Rumänien / Slovakei

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Die EU VO regelt nicht was du fotografieren darfst. Sie regelt nicht einmal was du nicht fotografieren darfst. Weder in Deutschland, noch irgendwo anders.
      In Deutschland wirst du beim fotografieren z.b. durch Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte eingeschränkt. Also nur weil du irgendwo fliegen darfst, heißt das nicht dass du auch fotografieren darfst.
      In der Slowakei kann es irgend ein Gesetz, zum Beispiel zur Spionageabwehr geben, das Luftaufnahmen genehmigungspflichtig macht. Ich würde jedenfalls davon ausgehen dass an dieser quellenlosen Behauptung dieser Internetseite zumindest ein Körnchen Wahrheit ist, und versuchen herauszufinden was genau es mit dieser Genehmigungspflicht auf sich hat.

      Vielleicht kann ja keryx01 noch eine Quelle hierzu posten, dann wäre die Aussage auch etwas wert:

      Man braucht seit 1. Januar 2021 keine Genehmigung vom Verteidigungsministerium.

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    • gsezz schrieb:

      Vielleicht kann ja keryx01 noch eine Quelle hierzu posten
      letectvo.nsat.sk/letova-prevad…sobile-lietat-bez-pilota/

      dann gibt es noch diese Seite aprop.sk/clanok/legislativa-pravidla-lietanie-drony
      Vereinheitlichung der europäischen Drohnenregeln.
      Ab Januar 2021 gilt die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2019/947. Damit werden die Regeln für den Einsatz von UAS (Unmanned Aerial Systems) EU-weit umfassend vereinheitlicht. Es gibt jedoch Ausnahmen, die die Mitgliedstaaten selbst anpassen können. Dies sind zum Beispiel das Mindestalter für das Fliegen mit UAS oder die Regeln für das Fliegen mit Drohnen im kontrollierten Luftraum.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von keryx01 ()

    • Vykonávacie nariadenie Komisie (EÚ) č. 2019/947 ICAO totižto udeľuje povinnosť registrovať každého užívateľa, ktorý prevádzkuje dron ťažší ako 250 g alebo je vybavený zariadením schopným zachytiť osobné údaje (kamera, fotoaparát). Po registrácii do systému bude užívateľovi pridelený špecifický 12-miestny kód, ktorý používa pre všetky svoje zariadenia (drony). Odpadá teda povinnosť registrovať každý dron zvlášť. Stačí registrácia osoby (fyzickej alebo právnickej) prevádzkujúcej dron.

      Google
      Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. der Kommission 2019/947, die ICAO schreibt eine Registrierungspflicht für jeden Benutzer vor, der eine Drohne mit einem Gewicht von mehr als 250 g betreibt oder mit einem Gerät ausgestattet ist, das personenbezogene Daten erfassen kann (Kamera, Kamera). Nach der Registrierung im System wird dem Nutzer ein bestimmter 12-stelliger Code zugewiesen, den er für alle seine Geräte (Drohnen) verwendet. Es besteht daher keine Verpflichtung, jede Drohne separat zu registrieren. Alles, was Sie brauchen, ist die Registrierung der Person (natürlich oder juristische Person), die die Drohne betreibt.

      Hast du dich in Deutschland registriert und hast du eine ID-Nummer? wen ja dann wo liegt dann das Problem? Noch einmal, in der Slowakei braucht man nimmer ab den 1.1.2021 eine Genehmigung von Innenministerium oder Verteidigungsministerium. Das ist gefallen.
    • keryx01 schrieb:

      Warum? Verstehe ich nicht ganz.


      Du schriebst:

      keryx01 schrieb:

      In der Slowakei kann man genauso fliegen und Bilder und Videos drehen wie in Deutschland.

      Ich schrieb bereits:

      skyscope schrieb:

      [Die EU-VO] ist seit 01.01.21 in allen EU-Ländern rechtsgültig, und hat für alle EU-Länder Anwendungsvorrang vor allen nationalen, im Einzelnen gegenteiligen Bestimmungen.
      Sie regelt aber bei weitem nicht alles, bspw. nicht den Betrieb in Kontrollzonen. Hier kann jeder Staat eigenständig regeln, und tut das auch.

      In der Slovakei sind bspw. 3,7km um Flugplätze Abstand zu halten, und darüber hinaus gilt für einen Betrieb in Kontrollzonen eine Maximalhöhe vom 30m (Quelle).
      Daneben gibt es Regeln, die im Gegensatz zu Deutschland auch in A2 einen Betrieb in "dicht besiedelte Gebieten von Städten, Gemeinden, Zonen oder Ballungsgebieten, Ansammlungen von Menschen, Gebäuden, Flughafenschutzzonen oder Schutzgebieten" ausschließen.

