AirCat schrieb:
Na, das ist doch schon mal was...
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Die private Haftpflichtversicherung der HUK24 erstreckt sich auf solche Drohnen, die versicherungspflichtig sind und bis zu 250 Gramm Startmasse haben. Ihnen als Besitzer entstehen dafür keine zusätzlichen Kosten. Mit dem Tarif Classic PLUS sichern Sie auch Modelle mit einer Startmasse von bis zu 5 Kilogramm ab. Möchten Sie Ihre Drohne nachträglich über Ihre Haftpflichtversicherung versichern lassen? Dann nehmen Sie die Änderung unkompliziert online im Servicebereich „Meine HUK24“ vor.
Die Versicherungsbedingungen PHP2020 sind im Punkt 1.5.19 Luftfahrzeuge identisch zu PHP2019. Die Versicherung ist sogar günstiger geworden, ich hatte nur die Selbstbeteiligung vergessen.
Man könnte den Passus C natürlich auch so verstehen. Sofern man Eigentümer, Halter oder Führer ist gilt Punkt A, also bis 250g. Zusätzlich gilt in Punkt C der Schutz für Schäden, die man verursacht aber eben nicht Eigentümer, Halter oder Führer ist. Also quasi in dem Fall, dass die Drohne zwar versichert sein muss aber der Eigentümer, Halter oder Führer gar nicht schuldig ist. Fragwürdig ist aber trotzdem warum einmal von Flugmodellen und dann von versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen die Rede ist.