Die neuen AEs sind draußen !!!

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Jens Wildner schrieb:

      Übrigens hat er mich auch noch auf einen Fehler in der M2F-Karte hingewiesen, den ich schon an Flynex gemeldet habe
      Ich habe heute von Flynex eine Antwort bekommen:
      "...
      Die Darstellung des von Ihnen markierten Flughafens entspricht den aktuell gültigen Auflagen für Drohnenflüge wie sie in der LuftVO (neue Fassung) am 18.06.2021 in § 21h Regelungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in geografischen Gebieten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 unter Punkt 2 beschrieben sind:

      2. über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 1.000 Metern von der Begrenzung von Flughäfen sowie innerhalb einer seitlichen Entfernung von weniger als 1.000 Metern aller in beide An- und Abflugrichtungen um jeweils 5 Kilometer verlängerten Bahnmittellinien von Flughäfen, wenn der Betrieb in der „speziellen" Kategorie stattfindet,


      Hieraus geht nicht hervor, dass die Nutzung einer Landebahn ausschlaggebend für die Gültigkeit dieser Vorschriften ist. Die Auslegung des Gesetzes obliegt jedoch den zuständigen Behörden.
      Wir bedanken uns für den konkreten Hinweis bezüglich des Bremer Flughafens und werden dieses Thema zu gegebener Zeit mit den Behörden erörtern.

      ..."

      Das zu Eurer Info. Wie jeder damit umgeht, muss er für sich selbst entscheiden. ;) :)