Grund für strengere Drohnengesetze?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Das DM2 Hühnchen wird sicherlich auch noch gerupft werden und das unauffällig fliegen hat sich mit U-Space dann auch erledigt.
      Der Zug fährt einfach weiter und wir müssen schauen was für uns noch übrig bleibt bzw. eine Lücke nutzen.
      Übrigens, ein Gewerbe anmelden ist in einer halben Stunde gemacht und kostet nicht viel und wenn der Jahresumsatz sehr gering ist, verstummt auch das Finanzamt.
      allerdings müsste man dann noch den A2 machen aber das kann man ja dann absetzen.
      _________________________________________________________
      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
    • Michael67 schrieb:

      Ich dachte gelesen zu haben
      Du hast nicht nur gedacht, es gelesen zu haben, sondern es steht auch so geschrieben.

      Dort steht:

      in Erwägung nachstehender Gründe:

      8.) Da insbesondere der Flugbetrieb unbemannter Luftfahrzeuge in direkter Sicht (VLOS) mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 250 g ein geringes Risiko darstellt, sollten UAS-Betreiber nicht verpflichtet werden, für diesen Flugbetrieb die Anforderungen an den Betrieb im U-Space-Luftraum einzuhalten. Ebenso sollte der Betrieb von Flugmodellen im Rahmen autorisierter Vereine und Vereinigungen angesichts seiner guten Sicherheitsbilanz wie bisher fortgesetzt werden können, d. h. ohne die Anforderungen an den Betrieb im U-Space-Luftraum erfüllen zu müssen.

      Artikel 1
      Gegenstand und Anwendungsbereich
      (3)

      Diese Verordnung gilt nicht für den UAS-Betrieb, sofern der Betrieb im Rahmen eines Flugmodell-Vereins oder einer Flugmodell-Vereinigung nach Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 durchgeführt wird,

      für den UAS-Betrieb, sofern der Betrieb in der Unterkategorie A1 der Kategorie „offener Betrieb“ mit einem unbemannten Luftfahrzeug durchgeführt wird, das im Falle eines privat hergestellten UAS eine MTOM, einschließlich Nutzlast, von weniger als 250 g und eine Betriebshöchstgeschwindigkeit von unter 19 m/s hat,

      Ich habe den Link zur U Space VO geöffnet und habe sie aber auch von vorne bis hinten gelesen.

      Die Formulierungen sind für mich eindeutig.

      Habe den Verdacht, dass hier Aussagen gemacht werden ohne die

      DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/664 über einen Rechtsrahmen für den U-Space

      jemals gelesen zu haben.

      Im U Space Raum entsteht ein neuer Wirtschaftszweig mit neuer Technik, um ohne Pilot Sachen oder Personen von A nach B zu bringen.

      Dafür wird Luftraum bereitgestellt unter Berücksichtigung des bestehenden Luftverkehrs.

      Damit meine ich, auch unter Berücksichtigung des Modellflugbetriebes.

      @chris b., denke, dass man bei schönem Wetter nach wie vor einfach mal los ziehen kann, ohne eine Freigabe beantragen zu müssen.
    • Aber 2 Jahre sind nun mal 2 Jahre und die kann man ja mal mitnehmen.
      Aber im Grunde genommen ist es mir egal denn wenn die Sache wirklich so kompliziert werden sollte hat es sich für mich erledigt auch wenn es genau das ist was man bezwecken will.
      Allerdings sollte man da jetzt einfach noch keine Pferde scheu machen und Dinge konstruieren welche es noch nicht gibt. Vermutlich werden wir alle auch noch in 5 Jahren unsere Kopter fliegen und hier im Forum schreiben, sagt jedenfalls mein Kaffeesatz, in den ich eben geschaut habe.
      _________________________________________________________
      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
    • Michael67 schrieb:

