Rumänien / Slovakei

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    • Ok, ich hätte wohl zuerst fragen sollen, ob die EU Verordnung (Stand jetzt) in der Slowakei rechtsgültig ist. Leider findet man zwischen "nur mit Erlaubnis des Militärs" und "EU Drohnenverordnung noch nicht gültig" alles mögliche auf den slowakischen Seiten.
      Wäre sie rechtsgültig, wäre dann "fliegen im Ausland", zumindetst innerhalb der EU, nicht gegenstandslos?
    • MadMax3 schrieb:

      drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-slowakei/

      Steht doch eindeutig da.

      Du darfst fliegen, aber wenn du Luftaufnahmen anfertigen willst, brauchst du dafür die Genehmigung vom Verteidigungsministerium.
      "wird die Slowakei die EU-Drohnenverordnung übernehmen ... Derzeit (Stand Mitte Februar 2021) ist dies aber noch nicht umgesetzt worden und wird voraussichtlich im Laufe des Jahres passieren. Bis dahin gelten die bestehenden Vorschriften". ... das steht da. Und das ist alles andere als eindeutig ... das war vor einem halben Jahr.
    • gsezz schrieb:

      Ich kann nur auf das Antworten was du gefragt hast. Dass es dir Tage später plötzlich um Freigaben in Kontrollzonen geht, gab meine Glaskugel am Mittwoch noch nicht her.
      Deine Frage war ob du in VERBOTSzonen trotzdem in einer gewissen geringen Höhe fliegen darfst. Eine VERBOTSzone heißt "eine ZONE in der du einem FlugVERBOT unterliegst." Meine Antwort, dass du dort wo dir das Fliegen verboten ist, grundsätzlich nicht fliegen darfst, egal in welcher Höhe über Grund, ist die korrekte Antwort auf diese Frage. Dass Indoor nicht vom Flugverbot betroffen ist, "lag dir doch eh schon auf der Hand", dann gehe ich mal davon aus dass man das nicht auch nochmal gesondert erwähnen muss. Und eine Freigabe die das Flugverbot für dich aufhebt ist sowieso wieder ein ganz anderes Thema.
      "egal in welcher Höhe über Grund," ... ich will jetzt nicht zurück zum Hüpfen oder Papierflieger, aber ein Hovercraft hebt auch ab. Irgendwo muss es eine Grenze geben.
    • MadMax3 schrieb:

      So wies aussieht haben die die EU Verordnung noch nicht übernommen.
      Wie was aussieht?
      Haben die Slowaken denn, ohne die EU Richtlinien übernommen zu haben, schon in vorauseilendem Gehorsam die Unterkategorien A1, A2, A3 im nationalen Recht verankert haben?
      Hat die Regelung, was die Luftbildaufnahmen betrifft, wirklich etwas mit der EU Verordnung zu tun und ist nicht vielleicht das slowakische Pendant zu der deutschen LuftVO?
    • Guenther J. schrieb:

      MadMax3 schrieb:

      So wies aussieht haben die die EU Verordnung noch nicht übernommen.
      Wie was aussieht?Haben die Slowaken denn, ohne die EU Richtlinien übernommen zu haben, schon in vorauseilendem Gehorsam die Unterkategorien A1, A2, A3 im nationalen Recht verankert haben?
      Hat die Regelung, was die Luftbildaufnahmen betrifft, wirklich etwas mit der EU Verordnung zu tun und ist nicht vielleicht das slowakische Pendant zu der deutschen LuftVO?
      Ich kann diese, eher fragende, Antwort nicht verstehen. Am Ende bleibt sogar unklar, ob ich in der Slowakei überhaupt mit einer kamerabestückten Drohne fliegen darf, oder als Spion verhaftet werde, ohne die Absicht Luftaufnahmen zu machen. Nichts ist da eindeutig.
    • skyscope schrieb:

      Regelungen zur Nutzung des Luftraums gelten für Luftfahrzeuge.
      Ja wo fahren sie denn die fliegen doch.

      Ok, kleiner Scherz am Rande irgendwie kam mir ganz plötzlich dieser Gedanke. Luftfliegzeuge in der Luftflieg hört sich ja blöde an. :rolleyes: :whistling: :saint:

      Eigentlich ist es ja klar das wenn man nicht mehr auf dem Boden steht ist man in der Luft.

