Privathaftpflicht ausreichend?

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Privathaftpflicht ausreichend?

    Hi. Ich bin der Meinung meine PHP reicht für eine DJI Mini 2 aus. Wie seht ihr das?

    Versicherungsumfang
    Versicherungssumme: 50 Mio. € für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden;
    Höchstleistung für Personenschäden: 15 Mio. € je verletzte oder getötete Person


    Auszug aus den Versicherungsbedingungen

    1.5.19 Luftfahrzeuge
    a. Versichert sind Personen- und Sachschäden durch den Gebrauch von Flugmodellen bis 250g Startmasse. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind: – Sie nutzen das Flugmodell ausschließlich zu privaten Sport- und Freizeitaktivitäten; – der Antrieb erfolgt rein elektrisch. Schäden durch den Gebrauch von Flugmodellen mit einer Startmasse über 250g können Sie gegen Zusatzbeitrag in bestimmtem Umfangversichern. Sehen Sie dazu A 1.8.3.
    b. Versichert sind Schäden durch den Gebrauch von Flugmodellen bis 5kg Startmasse, die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden. Das Gleiche gilt für unbemannte Ballone und Drachen.
    c. Versichert sind auch Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden. Vorausgesetzt, Siewerden für den Schaden nicht als deren Eigentümer, Halter oder Führer verantwortlich gemacht. Beispiel: Als Zuschauer einer ModellflugShow stolpern Sie und stürzen auf den Führer des Modellflugzeugs. Dadurch kommt es zum Absturz.
    d. Kein Versicherungsschutz besteht aber, soweit Sie Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Luftfahrt-Haftpflichtversicherung) haben.
    e. Für die in a. genannten Flugmodelle gelten die Obliegenheiten nach B 3.1 d..
    f. Über den in a. bis c. beschriebenen Umfang hinaus haben Sie für Schäden durch den Gebrauch von Luftfahrzeugen keinen Versicherungsschutz. Sehen Sie dazu A 3.1.7. Wogegen Sie außerdem keinen Versicherungsschutz haben, finden Sie vor allem in A 3.1.8
  • Das ist alles hier schon rauf und runter besprochen worden, benutze mal die Suchfunktion.

    Deine Versicherung ist definitiv nicht ausreichend, denn: "Versichert sind auch Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden. Vorausgesetzt, Sie werden für den Schaden nicht als deren Eigentümer, Halter oder Führer verantwortlich gemacht."

    Und alle Drohnen sind versicherungspflichtige Luftfahrzeuge.

    Hier beispielhaft die Übersicht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, in einem Thread mit genau gleichem Titel: Privathaftpflichtversicherung ausreichend?
  • skyscope schrieb:

    … "Versichert sind auch Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden. Vorausgesetzt, Sie werden für den Schaden nicht als deren Eigentümer, Halter oder Führer verantwortlich gemacht." …
    Solche Formulierungen gehören schlichtweg verboten. Das ist die pure „Verarsche“. Auf der einen Seite wird ein Versicherungsschutz suggeriert, schließt aber auf der anderen Seite alle Fälle aus, bei der die Versicherung eine Leistung erbringen müsste. Denn wenn ich als Eigentümer, Halter oder Führer nicht verantwortlich gemacht werde, muss ich auch keine Ersatzleistung erbringen.
  • skyscope schrieb:

    Deine Versicherung ist definitiv nicht ausreichend, denn: "Versichert sind auch Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden. Vorausgesetzt, Sie werden für den Schaden nicht als deren Eigentümer, Halter oder Führer verantwortlich gemacht."


    Und alle Drohnen sind versicherungspflichtige Luftfahrzeuge.
    Sehr guter Hinweis. Ich bin auf die Gewichtsangaben (250g und 5kg) reingefallen die ja super zu den neuen Rahmenbedingungen passen.

    Nobier schrieb:

    Sicher ist man wenn die Versicherung einem eine Bestätigung auf Grund des § 106 LuftVZO zusendet machen aber nicht alle. Ansonsten wie @skyscope schon geschrieben hat.
    Diese Anfrage habe ich mal gestartet. Ich berichte.
  • quadle schrieb:

    skyscope schrieb:

