Hi. Ich bin der Meinung meine PHP reicht für eine DJI Mini 2 aus. Wie seht ihr das?
Versicherungsumfang
Versicherungssumme: 50 Mio. € für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden;
Höchstleistung für Personenschäden: 15 Mio. € je verletzte oder getötete Person
Auszug aus den Versicherungsbedingungen
1.5.19 Luftfahrzeuge
a. Versichert sind Personen- und Sachschäden durch den Gebrauch von Flugmodellen bis 250g Startmasse. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind: – Sie nutzen das Flugmodell ausschließlich zu privaten Sport- und Freizeitaktivitäten; – der Antrieb erfolgt rein elektrisch. Schäden durch den Gebrauch von Flugmodellen mit einer Startmasse über 250g können Sie gegen Zusatzbeitrag in bestimmtem Umfangversichern. Sehen Sie dazu A 1.8.3.
b. Versichert sind Schäden durch den Gebrauch von Flugmodellen bis 5kg Startmasse, die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden. Das Gleiche gilt für unbemannte Ballone und Drachen.
c. Versichert sind auch Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden. Vorausgesetzt, Siewerden für den Schaden nicht als deren Eigentümer, Halter oder Führer verantwortlich gemacht. Beispiel: Als Zuschauer einer ModellflugShow stolpern Sie und stürzen auf den Führer des Modellflugzeugs. Dadurch kommt es zum Absturz.
d. Kein Versicherungsschutz besteht aber, soweit Sie Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Luftfahrt-Haftpflichtversicherung) haben.
e. Für die in a. genannten Flugmodelle gelten die Obliegenheiten nach B 3.1 d..
f. Über den in a. bis c. beschriebenen Umfang hinaus haben Sie für Schäden durch den Gebrauch von Luftfahrzeugen keinen Versicherungsschutz. Sehen Sie dazu A 3.1.7. Wogegen Sie außerdem keinen Versicherungsschutz haben, finden Sie vor allem in A 3.1.8
Versicherungsumfang
Versicherungssumme: 50 Mio. € für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden;
Höchstleistung für Personenschäden: 15 Mio. € je verletzte oder getötete Person
Auszug aus den Versicherungsbedingungen
1.5.19 Luftfahrzeuge
a. Versichert sind Personen- und Sachschäden durch den Gebrauch von Flugmodellen bis 250g Startmasse. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind: – Sie nutzen das Flugmodell ausschließlich zu privaten Sport- und Freizeitaktivitäten; – der Antrieb erfolgt rein elektrisch. Schäden durch den Gebrauch von Flugmodellen mit einer Startmasse über 250g können Sie gegen Zusatzbeitrag in bestimmtem Umfangversichern. Sehen Sie dazu A 1.8.3.
b. Versichert sind Schäden durch den Gebrauch von Flugmodellen bis 5kg Startmasse, die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden. Das Gleiche gilt für unbemannte Ballone und Drachen.
c. Versichert sind auch Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden. Vorausgesetzt, Siewerden für den Schaden nicht als deren Eigentümer, Halter oder Führer verantwortlich gemacht. Beispiel: Als Zuschauer einer ModellflugShow stolpern Sie und stürzen auf den Führer des Modellflugzeugs. Dadurch kommt es zum Absturz.
d. Kein Versicherungsschutz besteht aber, soweit Sie Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Luftfahrt-Haftpflichtversicherung) haben.
e. Für die in a. genannten Flugmodelle gelten die Obliegenheiten nach B 3.1 d..
f. Über den in a. bis c. beschriebenen Umfang hinaus haben Sie für Schäden durch den Gebrauch von Luftfahrzeugen keinen Versicherungsschutz. Sehen Sie dazu A 3.1.7. Wogegen Sie außerdem keinen Versicherungsschutz haben, finden Sie vor allem in A 3.1.8