      OK ich hör schon auf....
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel
    • ost56 schrieb:

      Ich kann diese, eher fragende, Antwort nicht verstehen.
      Na gut, dann werde ich es mal erklären: Mein Post bezog sich auf die Aussagen von Madmax3, der, wahrscheinlich ohne zu recherchieren, vermutete, dass die Slowakei die EU Verordnung noch nicht umgesetzt hätte. Und das, obwohl der Link dazu in dem Beitrag aufgeführt wurde.
      Jetzt aber genug davon. Eben habe ich dieses Dokument einmal durchgelesen. Demnach wurde die EU Verordnung umgesetzt. In diesem Dokument werden zusätzliche Regularien aufgeführt, die nationalen Institutionen überlassen wurden.
      Über Bedingungen für Luftaufnahmen steht dort nicht. Eventuell können diese in weiteren verlinkten Dokumenten zu finden sein. Soweit bin ich aber nicht eingestiegen.
    • ost56 schrieb:

      ... ich will jetzt nicht zurück zum Hüpfen oder Papierflieger, aber ein Hovercraft hebt auch ab. Irgendwo muss es eine Grenze geben.
      Noch mal: Die Grenze ist die Definition dessen, was ein Luftfahrzeug ist. Auch ein Hovercraft ist keines.

      ost56 schrieb:

      Ok, ich hätte wohl zuerst fragen sollen, ob die EU Verordnung (Stand jetzt) in der Slowakei rechtsgültig ist.
      Sie ist seit 01.01.21 in allen EU-Ländern rechtsgültig, und hat für alle EU-Länder Anwendungsvorrang vor allen nationalen, im Einzelnen gegenteiligen Bestimmungen.
      Sie regelt aber bei weitem nicht alles, bspw. nicht den Betrieb in Kontrollzonen. Hier kann jeder Staat eigenständig regeln, und tut das auch.

      In der Slovakei sind bspw. 3,7km um Flugplätze Abstand zu halten, und darüber hinaus gilt für einen Betrieb in Kontrollzonen eine Maximalhöhe vom 30m (Quelle).

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      ost56 schrieb:

      ... ich will jetzt nicht zurück zum Hüpfen oder Papierflieger, aber ein Hovercraft hebt auch ab. Irgendwo muss es eine Grenze geben.
      Noch mal: Die Grenze ist die Definition dessen, was ein Luftfahrzeug ist. Auch ein Hovercraft ist keines.
      Es macht auch keinen Sinn, diese Definition nach eigenem Ermessen zu erweitern, auch nicht mit und schon gar nicht ohne gesunden Menschenverstand.
    • RC-Role schrieb:

      skyscope schrieb:

      ost56 schrieb:

      ... ich will jetzt nicht zurück zum Hüpfen oder Papierflieger, aber ein Hovercraft hebt auch ab. Irgendwo muss es eine Grenze geben.
      Noch mal: Die Grenze ist die Definition dessen, was ein Luftfahrzeug ist. Auch ein Hovercraft ist keines.
      Es macht auch keinen Sinn, diese Definition nach eigenem Ermessen zu erweitern, auch nicht mit und schon gar nicht ohne gesunden Menschenverstand.
      Dann muss man eben das Fahrzeug der Definition anpassen: Hovercraft-Drone ;)
    • In der Slowakei kann man genauso fliegen und Bilder und Videos drehen wie in Deutschland. Da wird auch die EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) anerkant. Beachten wo es NFZ, NP, etc. gibt, da ist Fliegen verboten. Siehe Link zur DJI Webseite.

      War im Juni für ein paar Tage in der Slowakei und es gab keine Probleme wen ich mit meiner Drohne eine Runde gedreht habe. Man braucht seit 1. Januar 2021 keine Genehmigung vom Verteidigungsministerium.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von keryx01 ()

    • skyscope schrieb:

      Sie ist seit 01.01.21 in allen EU-Ländern rechtsgültig, Sie regelt aber bei weitem nicht alles, bspw. nicht den Betrieb in Kontrollzonen. Hier kann jeder Staat eigenständig regeln, und tut das auch.

      In der Slovakei sind bspw. 3,7km um Flugplätze Abstand zu halten, und darüber hinaus gilt für einen Betrieb in Kontrollzonen eine Maximalhöhe vom 30m (Quelle).
      Bekanntlich gehen EU Verordnungen und deren Umsetzung in nationales Recht getrennte Wege. Soweit ich gelesen habe war die im März 21 auch noch nicht in DE umgesetzt. Im Februar war auf den einschlägigen Seiten der Slowakei noch immer zu lesen, dass für Luftaufnahmen eine Freigabe des Verteidigungsministeriums erforderlich ist. Klar, der EGH würde mir Recht geben, aber vorher wäre ich dem nationalem Rechts ausgesetzt.