    … "Versichert sind auch Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden. Vorausgesetzt, Sie werden für den Schaden nicht als deren Eigentümer, Halter oder Führer verantwortlich gemacht." …
    Solche Formulierungen gehören schlichtweg verboten. Das ist die pure „Verarsche“. Auf der einen Seite wird ein Versicherungsschutz suggeriert, schließt aber auf der anderen Seite alle Fälle aus, bei der die Versicherung eine Leistung erbringen müsste. Denn wenn ich als Eigentümer, Halter oder Führer nicht verantwortlich gemacht werde, muss ich auch keine Ersatzleistung erbringen.
    Da hast du recht. Was ist hier überhaupt versichert? Etwa wenn ich dem Drohnenpiloten aus Versehen die Fernbedienung aus der Hand schlage und seine Drohne dann einen Schaden verursacht? Gut, dass ich hier vorher nochmal nachfrage. Es wird sicher viele gebe, die auf solche Formulierungen reinfallen und trotz PHP keinen Versicherungsschutz haben.
  • Als "Verarsche" würde ich das allerdings nicht sehen, denn Drohnen können zwar als Flugmodelle betrieben werden (zu Sport- und Freizeitzwecken), aber nur die wenigsten Flugmodelle sind ja Drohnen. Und von Drohnen, Quadcopter usw. ist ja auch nirgends die Rede.

    Und wenn man weiß, dass Drohnen versicherungspflichtig sind, läßt sich der Ausschluss ja eigentlich auch gut herauslesen.

    peterlustig schrieb:

    Was ist hier überhaupt versichert? Etwa wenn ich dem Drohnenpiloten aus Versehen die Fernbedienung aus der Hand schlage und seine Drohne dann einen Schaden verursacht?

    So ist es. Wie auch ähnlich als Beispiel angeführt. Irgendwie scheinst Du den Text zwar zitiert, aber selbst nicht richtig gelesen zu haben. :)

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  • skyscope schrieb:

    … Drohnen können zwar als Flugmodelle betrieben werden (privat), ….
    Es sind dann aber doch immer noch „versicherungspflichtige Luftfahrzeuge“. Die Einzigsten Luftfahrzeuge die mir da einfallen, sind die die in die Kategorie Spielzeug lt. Richtlinie 2009/48/EG fallen.
  • quadle schrieb:

    Es sind dann aber doch immer noch „versicherungspflichtige Luftfahrzeuge“.
    Ja eben, und die sind ja hinsichtlich Eigentum, Halten und Gebrauch nicht versichert. Da wird also doch nichts verschleiert, man muss es doch nur lesen.

    Wie soll eine Versicherung auch sonst schreiben, dass sie zwar rund um den Gebrauch von versicherungspflichtigen Luftfahrzeuge haftet (auch für Drittschäden beim beispielhaften Absturz), aber nicht, wenn man sie bspw. selbst steuert oder deren Eigentümer ist.

    Das angeführte Beispiel ist auch eigentlich ein gutes: Man stört den Steuerer oder plumpst auf ihn drauf (Verschulden), der Flieger stürzt deswegen ab. Dann greift erst mal die Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung des Steuerers für eventuelle Drittschäden, und die setzt sich mit der PHV des Verursachers auseinander, welche den Schaden letztlich reguliert. Ebenso ersetzt sie dem Steuerer seinen Sachschaden.

    Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • Wie soll eine Versicherung denn sonst schreiben, dass sie zwar Flugmodelle inkludiert, aber keine, die versicherungspflichtig sind,
    Genau das könnte sie schreiben.
    Stattdessen schreibt sie dass diese versicherungspflichtigen Modelle inkludiert sind, außer in 100% aller mir erdenklichen Szenarien. Oder gibt es einen Fall in dem man nicht Eigentümer, Halter oder Führer ist?
    Ich bin auch der Meinung dass mit dieser Formulierung gezielt Kunden aufs Glatteis geführt werden sollen.
  • skyscope schrieb:

    … dass sie zwar Flugmodelle inkludiert, aber keine, die versicherungspflichtig sind, …
    Sorry, kann da jetzt beim besten Willen nicht folgen.

    Schaue ich mir nur den Punkt 1.5.19 Buchstaben C: der AVB an. Steht zu Beginn, dass Schäden durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge versichert ist und im zweiten Satz dieses Abschnitts, dass aber eigentlich alles ausgeschlossen ist.

    Darüber hinaus stellt sich mir jetzt die Frage, welche Flugmodelle sind denn nicht Versicherungspflichtig? Da kommt mir nur der Indoor-Flug und eben diese Spielzeug-Kategorie in den Sinn. Wobei bei letzterer ich mir da auch nicht wirklich Sicher bin ob die nicht doch auch Outdoor versicherungspflichtig sind.

    Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass da eigentlich zu Drohnen kein Unterschied gemacht wird und nur der Einsatzzweck den Unterschied zw. UAS und Flugmodell definiert.