      2 Jahre Verluste kannst schreiben, danach fällt das unter Liebhaberei und das Gewerbe ist weg
      Das stimmt so m.W. nicht ganz. Wenn Du in Liebhaberei rutschst, brauchst Du Dein Gewerbe nicht aufgeben! Du kannst dann lediglich Verluste nicht mehr gegen Steuern aus Deinem Einkommen (z.B. aus Beruf) rechnen, darfst aber trotzdem noch Rechnungen schreiben und musst, trotz Liebhaberei, weiterhin die E/A-Abrechnung und Ust-Erklärung 1x jährlich, zusammen mit Steuererklärung, abgeben. Wenn Du natürlich irgendwann (wieder) Gewinn machst, dann wird wieder alles normal und Du musst das dann natürlich angeben und versteuern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Ich glaube schon, dass das Gewerbe infrage gestellt wird, wenn es auffällt, dass keine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steckt. Allerdings vermute ich, dass es einige Jahre dauert, bis es den zuständigen Institutionen auffällt, wenn überhaupt.

      Außerdem möchte ich einigen den YT Kanal von Droniq ans Herz legen. Dort sind diverse Webinare zu finden, die nicht nur interessant sind, sondern auch viele von hier genannten Themen behandeln. Als da wären U-Space, gewerbliche Flüge und den zugehörigen Firmen und Aufteilung des Luftraums. Und das alles besetzt mit Vertretern vieler Interessengruppen.
    • Guenther J. schrieb:

      dass das Gewerbe infrage gestellt wird, wenn es auffällt, dass keine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steckt.
      Und genau dann ist, bzw. wird es sogenannte Liebhaberei.
      "Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne ist eine Tätigkeit, die ohne die Absicht der Erzielung von einkommensteuerbaren Einkünften durchgeführt wird (§ 2 Abs. 1 und 2 EStG). Daraus erzielte Einkünfte (unter 410€/Jahr) sind nicht zu versteuern; insoweit entstandene Verluste werden steuerlich nicht anerkannt."
      Das was ich geschrieben habe. Gewerbe bleibt!
    • skyscope schrieb:

      Verkaufsveranstaltung für Flugmodell-Verbände.
      Der Trend geht hier ja inzwischen zur Gewerbeanmeldung um als Freizeitflieger mehr zu dürfen. Damit wäre das was z.B. @Jens Wildner macht das Modell der Zukunft für Hobbyisten. Scheint auch zu funktionieren, du hast ja jede Menge Spaß damit und mit den Einkünften kannst die Kosten fürs Zeugnis und die Erlaubnisse wieder reinholen. Mal schauen was hier noch an Ideen kommt um "die ganz Große Sache" zu umgehen.
    • Jens Wildner schrieb:

