Luftraum / Sicherheit

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    • Luftraum / Sicherheit

      Sicherheit

      Nach der Diskussion über Luftrecht, möchte ich einmal aus der Sicht eines Kleinflugzeug - Piloten die Probleme im unkontrollierten Luftraum bezüglich „sehen und gesehen werden“ schildern. Probleme können entstehen, wenn verschiedene Luftfahrzeugarten, unterschiedlicher Geschwindigkeit, in verschiedenen Flughöhen, sich einen begrenzten Luftraum teilen. Bei tiefer geschlossener Bewölkung kann man die größtmögliche Höhe im unkontrollierten Luftraum nicht ausnutzen, (Sichtflugregeln) man muss tiefer, aber deutlich über 150 m fliegen.

      Typisches 2sitziges Sportflugzeug/ UL: Spannweite = 9,5m, Länge = 5,5m, Höhe, = 2,20m, Reisegeschwindigkeit = 140 km/h, bestes Steigen = 6m/s bei 100 km/h.

      Ein DJI Phantom hat bei senkrechtem Aufstieg eine Steigleistung von 6m/s und im Horizontalflug eine Marschgeschwindigkeit von 10m/s (36 km/h).

      Sichtfeld in einem Kleinflugzeug = 180° wie in einem PKW, Sichtwinkel nach vorne/ unten über Armaturenbrett/ Motorhaube etwa
      3 bis 5°, Sichtwinkel nach oben etwa 30°. Das Sichtfeld rundum nach vorne/ unten hat einen unterschiedlich großen toten Winkel, das Sichtfeld rundum nach oben ist ausgezeichnet.

      1) In einer Reiseflughöhe von 500 m kann der Pilot nach vorne über den Propeller in etwa 6.000 m den Erdboden sehen, aus dem rechten Fenster ist es schon besser, aus dem linken Fenster kann man fast senkrecht nach unten den Erdboden sehen.

      Sehen können“ ist überlebenswichtig, vor dem Start wird immer Windschutzscheibe gereinigt. Abhängig von der Jahreszeit kleben kurz nach dem Start schon die ersten toten Fliegen/ Mücken als Flecken 5 x 5 mm auf der Scheibe
      a) beweht sich der Fleck und blitzt – ist es ein anderes Motorflugzeug
      b) bewegt sich der Fleck sehr schnell, blitzt und hat eine Rauchfahne, - ist es ein Kampfjet
      c) bewegt sich der Fleck nicht, ist es eine tote Fliege.

      2) Unter guten Sichtbedingungen kann der Pilot ein entgegenkommendes Luftfahrzeug (Fleck > 5 x 5 mm) auf der Windschutzscheibe erkennen, wenn der Entgegenkommende noch 1.800m entfernt ist. Auf Kollisionskurs bei gleicher Geschwindigkeit beider Lfz bleiben 23 Sekunden zum ausweichen. Handelt es sich um einen Jet, ist die Reaktionszeit erheblich kürzer.

      3) Einen DJI Phantom in gleicher Höhe würde man unter gleichen Bedingungen in einer Entfernung von 81 m erkennen, Reaktionszeit etwas mehr als 2 Sekunden.

      Gesehen werden“ ist auch überlebenswichtig, im Luftraum muss man sich darauf verlassen können, dass der Pilot im anderen Lfz auch den Luftraum beobachtet.

      4) Ein Kleinflugzeug startet, gleichzeitig in 1,5 km Entfernung vor dem Kleinflugzeug startet ein DJI Phantom mit voller Leistung senkrecht nach oben. Nach 54 Sekunden kommt es in 324 m Höhe zur Kollision, wenn niemand ausweicht. Der Steuerer des DJI Phantom hat volle Sicht nach oben, der Pilot des Kleinflugzeuges kann den DJI Phantom nicht sehen, denn er hat im Steigflug nach vorne/ unten keine Bodensicht.

