Chris.B. schrieb:
Und ja wenn man das Gesetzt HART 1:1 nimmt betrifft das auch einen Papierflieger, da es sich hier auch um ein von dir Gefaltetes Modell Handelt das den Luftraum nutzt.
Rumänien / Slovakei
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Oh da bitte ich doch jetzt vielmals um Entschuldigung das beim lesen von Beitrag 4 mein Kopfkino einsetzte.
Ich verspreche, das es nicht noch einmal vorkommt. Wobei wenn ich jetzt auch noch die Fahrradkette ....
OK Stopp bevor es hier noch mehr OT wird und ein Admin mit der Keule droht._________________________________________________________
Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr. -
Die Gesetzte dazu sollten jedem Bekannt sein der ein Fluggerät im Deutschen Luftraum bewegt.
LG Chris -
Darf der Pizza-Bäcker seinen Teig (Drehflügler) dann auch nicht in die Luft schmeißen?
Ich verschiebe mal in's passendere Board. -
Chris.B. schrieb:
Die Gesetzte dazu sollten jedem Bekannt sein der ein Fluggerät im Deutschen Luftraum bewegt.
Da wir jetzt in den Tratsch verschoben wurden, können deine Kenntnisse auch so stehen bleiben. Brauchst also nix mehr belegen. -
Und immer schön an die Versicherungspflicht denken, gilt ja dann offenbar auch für Papierflieger.
Zumindest, wenn man mal so richtig gut falten die Dinger 30 Meter hoch werfen kann.
Dieselfan schrieb:
Darf der Pizza-Bäcker seinen Teig (Drehflügler) dann auch nicht in die Luft schmeißen?
Nein, und wenn die Pizza zu schwer wird, dann darf er das auch erst mit 16 Jahren.
Und jede Pizza braucht dann die Betreiber-ID, und zwar sichtbar, nicht etwa unter einer Salami versteckt. Nur, falls "Belegen" falsch verstanden wurde.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()
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Allerdings muss auch hier die Bedienungsanleitung durchgelesen werden.
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Und egal ob Papierfliegerflieger oder Pizzabecker, bitte das Hüpfen nicht vergessen und immer schön auf die Fahrradkette achten._________________________________________________________
Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr. -
Bevor das hier noch mehr ausartet (obwohl schon lustig) noch n Wort zu extremen Lowaufnahmen.
Woran viele nicht denken, man kann mit der Mav prima aus der Hand filmen, oder Stativ, oder Pseudoslider, oder.....
Damit kann man Shots machen, die mit Fliegen (fast) nicht gehen, oder habt Ihr schon mal n schnellen Circle um einen Kopf im Close Up versucht - ich habe Vids, die überwiegend im nicht Flugmodus gemacht sind, da hält der Akku übrigens gefühlt endlos durch.
Ciao Rob -
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Ich hab mit Link zum Amazon-Produkt
Diesen hier meine Flieger Karriere begonnen -
Woran viele nicht denken, man kann mit der Mav prima aus der Hand filmen
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Hoffentlich crashfrei...?
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Chris.B. schrieb:
RC-Role schrieb:
Das ist deine Behauptung, die du für deine Papierflieger mit keiner geltenden Regelung belegen kannst. Deshalb die "Diskussion".
@ost56
2 LuftVO). Bezüglich des kontrollierten Luftraums ist aufgrund der Höhenbeschränkung für uns Drohnensteuerer nur der Lauftraum D (Delta) relevant. Delta umfasst die Kontrollzonen um Flughäfen (CTR) und beginnt direkt am Boden (ground level).
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ost56 ()
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gsezz schrieb:
de.wikipedia.org/wiki/Luftraum
Wir fliegen in Klasse G. Die reicht herunter bis zur Erdoberfläche. Das bedeutet dass in Flugverbotszonen das Fliegen grundsätzlich verboten ist, egal ob in Kniehöhe, oder auch nur 1cm über dem Boden.
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Klasse D ist der kontrollierte Luftraum um Flugplätze, für den eine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich ist. Indoor ist kein Bestandteil des Luftrechts.
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ost56 schrieb:
zumal ich außerhalb von DE, in der Slowakei starten wollte
Wäre als Info direkt im EIngangspost gut aufgehoben gewesen, und der Thread dann hier: Drohne fliegen im Ausland / Urlaub: Gesetze und Bestimmungen -
Ich kann nur auf das Antworten was du gefragt hast. Dass es dir Tage später plötzlich um Freigaben in Kontrollzonen geht, gab meine Glaskugel am Mittwoch noch nicht her.
Deine Frage war ob du in VERBOTSzonen trotzdem in einer gewissen geringen Höhe fliegen darfst. Eine VERBOTSzone heißt "eine ZONE in der du einem FlugVERBOT unterliegst." Meine Antwort, dass du dort wo dir das Fliegen verboten ist, grundsätzlich nicht fliegen darfst, egal in welcher Höhe über Grund, ist die korrekte Antwort auf diese Frage. Dass Indoor nicht vom Flugverbot betroffen ist, "lag dir doch eh schon auf der Hand", dann gehe ich mal davon aus dass man das nicht auch nochmal gesondert erwähnen muss. Und eine Freigabe die das Flugverbot für dich aufhebt ist sowieso wieder ein ganz anderes Thema. -
skyscope schrieb:
ost56 schrieb:
zumal ich außerhalb von DE, in der Slowakei starten wollte
@ost56 beim nächsten mal bitte ... Danke
Thema verschoben"we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
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