Die EU VO regelt nicht was du fotografieren darfst. Sie regelt nicht einmal was du nicht fotografieren darfst. Weder in Deutschland, noch irgendwo anders.
In Deutschland wirst du beim fotografieren z.b. durch Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte eingeschränkt. Also nur weil du irgendwo fliegen darfst, heißt das nicht dass du auch fotografieren darfst.
In der Slowakei kann es irgend ein Gesetz, zum Beispiel zur Spionageabwehr geben, das Luftaufnahmen genehmigungspflichtig macht. Ich würde jedenfalls davon ausgehen dass an dieser quellenlosen Behauptung dieser Internetseite zumindest ein Körnchen Wahrheit ist, und versuchen herauszufinden was genau es mit dieser Genehmigungspflicht auf sich hat.
Vielleicht kann ja keryx01 noch eine Quelle hierzu posten, dann wäre die Aussage auch etwas wert:
In Deutschland wirst du beim fotografieren z.b. durch Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte eingeschränkt. Also nur weil du irgendwo fliegen darfst, heißt das nicht dass du auch fotografieren darfst.
In der Slowakei kann es irgend ein Gesetz, zum Beispiel zur Spionageabwehr geben, das Luftaufnahmen genehmigungspflichtig macht. Ich würde jedenfalls davon ausgehen dass an dieser quellenlosen Behauptung dieser Internetseite zumindest ein Körnchen Wahrheit ist, und versuchen herauszufinden was genau es mit dieser Genehmigungspflicht auf sich hat.
Vielleicht kann ja keryx01 noch eine Quelle hierzu posten, dann wäre die Aussage auch etwas wert:
Man braucht seit 1. Januar 2021 keine Genehmigung vom Verteidigungsministerium.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gsezz ()