      5) Ein Kleinflugzeug fliegt in 500 m Höhe auf einen 30 m hohen Wald zu, 50 m hinter dem Wald steht ein Quadrocopter Steuerer. Der DJI Phantom hat eine Höhe von 374 m erreicht, wenn das Kleinflugzeug auftaucht, es bleiben noch 21 Sekunden zum ausweichen. Für den Piloten des Kleinflugzeuges liegt der Quadrocopter im toten Winkel, der Steuerer des DJI Phantom hat volle Sicht nach oben. Ob er das Kleinflugzeug, das soeben am Horizont auftaucht sehen kann, wenn er senkrecht nach oben schaut ist fraglich. Bis das Kleinflugzeug in seinem Sichtfeld (nach oben gerichtet) auftaucht, vergehen wohl noch einige Sekunden.

      6) die gleiche Situation wie (5) der Quadrocopter Steuerer steht 100 m hinter dem Wald. Der DJI Phantom hat eine Höhe von 242 m wenn das Kleinflugzeug auftaucht, bleiben noch 43 Sekunden zum ausweichen. Für den Piloten des Kleinflugzeuges liegt der Quadrocopter im toten Winkel.

      mfG Fliegerschmidt
    • @Fliegeschmidt

      Ich fürchte nur, dass deine wohlüberlegten und fundierten Ausführungen bei einigen hier nichts nützen werden (beratungsresistent).

      Einzige Reaktion wird wieder mal sein:

      Luftraum ist für alle da, steht nicht geschrieben, glaub ich nicht, usw. wie bekannt .................

      Es zeigt sich ja auch, dass einige einen Copter kaufen, ohne einen Erstlug mit Werkseinstellung und ohne Flugerfahrung zu haben zuerst mal herumschrauben und programmieren und sich dann wundern, warum das Fluggerät nicht macht was es soll und auf den Lieferanten schimpfen, bzw. soll dieser dann den Schaden (möglicht kostenlos) beheben.

      Einziger Vorteil aus meiner Sicht ist, dass diese Leute oft frühzeitig durch defekte Geräte als Gefährdungspotential ausfallen. :)

      Ich für meinen Teil habe beschlossen, hier nur mehr mit Personen zu diskutieren, welche Mindeststandards der Sicherheit beim fliegen beachten. Davon gibt es hier erfreulicherweise sehr viele.

      Ansonsten werde ich jedoch meine Zeit lieber sinnvoller verwenden.

      LG

      Gerhard
    • Hallo Gerhard

      Ich sehe das nicht so pessimistisch, denn alles was passieren kann muss nicht unbedingt passieren.

      Weil bei einer Kollision zwischen Quadrocopter und Kleinflugzeug, die Risiken für Vermögen und Gesundheit ungleich verteilt sind, halte ich es für geboten darauf hinzuweisen, - steter Tropfen höhlt den Stein.

      Um ein Flugmodell mit Verbrennungsmotor fliegen zu können, musste sich ein Neueinsteiger bisher einem Club anschließen und wurde da mit dem Minimum an Regeln vertraut gemacht. Mit den leistungsfähigen E- Antrieben und einer perfekten Elektronik mit course lock, home lock, failsafe und GPS kann jeder Anfänger im eigenen Garten oder auf jeder freien Wiese seinen neuen Multicopter starten. Er sollte sich vorher schon mit der Bedienungsanleitung (von Chinesisch in Englisch übersetzt) vertraut machen.

      Der Neueinsteiger erfährt bezüglich Sicherheit und Umweltschutz sehr wichtige Dinge u.a. dass man kaputte Batterien nicht in die Mülltonne werfen darf, Im Regelfall erfährt er von Luftrecht, Haftpflicht- Versicherung nichts.

      Dann ist es gut wenn ein neuer Teilnehmer am Luftverkehr in einem Forum erfährt, dass es neben der richtigen Entsorgung von alten Akku`s noch mehr Dinge gibt, die man tunlichst beachten sollte.

      mfG Fliegerschmidt
    • @fliegerschmidt
      Danke, schön, verständlich und plastisch ausgeführt.