      Ebenso wird im Gegensatz zu uns zwischen privaten und nicht privat genutzten Drohnen ("Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, im Bauwesen, im Gesundheitswesen, in der Werbung, in der Fotografie, in der Forschung und dergleichen.") deutlich unterschieden. Hier ist immer eine Genehmigung erforderlich. Auch darf generell nicht Nachts geflogen werden.


      Das ist der luftrechtliche Teil, daneben gilt unter anderem (Quelle) für Luftaufnahmen noch zakonypreludi.sk/zz/2004-215 , übersetzt:

      FOTOGRAFIE, FILME UND LUFTBILD

      § 63 Verbot des Fotografierens und Filmens

      (1) Im Interesse der Landesverteidigung und -sicherheit ist es untersagt, mit einem Fotoverbot gekennzeichnete Gebäude, Räumlichkeiten oder Einrichtungen zu fotografieren, zu filmen oder in sonstiger Weise aufzuzeichnen.

      (2) Über das Verbot des Fotografierens, Filmens oder sonstigen Aufzeichnens und über Ausnahmen von diesem Verbot entscheidet die zentrale Landesverwaltungsbehörde, in die die Verschlusssachen fallen.

      § 64 Luftbildaufnahmen und geodätische und kartographische Arbeiten

      (1) Die Luftaufnahmen des Territoriums der Slowakischen Republik und die Ausführung von geodätischen und kartografischen Arbeiten (im Folgenden „Luftaufnahmen“ genannt) werden vom Verteidigungsministerium durchgeführt. 24 ) Luftaufnahmen dürfen mit seiner Zustimmung auch von einem Unternehmer durchgeführt werden, der über ein gültiges Arbeitssicherheitszeugnis verfügt.

      (2) Ein Unternehmer nach Absatz 1 hat den Erwerb von Luftbildmaterial innerhalb eines Monats dem Amt anzuzeigen und es dem Bundesministerium der Verteidigung zur Beurteilung vorzulegen, das den Grad der Einstufung des Bildmaterials festlegt. Bis zur Bewertung des Bildmaterials wird es als klassifizierter Sachverhalt behandelt.

      Also nein, man kann in der Slowakei keinesfalls genauso fliegen und Bilder und Videos drehen wie in Deutschland.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      Also nein, man kann in der Slowakei keinesfalls
      Das war gemeint allgemein, das jedes Land noch eigene Vorschriften (Abweichungen) hat sollte doch längst jeden klar sein. Gehe davon aus das erals Tourist in die Slowakei reist und nicht gewerblich.

      FOTOGRAFIE, FILME UND LUFTBILD
      § 63 Verbot des Fotografierens und Filmens

      Quelle?

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    • keryx01 schrieb:

      Gehe davon aus das erals Tourist in die Slowakei reist und nicht gewerblich.

      Und?
      Dann lass den betreffenden Teil doch einfach weg, aber ich sehe nirgends, dass es Ausnahmen von oben sonstigem Ausgeführten für Touristen gibt.

      Abgesehen davon, dass zumindest ich mir nicht sicher bin, was in der Slovakei verbindlich als genehmigungspflichtige "luftfahrttechnische Tätigkeiten" verstanden wird oder nicht, denn von "gewerblich" ist auch dort nicht die Rede.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Tja, das neuste ist hier beschrieben nsat.sk/wp-content/uploads/2019/11/R2-2019.pdf
      Aber nach mehreren Telefonaten bei Ministry of Transport and Construction of the Slovak Republic habe ich die Nummer auf einen gewissen Herr xxx (edit: personenbezogene Daten entfernt (siehe C.6), wer Interesse an Namen und Telefonnummer hat bitte per pn auf @keryx01 zugehen) der auf dem Ministerium für UAV zuständig ist. Im Moment aber nicht erreichbar. Werde es weiter versuchen und dann melde ich mich noch mal.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von B69 ()

    • Dieselfan schrieb:

      ist die Genehmigungspflicht durch das Verteidigungsministerium für das Erstellen von Bild- und Filmmaterial nunmehr hinfällig?
      Habe mich bevor ich im Juni in die Slowakei gefahren bin auf mehreren Stellen erkundigt und überall hab ich gehört das ist gefallen mit der neuen EU Regelungen. Hab auch nirgendwo Probleme gehabt wen ich meine M2P in die Luft geschickt habe. Man muss aber die Slowakische Regel einhalten.
    • Für mich übersetze ich die EU Verordnung so: Ich darf eine Drohne, die personengebundne Daten aufzeichnet, benutzen, die Aufzeichnung selber bleib von der Erlaubnis unbetroffen.