      Worauf beziehst Du diese Aussage, was meinst Du damit?
      Jens, das ist keinesfalls auf deine Aussagen bezogen sondern nur die Lebenserfahrung, dass man Gesetzeslücken nutzt, um einen finanziellen Vorteil zu erhaschen.
      Wie jetzt hier, um eine Gewerbe anzumelden um Kosten zu sparen.
      Das meinte ich mit Kriminell, weil es im Grunde nichts anders ist, sich am Recht vorbei zu mogeln
      Also bitte nicht falsch verstehen.
    • Verabschiede mich auch gerne aus dem Themenbereich "Tratsch und Geplaudere"
      Tratschen ist Frauensache und da kann ich hier nur Fehlinformationen liefern.
      Deswegen bitte ich,mich hier zu entschuldigen.
      Mit einem Augenzwinkern ^^
      Nicht vergessen:
      Fliegen heißt landen können =O
    • @Schmiedel
      Bei 5 stelligen Umsatz und Gewinn im 1. Jahr der Gewerbeanmeldung, sehe ich nicht, daß ich Gesetze umgehe. Der Staat verdient gut an mir. Kann gar nicht so viel Verluste schreiben, damit es als Liebhaberei durchgeht.
    • Darum ging es ja auch nicht Michael. Die Idee war einfach wenn sich die Gesetzeslage noch mehr zu unserem Nachteil als Privatflieger ändert und ein gewerblicher etwas mehr darf dann melde ich einfach ein Gewerbe an.
      Das ist natürlich so gesehen keine Straftat sondern nur ein kleines Hintertürchen.
      _________________________________________________________
      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
    • Michael, das unterstellt dir doch keiner, ich schon garnicht.
      Es ist doch nur allgemein angeklungen, dass es Wege gibt, sich gewisse Vorteile am Gesetz vorbei zu verschaffen.
      Beziehe das bitte nicht auf dich, dass kann ich doch garnicht beurteilen.
      Das ist ja auch eigentlich nicht das Thema hier.
      Die Geschichte mit "Liebhaberei" hat doch Jens ins Gespräch gebracht.
      Von solchen Dingen habe ich keine Ahnung und halte mich da zurück.
      Wenn nur jemand hier Wege aufzeigt, wie man gewisse Dinge aushebeln kann, werde ich hellhörig, weil ich 40 J. Polizeibeamter war.
      Aber keine Sorge, ich bin pensioniert.
      Es ist aber immer wieder interessant zu lesen, wie Leute in Foren Selbstanzeige erstatten, ohne es zu merken.
      Das habe ich weiter oben mit "nicht besonders intelligent" bezeichnet
      Man glaubt nicht, wer hier alles mitliest.
    • @Guenther J.
      Danke. Die Videos tragen ihren Teil dazu bei. Aber die Aufträge für Fotos und Videos machen schon den Löwenanteil aus. Mit YouTube allein wird man nicht reich. Das wird sehr überschätzt.
    • Schmiedel schrieb:

      Die Geschichte mit "Liebhaberei" hat doch Jens ins Gespräch gebracht.
      Ich habe die "Liebhaberei" nicht ins Gespräch gebracht, denn das war weiter vorne! ;) :)
      Ich habe, mit meinen Antworten, lediglich darauf reagiert.

      @Schmiedel
      Also bitte nur richtige Behauptungen!

      Und nur mal so am Rande, ich finde so einen pauschalen Generalverdacht/Unterstellung gegen Drohenpiloten, die ein Gewerbe anmelden, angemeldet haben, oder mit dem Gedanken spielen - aus welchen Gründen auch immer, nicht zielführend! Denn ein Gewerbe anmelden ist nunmal nichts Kriminelles und, mit welcher (nicht kriminellen) Intention auch immer, numal erlaubt! Mit Aushebeln von irgendwas hat das somit rein gar nichts zutun!

      Auch 40J. Berufserfahrung als Beamter rechtfertigen m.E. nicht solche pauschalen öffentlichen Andeutungen, Äußerungen und subtilen Unterstellungen, nur anhand von Mutmaßungen!
    • Um wieder auf das Thema dieses Thread zu kommen, ich glaube nicht, das die (für uns) strengeren Drohnengesetze auf das Fehlverhalten einiger weniger Piloten zurückzuführen sind. Vielmehr soll meiner Meinung nach der Luftraum neu geordnet werden.
      Dass zukünftig mehr und mehr autonom fliegende Drohnen unseren Luftraum G „bevölkern“ werden, ist wohl unumstritten. Da diese fast alle im BVLOS Betrieb unterwegs sind, bedarf es wohl jeweils fest definierter, mit der Luftaufsicht abgesprochenen Bahnen.
      Davon sind nicht nur wir betroffen, sondern auch die bemannte Luftfahrt. Zukünftig wird es für diese wohl nicht mehr geduldet werden, dass sie ihren Transponder nicht aktivieren.
      Aber keine Bange, Jungs un Deerns, wenn U-Space erstmal in allen Stufen eingeführt ist, werden wir auch wieder mehr Freiheiten bekommen.