      @Gerhard
      Copterneupiloten die sich in einem der Foren "rumtreiben", suchen immerhin nach Informationen, finden dann auch die rechtlichen Grundlagen, auch wenn nicht immer alles sofort kapiert wird.
      Schlimmer finde ich die bei ToysAUs, beim Türkenladen, bei Aldi, vor Weihnachten sogar beim Fliegenden Händler in der Einkaufsmall für unter 100€ angebotenen aussentauglichen Quads und Helis, die einfach von jedem nach Geldautomatenbesuch so für "den Kleinen" als Weihnachts/Ostergeschenk (billiger als Playmobilpiratenschiff/Lego-Roboter) gekauft werden und dann plötzlich im Park oder Garten neben der Hauptsteasse aufsteigen.
      Nicht mal auf die Versicherungspflicht wird hingewiesen, weder vom Verkäufer noch in der Chinesischenglischen Anleitung.
      Luftfahrzeugfernführer:
      ARD2 "Little Sister" D-LDS-03A
      P1 "Little Brother" D-LDS-05
      Webseite, Yotube & Instagram sind in meinem Profil aufgeführt
    • Das mit der Versicherungsplficht sollte man gesetzlich vorschreiben das Hinweise gut sichtbar außen auf der verpackung angebracht werden müssen, evtl noch mit einem REMOVE BEFORE FLIGHT sticker auf dem Flugmodell, wird zwar beiden ChinaImporten nicht helfen aber immerhin bei in DE bzw der EU gekauften Modellen.

      Auch ein paar grundlegende Regeln sollten beiliegen, zumindest bei Modellen die höher als 2 m kommen.
      Aber man druckt ja lieber dicke Kommentare auf Zigarettenschachteln wo fast jeder weis das es nicht gesund ist.

      @fliegerschmidt

      schöner Beitrag, kann ich so unterstreichen, selbst mit RADAR-Unterstützung ist es teilweise schon schwer andere Flugzeuge zu erkennen erst recht wenn das andere a/c aus Richtung Sonne kommt bzw im Hintergrund helle Wolken zu sehen sind.

      Beim fliegen heißt es immer Augen UND Ohren auf, also kein MP3 Player im Ohr denn meistens höhrt man das Flugzeug/Hubschrauber bevor man es sieh, mal von Segelfliegern abgesehen, da muss man die Geräusche schon gut kennen um den rechtzeitig zu höhren.

      bewegt sich der Fleck sehr schnell, blitzt und hat eine Rauchfahne, - ist es ein Kampfjet


      aber auch nicht immer ^^
      ... und ist der Fleck riesen groß auf der linken Seite und "wackelt" mit den Flügeln ist ein 2. Fleck hinter dem eigenen Flugzeug (meistens zumindest) wobei bei dem von Dir beschriebenen typischen Sportflugzeug braucht der Fighter 3 Anläufe um die Sidemarkings zu lesen *g*

      [OFFTOPIC]
      besonders wenn der vorher statt 7000 nämlich 7500 eingestellt hatte und weder FIS noch 121,5 abhöhrt um sich dann bei der ATC zu beschweren warum denn das böse Militär so dicht an ihm vorbei fliegt ^^
      [/OFFTOPIC]
    • Hallo
      Die Gefahr für den allgemeinen Luftverkehr durch die kleinen Spielzeug Quadrocopter: Robbe Visitor 2 (30g), WLToys V959 (95g) und Co ist eher gering. Das Gewicht (kinetische Energie) ist gering und die Reichweite der Spielzeug- Fernsteuerungen ist eher bescheiden. Wenn sie das CE- Zeichen haben, darf die Sendeleistung 10mW betragen, das reicht für einen 100m Radius.

      Die höher preisige Parrot AR 2.0 wiegt schon 450g, die WLAN Reichweite ist nicht größer als 50m.

      Gefährlich werden die größeren Multicocopter >1,5 kg mit viel Metall, schweren Batterien, starken Motoren mit CFK Propellern. Die Propeller können eine Stoff- bespannte Tragfläche oder ein Leitwerk schon aufflexen, bzw. in Aluminium oder GFK Schlitze hinein fräsen.

      In der Diskussion Luftrecht hat Heinz einen Link des LBA über die Nutzung von unbemannten Luftsystemen hineingestellt. Der Kurzinformation ist auf Seite 8 zu entnehmen, dass bei einer gewerblichen Nutzung die zulässige Höhe auf 100m begrenzt ist, Gerhard war darauf eingegangen. Denn es ist eigentlich nicht logisch, dass ein gewerblicher Nutzer max. 100m hoch fliegen darf, damit er den allgemeinen Luftverkehr nicht gefährdet (Sichermindesthöhe 150m), der private Nutzer den unkontrollierten Luftraum in voller Höhe nutzen darf.

