Urlaub auf Rügen - darf ich dort fliegen?

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    • Urlaub auf Rügen - darf ich dort fliegen?

      Hi zusammen,

      ich bin ab kommenden Montag im Urlaub in Binz / Prora. Bin in letzter Zeit ehrlich gesagt kaum dazu gekommen, das Forum zu verfolgen, das mit der neuen Verordnung seit 1. Juli hab ich aber mitbekommen. So ganz verstanden hab ich es allerdings nicht, wie sich das mit den Wasserstraßen verhält, wenn diese Wasserstraße beispielsweise die Ostsee ist. Seitlicher Abstand (ok, zum Strand dann halt) und schnellstmögliche bzw. kürzeste Querung funktioniert dort ja nicht.
      Einige hier haben ja schön öfter Bilder von Rügen gepostet, vielleicht kann mir ja jemand sagen, wie die Lage dort ist.
      Auf der Homepage von Binz hab ich auch schon geschaut, die beziehen sich dort aber auf Verordnungen aus 2017. :/

      Im Anhang noch ein Screenshot von Droniq aus der Gegend, ist halt auch nicht aktuell.

    • Hallo,
      die Rechtslage hat sich am 01.07. (genau 18.06) wie du schreibst, nicht geändert.
      Der frühere §21b LuftVO,jetzt verlegt in §21f LuftVO spricht unverändert von "Bundeswasserstraßen"
      Damit sind Flüsse und Kanäle gemeint und nicht die Nord- oder Ostsse.
      Im deutschen Recht gilt folgender Grundsatz:
      Was nicht verboten ist,ist erlaubt.
      Das hat man von den alten Griechen übernommen:
      Quod non est in litteris, non est in mundo
      oder:
      Was nicht geschrieben steht, ist nicht in der Welt.

      Um es einfach auszudrücken:
      Die Ostsee ist nicht im Luftfahrtrecht genannt.
      Ich würde empfehlen, vor Ort nachzufragen, wie die aktuelle Lage in Binz und Umgebung ist.
      Vielleicht gibt es da Ortsrecht.

      ...und wenn dir jemand sagt: " Das ist verboten"
      ...dann fragst du: "Wo steht das?"
    • Schmiedel schrieb:

      Hallo,
      die Rechtslage hat sich am 01.07. (genau 18.06) wie du schreibst, nicht geändert.
      Der frühere §21b LuftVO,jetzt verlegt in §21f LuftVO spricht unverändert von "Bundeswasserstraßen"
      Damit sind Flüsse und Kanäle gemeint und nicht die Nord- oder Ostsse.
      Was gemeint ist, ist nicht von Interesse. Die deutschen Küsten sind sehr wohl Bundeswasserstraßen. Nachzulesen im Bundeswasserstraßengesetz, WaStrG. Hier findest du den Begriff „seewärtige Begrenzung“.
      Und in dieser offiziellen Karte ist sie verzeichnet.

      flexim schrieb:

      Seewasserstraßen nicht vergessen!
      Seewasserstraßen sind, genau wie Binnenwasserstraßen, Bundeswasserstraßen.
    • Genau das mein ich. Ich selbst hätte die Ostsee jetzt nicht unbedingt als Bundeswasserstraße gesehen, nur was ich bei einer potentiellen Kontrolle wie sehe, interessiert vermutlich niemanden.
      Ich find die Funktion in der Droniq-App sehr hilfreich, dass man auf die einzelnen Details separat ansehen kann. Und dort steht das hier als Hinweis:



      Nur ist das eben das vorherige Recht, das sollte sich doch eigentlich geändert haben. Find ich etwas Schade, dass die Droniq-App das noch nicht drin hat (auch wenn es erst 2 Tage her ist), so find ich es echt nicht eindeutig.
    • flexim schrieb:

      Seewasserstraßen nicht vergessen!

      flexim schrieb:

