Kann mir ein Platzwart, von einem (leeren) Sportplatz-Stadion, in einem Hamburger Bezirk, das Überfliegen und Fotografieren von dem Stadion verbieten, wenn ich von einer öffentlichen Straße starten würde, nur weil in deren Platzordnung steht: "Funkferngesteuerte Fahrzeuge und Flugobjekte wie Drohnensind ohne vorherige Zustimmung des Bezirksamtes grundsätzlich verboten" ? Er ist dieser Meinung!
M.W. kann er mir doch nur verbieten, auf dem Grundstück zu starten!
Ich will mich mal mit dem zutändigen Bezirksamt in Verbindung setzen. Heute war es dafür leider kurz nach Feierabend.
Kann ein Bezirksamt sich über die Hamburger Drohnenverordnung stellen, in der das fliegen bei/über ein, wie gesagt leeres (!), Stadion m.W. ja nicht verboten ist?
Der Platzwart brachte noch seine Wohnung ins Spiel, aber deswegen kann doch nicht das ganze Stadion ein Wohngrundstück sein? Das wäre ja sehr weit hergeholt!
Er war der Meinung, das ich dafür beim Amt bezahlen müsse, wenn ich Aufnahmen machen will.
Weiß es evtl. wer genau?
M.W. kann er mir doch nur verbieten, auf dem Grundstück zu starten!
Ich will mich mal mit dem zutändigen Bezirksamt in Verbindung setzen. Heute war es dafür leider kurz nach Feierabend.
Kann ein Bezirksamt sich über die Hamburger Drohnenverordnung stellen, in der das fliegen bei/über ein, wie gesagt leeres (!), Stadion m.W. ja nicht verboten ist?
Der Platzwart brachte noch seine Wohnung ins Spiel, aber deswegen kann doch nicht das ganze Stadion ein Wohngrundstück sein? Das wäre ja sehr weit hergeholt!
Er war der Meinung, das ich dafür beim Amt bezahlen müsse, wenn ich Aufnahmen machen will.
Weiß es evtl. wer genau?