      Im Ereignisfall wird sich die Rechtssprechung bei „nicht gewerblicher Nutzung“ bestimmt an den 100m orientieren.
      Zu diesem Thema habe ich den Verbandsjustiziar des DMFV angeschrieben – keine Antwort.

      mfG Fliegerschmidt
    • Auch solch ein 100gr-Winzling aus der Spielwarenabteilung kann vom Garten aus über die Hecke entwischen und einen Autofahrer beim Aufklatschen auf der Windschutzscheibe vor Schreck zum Verreissen des Lenkrades bringen. Wenn der dann noch an parkenden Autos entlangschrappt oder sogar einen Radfahrer aus dem Sattel holt, wären dies dann durchaus weitreichende Folgen für ein 39Euro-Spielzeug - und das ohne einen Kratzer auf der Windschutzscheibe zu hinterlassen.
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    • Hallo Borg,
      was Du schreibst ist grundsätzlich richtig, aber eine Kollision jenseits der Hecke, zwischen Quadrocopter- Spielzeug und einem PKW endet vielleicht mit Kratzern, den Schaden kann man vielleicht aus der Portokasse begleichen, wogegen eine Kollision im Luftraum mit Flugzeugen der allgemeinen Luftfahrt meistens mit hohen Sachschäden und Schäden an Leib und Leben enden.

      mfG Fliegerschmidt
    • Ich hätte da mal eine Frage die in ein bisschen eine andere Richtung geht, meiner Meinung nach aber doch hier rein gehört.

      Bisher habe ich mir so zusammen gelesen, dass man Grundstücke wie z.b. einen Schrebergarten nur mit Erlaubniss des eigentümers überfliegen darf/soll.

      Ich nehme mal an für ein Weizenfeld oder Acker verhält es sich ähnlich.
      Nagut sind eigentlich 2 Fragen,
      was ist wenn der Stadt, dem Land, einer Gemeide nun ein Wald eine Obstwiese oder ähnliches gehört ?
      Und wie ist es wenn es einer öffentlichen Einrichtung gehört?

      Achja bevor jetzt die hälfte wieder schreit " warum fliegst du so nahe an ... o. Ä.
      Ich habe hier Wiesen und Felder, die weit genug in der Pampa sind, also fern ab von bewohntem Gebiet ...
      "Aber Barney, zum Hubschrauberfliegen muss man nüchtern sein. Das ist nicht wie beim Autofahren."
      "Mit wievielen T schreibt man unschuldig?"

      H.J. Simpson
    • nönö alles nur zu meiner eigenen Belustigung.

      soll heißen Freizeitgestaltung, nicht gewerblich...
      "Aber Barney, zum Hubschrauberfliegen muss man nüchtern sein. Das ist nicht wie beim Autofahren."
      "Mit wievielen T schreibt man unschuldig?"

      H.J. Simpson

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lelo ()

    • Speedy schrieb:

      Johnboy schrieb:

      Das ist Unsinn.
      Für das Überfliegen eines Grundstückes brauchst du keine Erlaubnis vom Grundstücksbesitzer :!:
      möchte mal sehen was du machst wenn der grundstücksbesitzer dir den copter vom himmel holt
      Naja die Angelegneheit von der nächsten Dienststelle der Männer in schickem blau klären lassen.
      Mir will doch wohl jetzt keiner erklären, dass der gebrauch der von Opas 2cm Fierlingsflak aus dem 2. Weltkrieg auf dem eigenen Acker legal ist, solange sich das Flugobjekt über dem eigenen Grundstück befindet.
      :P



      RC-Role schrieb:

      Beitrag gelöscht, wegen Sinnfreiheit der Anfrage
      Die Erläuterung die hier mal stand fand ich eigentlich nicht schlecht, verstehe das so jetzt ehrlich gesagt nicht mehr.
      Es gibt ja durchaus diese panischen/fanatischen Drohnengegner, da finde ich es schon sinnvoll mit der rechtlichen Lage vertaut zu sein wenn man sich schon deren "Argumente" anhören muss.
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      H.J. Simpson
    • Hehe damit wären wir dann wieder bei der Frage. RC Rolle schrieb, dass das seltene Überfliegen eines Grundstücks geduldet werden muss.

      Was stimmt den nun ? :)
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