    Edit: Ehrlich? Soll das genannte Beispiel jetzt tatsächlich für die Formulierung des Textes mit anschließenden Ausschlüssen herhalten? Dann bekräftige ich meine Aussage

    quadle schrieb:

    ... Das ist die pure „Verarsche“. ..

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von quadle ()

  • Ah, jetzt ist bei mir der Groschen gefallen.

    Ich denke, dass die (hinsichtlich der Versicherungspflicht nicht relevante) Unterscheidung bei Flugmodellen bis 250 g deshalb in den AVB (übrigens hier der HUK) getroffen wurden, weil der GDV da mal einen Zauber drumherum gemacht hat, das hatten wir auch irgendwo schon mal, aber siehe hier: gdv.de/resource/blob/9300/41b6…avs---1309526289-data.pdf
  • @ peterlustig:
    Dann frage Deine Versicherung mal nach den aktuellen Bedigungen und aktualisiere ggf. den Vertrag.
    Hast Du einen Acount bei der HUK24? Dann checke dort mal ein Update des Vertrages.

    Bei der HUK-Coburg jedenfalls sind in der PHV 2020 versicherungspflichtige Luftfahrzeuge ausdrücklich inkludiert. Das dürfte doch bei der HUK24 genauso sein...
  • peterlustig schrieb:

    c. Versichert sind auch Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden. Vorausgesetzt, Siewerden für den Schaden nicht als deren Eigentümer, Halter oder Führer verantwortlich gemacht. Beispiel: Als Zuschauer einer ModellflugShow stolpern Sie und stürzen auf den Führer des Modellflugzeugs. Dadurch kommt es zum Absturz.
    Die Formulierung ist schwierig und widerspricht sich mit a)

    Wobei man hier vermutlich was anderes meint als Drohnen, sondern Modellflugzeuge mit Kennzeichen über 25 kg, also ein Großflugmodell bis 150 kg ? Falls es sowas gibt und die anders versichert sind.

    Ich verstehe das so, bis 250g sind Schäden an Dritten versichert, die DU mit Deiner Drohne verursachst. Gefährdungshaftung ist wohl nicht dabei. Also bringt ein Vogel die Drohne zum Absturz, zahlt die Versicherung nicht. Denn was ist in m.E. die Gefährdungshaftung.

    Modell über 250g sind nach d) nur insofern versichert, dass Du das Modell jemand anderes zum Absturz bringst.

    Für mich zu viele wenn und aber, daher besser was Separates abschließen.
  • AirCat schrieb:

    @ peterlustig:
    Dann frage Deine Versicherung mal nach den aktuellen Bedigungen und aktualisiere ggf. den Vertrag.
    Hast Du einen Acount bei der HUK24? Dann checke dort mal ein Update des Vertrages.

    Bei der HUK-Coburg jedenfalls sind in der PHV 2020 versicherungspflichtige Luftfahrzeuge ausdrücklich inkludiert. Das dürfte doch bei der HUK24 genauso sein...
    Ich bin hier im Gespräch, schlau werde ich aus den Antworten nicht.

    Sofern ich aber die Versicherung neu berechne wird sie zwar teurer aber es gibt bereits in der Leistungsübersicht den Punkt "Drohnen und andere Fluggeräte".

    Flugmodelle
    Versichert sind in Basis und Classic auch Personen- und Sachschäden aus dem Gebrauch von Drohnen und anderen Fluggeräten bis 250 g Startmasse. In Classic PLUS sogar bis zu einer Startmasse von 5 kg. Voraussetzung ist, dass das Flugmodell elektrisch betrieben wird und zur privaten- Sport und Freizeitgestaltungen genutzt wird.
    Nicht mitversichert sind Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen wie ungenehmigte Fotoaufnahmen.
    Bitte beachten Sie: Gebrauchen Sie das Flugmodell nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  • Na, das ist doch schon mal was...
    huk24.de/haftpflichtversicherung/ratgeber-haftpflicht/drohne

    Die private Haftpflichtversicherung der HUK24 erstreckt sich auf solche Drohnen, die versicherungspflichtig sind und bis zu 250 Gramm Startmasse haben. Ihnen als Besitzer entstehen dafür keine zusätzlichen Kosten. Mit dem Tarif Classic PLUS sichern Sie auch Modelle mit einer Startmasse von bis zu 5 Kilogramm ab. Möchten Sie Ihre Drohne nachträglich über Ihre Haftpflichtversicherung versichern lassen? Dann nehmen Sie die Änderung unkompliziert online im Servicebereich „Meine HUK24“ vor.