      Die Definition was eine bundeswasserstraße ist, hat sich natürlich nicht geändert
      Ja, da hab ich kräftig danebengelegen mit meiner Definition der Bundeswasserstraßen und entschuldige mich dafür. :/
      Bundesrecht gilt für das Gebiet von Deutschland.
      Mich würde mal interessieren, wie weit deutsches Recht auf dem Wasser, speziell der Nord oder Ostsee gilt.
      Irgendwo ist Deutschland ja mal zu Ende und damit das Bundesrecht.
      Ist das möglicherweise die 3 Meilen Zone?
      Wer kann das aufklären?
      Danke für den Hinweis auf das Bundeswasserstraßengesetz.
      Hab mal nachgeleden:
      "Seewasserstraßen sind die Flächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres"

      Was ist die seewärtige Begrenzung des Küstenmeeres?
      Wie ist das definiert?
      Ist das die 12 Meilen Zone und somit seewärtiges Staatsgebiet?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Schmiedel ()

    • Schmiedel schrieb:

      Mich würde mal interessieren, wie weit deutsches Recht auf dem Wasser, speziell der Nord oder Ostsee gilt.Irgendwo ist Deutschland ja mal zu Ende und damit das Bundesrecht.
      Ist das möglicherweise die 3 Meilen Zone?
      Wer kann das aufklären?
      Auch das ist in dieser Karte verzeichnet. In der Legende findest du
      Bilder
      • 74572A68-15C5-4FCD-BAB3-B99B29720605.jpeg

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    • Danke @Guenther J.,
      ich habs mal gegoogelt und habe folgende Zusammenfassung lesen können:

      Seewärts der Basislinie folgt das seewärtige Staatsgebiet eines Küstenstaates. Dieses wird als Küstenmeer bezeichnet oder als 12-Meilen-Zone. Im Küstenmeer besitzt der Staat uneingeschränkte Souveränität. Schiffe anderer Länder haben hier aber ein Recht der friedlichen Durchfahrt.

      Danke für die Hinweise
    • Moin zusammen!

      Nur mal ein Update zu der ganzen Thematik: Ich habe gestern mit Guido Vauk, dem Verantwortlichen der Luftfahrtbehörde Mecklenburg-Vorpommern dazu telefoniert. Übrigens sehr freundlich und hilfsbereit. :)

      Folgendes gilt im Bezug auf die Ostsee und vermutlich demnach auch auf alle Meere: Diese Regelung mit mindestens 100 m Flughöhe gilt nur bei Querungen, was selbstverständlich bei der Ostsee nicht möglich ist. Anzuwenden ist hier die 1:1 Regel in Richtung Landesinnere. Kurz gesagt: Ein Flug über der Ostsee, egal in welcher Höhe oder Entfernung zum Ufer oder der Küste, ist ohne Sondergenehmigung nicht erlaubt.

      An sich sehr Schade, aber dann kann man bzw. ich zumindest eben nur in Richtung See filmen oder fotografieren. Gibt aber dennoch schöne Spots dafür. ^^

      Schöne Grüße von der Insel Rügen!

    • Wenn der Strand breit genug ist und nicht ein anderes Verbot gilt, kann man da nach der 1 zu 1 Regel fliegen. Überqueren geht auch wenn z.B. eine Insel vorgelagert ist zu der Insel geflogen werden darf, soll oder könnte. Es gilt der kürzeste Weg, die Geschwindigkeit ist nicht vorgeschrieben. Wenn die Akkuwarnung kommt muss man halt umdrehen. In Gebieten mit starken Gezeiten liegt die Linie des "mittleren Hochwasser" ab der das Verbot gilt manchmal weit vom Strand, wenn nicht dort der Naturschutz gilt kann bei Flut über dem Wasser geflogen werden. Kenntnisse der Nautik sollten dann aber vorhanden sein. Ein Verbot ab der Linie des "mittleren Hochwasser" ist einfacher zu definieren als die Linie ab der ein Seeschiff fahren kann. Hier sollte das Gesetz mal überarbeitet werden und sich nach dem Schiffbaren Bereich richten. Das würde aber Arbeit machen und so wird wohl alles beim Alten bleiben.
      Wer Fehler findet darf sie behalten.
    • Gemerkt schon, es kann aber sein das die Info zum "mitleren Hochwasser" und der Möglichkeit bei Inseln nich bekannt war. Bei genauer Auslegung von Gesetzestexten ist manchmal mehr möglich als gedacht.
      Wer Fehler findet darf sie behalten.