Wenn schon, denn schon. Nicht zu vergessen bis 31.12.2022 auch DJI Spark, DJI Mavic Air (1. Generation), Parrot Anafi, u.ä. sowie alle Drohnen die künftig in C0 und C1 fallen.tbaetge schrieb:
… in A1, also mit Mini 1 oder 2, möglich, …
Flug unter einer Autobahnbrücke (u.a.)
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
-
-
- Werbung
Schau mal hier:
Das könnte Dich interessieren Link klicken -
Moin.
Ich bin erstaunt über diesen Beitrag, den ich jetzt erst bemerkte.
Wir sind doch alle gesetzestreue Drohnenpiloten und kennen daher:
das LUFTVG
die LUFTVO
und selbstverständlich auch die damit einhergehenden Ahndungen bei
Verstößen gegen die darin enthaltenen Paragrafen.
Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) enthält im dritten
Abschnitt, §§58 bis 63, Straf- und Bußgeldvorschriften
für die Luftfahrt. Auf der Grundlage des LuftVG ent-
halten die untergeordneten Vorschriften, wie z.B.
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und Betriebsordnung
für Luftfahrtgerät (LuftBO), weitere Angaben zu Ord-
nungswidrigkeiten, jedoch nicht zu Strafen.
Quelle AOPA PDF
Hier die gesamte Dokumentation:
aopa.de/wp-content/uploads/54_…ftaten-im-Luftverkehr.pdf
Bei der oben von mir erwähnten Kenntnis, hätte sich dieser Beitrag doch sicher erübrigtLiebe Grüße aus Schleswig-Holstein
Wilhelm -
Guten Morgen
Ich habe die Suchfunktion benutzt, aber lediglich sehr alte Beiträge gefunden. Zur Frage: Die Bestimmungen zum Fliegen neben Verkehrswegen sind mir halbwegs klar und machen ja auch soweit Sinn. Wie sieht es aber aus, wenn sich eine Landstrasse, Autobahn, Gleisstrecke oberhalb von einem befindet? Z.B. auf einem Damm, oder einer Brücke. Darf ich unter einer Autobahnbrücke fliegen, wenn sich unterhalb der Brücke keine weiteren einschränkenden Bereiche befinden?
Danke für eure Infos.
Gruss -
Nein.
-
-
Demnach wäre exakt darunter also möglich, aber eben ohne seitliche Abweichung. Das ist vermutlich schwierig oder uninteressant.
Ich würde mir überlegen, was mit der Regelung bezweckt werden sollte und in ihrem "Geiste" entscheiden: a) dass keine Autofahrer irritiert werden, b) dass bei Absturz kein Autofahrer geschädigt wird.
Beides ist mE beim Flug "unterhalb" gegeben. Ohne es als allgemeingültig empfehlen zu wollen, würde ich es wohl machen, wenn es mir lohnend erscheint. -
Unter der Kochertalbrücke düerfte, bzw muesste es erlaubt sein. (Ausser da ist LSG/NSG, ...)
Bis 80m über Grund zwischen den mittleren Pfosten
Aber wartet doch nur ein bisschen, wenn wir wirklich Sonntagsfahrverbote bekommen sollten, dann sollte auch seitlich oder drüber kein Problem mehr sein. -
Weisst du aber selber, dass das Quatsch ist: Bundesfernstraße bleibt Bundesfernstraße, ob mit oder ohne Verkehr.
-
Nein, unter geht nicht. Siehe die Beiträge 27 - 31 in diesem Thread ...
- Brücke gehört zur Infrastruktur und damit min. 10m Abstand zu halten. -
skyscope schrieb:
Das nur insoweit, als dass es zeigt, dass es auf den Kontext ankommt, und letztlich in der Auslegung auf das, was der Gesetzgeber mit seinem Verordnungstext für eine Intention verfolgt.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von willi62 ()
-
willi62 schrieb:
Weisst du aber selber, dass das Quatsch ist: Bundesfernstraße bleibt Bundesfernstraße, ob mit oder ohne Verkehr.
Zum einen nehme ich nicht wirklich an, das es dazu kommt, zum anderen würde die EU zumindest für den Warenverkehr das gar nicht zulassen!
Dafuer fährt einfach viel zu viel Schwerlastverkehr durch D.! -
-
-
-
-
Da kräht kein Hahn nach, wenn man keinen Mist baut, z.B. in geringer Höhe über der Fahrbahn zu fliegen.
Da müßte man schon einen ganz besonderen Nutnik in einer Behörde finden, der das verfolgen mag. -
Zumindest im Süden Bayerns darf man schon mal unter Bahnanlagen / -Brücken durchfliegen. Darüber hinaus ist aber neuerdings sogar der Überflug per Allgemeinverfügung in der offenen Kategorie erlaubt bei min. 10 m Höhe, sofern keine bewegten Fahrzeuge überflogen oder "irritiert" werden.
Sind zwar keine Autobahnen, aber es geht ja doch in die gleiche Richtung -
Hast Du da.Quellen zu?
-
ihcim2712 schrieb:
Zumindest im Süden Bayerns darf man schon mal unter Bahnanlagen / -Brücken durchfliegen. Darüber hinaus ist aber neuerdings sogar der Überflug per Allgemeinverfügung in der offenen Kategorie erlaubt
Das ganze wurde veröffentlicht im Oberbayerischen Amtsblatt, Ausgabe 8 / 24 (vom 15.03.2024). Die Quelle ist mit etwas Google schnell zu finden, der Einfachheit halber aber auch hier: ObAbl 8/24 (ab Seite 32 im PDF) -
Danke!
-
Teilen
- Facebook 0
- Twitter 0
- Google Plus 0
- Reddit 0
-
Benutzer online 1
1 Besucher