Flug unter einer Autobahnbrücke (u.a.)

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    • Flug unter einer Autobahnbrücke (u.a.)

      Hallo,

      mich weiß, dass ich nicht an oder über eine Autobahn fliegen darf. Darf ich denn unter einer Autobahnbrücke fliegen? Also Start und Landung dadrunter und auch die ganze Zeit dadrunter bleiben. Ich finde dazu leider nichts.
      vielen Dank im Voraus.

      Marcel
    • Guenther J. schrieb:

      … Deshalb bin ich geflogen.
      Man kann sich das alles so auslegen wie man es gerne hätte. Sowohl in der bisherigen wie auch in der aktuellen VO steht jedoch etwas von einem seitlichen (horizontalem) Abstand. Erst einmal völlig Unabhängig ob über- oder unterhalb der Strecke. Außnahmen (z.b. Mindestüberflughöhe oder 1:1-Regel) sind ausschließlich im Bereich darüber definiert. Von daher gibt es für das angegebene Beispiel eigentlich keinen Interprtationsspielraum.
    • quadle schrieb:

      Sowohl in der bisherigen wie auch in der aktuellen VO steht jedoch etwas von einem seitlichen (horizontalem) Abstand.
      Selbstverständlich habe diesen Abstand nicht ignoriert. Direkt unter der Brücke gestartet, 50m geradeaus dabei unter der Brücke geblieben, zurückgeflogen und wieder gelandet. War also nie seitlich neben der Bahnanlage.
    • Für mich ist unter der Autobahn wie über oder neben der Autobahn zu sehen.
      Wenn dem nicht so wäre dürfte ich ja auch über ein Naturschutzgebiet fliegen wenn ich mich im Bereich einer Brücke befinde.
      _________________________________________________________
      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
    • Die Ausnahmeregelung "innerhalb eines seitlichen Abstands ..., wenn die Höhe des Fluggerätes über Grund stets kleiner ist als der seitliche Abstand zur Infrastruktur und der seitliche Abstand zur Infrastruktur stets größer als 10 Meter ist" ist eigentlich unmißverständlich.

      "stets" = immer, ausnahmslos.
      Kurz, es sind ausnahmslos mindestens 10 Meter seitlicher Abstand zu halten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • gsezz schrieb:

      …. Befindet man sich dort im Luftraum?
      Du hast den Smiley vergessen. Die Frage ist mit Sicherheit nicht ernst gemeint.

      Ich denke da gibt jetzt keinen Interpretationsbedarf. Der Luftraum beginnt an der Erdoberfläche. Ein Bauwerk ragt in den Luftraum. Nur ein vollständig umbauter Raum ist von der LuftVO ausgenommen.
    • quadle schrieb:

      Und deshalb auch nie den erforderlichen seitlichen Abstand eingehalten ;( .
      Das ist nicht ganz sauber abgeschrieben.
      …….über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen……

      Übersetzt bedeutet das, ich darf nicht innerhalb eines seitlichen Abstands fliegen. Und das bin ich definitiv nicht.
    • Das war durchaus ernst gemeint. Als nicht-Jurist ist mein Gedankengang: Die LuftVO regelt den Luftverkehr. Nehme ich unter einem Gebäude wirklich am Luftverkehr teil? Analog zur StVO ist das ein bisschen als würde ich am Straßenverkehr teilnehmen, wenn ich neben einer Straße über eine Wiese fahre.
      Ich will dem ja keineswegs widersprechen. Ich finde das nur nicht ganz nachvollziehbar.
    • Das ist eine echt gute frage. Wenn die Brücke 100+ Meter hoch ist dann würde selbst bei einem RTH die Drohne nicht mal in die nähe der AB kommen. Und Abstand zur AB müsste man auch genug haben wenn man in 20 Meter höhe unter der Brücke sich befindet. Die 1:1 Regel finde ich da auch nicht den Tragenden Punkt weil diese regelt den Abstand von Über Boden zur AB. Sprich wenn die Strasse auf dem Boden ist über dem die Brücke liegt. Aber ich kann das gerne mal Montag bei LBA erfragen da ich wegen einer Ausnahmegenehmigung eh mit denen Reden muss.

      LG Chris
    • Also die 1:1 Regelung besagt ja Pro Meter Flughöhe 1 Meter Abstand zur ab. Die Flughöhe wird meines erachtens vom Boden aus gemessen. Fliegst du also 40 Meter hoch musst du 40 Meter Abstand halten. Aber wenn die Autobahn garnicht auf dem Boden verläuft über dem du fliegst. Puuh ha wie gesagt ich kann das nicht beantworten aber ich werde das am Montag im Gespräch mit dem LBA mal ansprechen und um eine Schriftliche stellungnahme bitten. Wenn ich dann eine verlässliche, schwarz auf weiße Antwort vom LBA habe werde ich es hier posten.

      Wie gesagt ich schrieb ja gute frage. Das sind rein nur vermutungen. Sicher kann ich das erst nach einem Gespräch mit dem LBA beantworten. Und mit den Worten FINDE ICH ist das nur meine Persönliche vermutung! Ob die richtig ist steht in den Sternen. Daher einfach beim LBA anfragen, dafür sind die Jungs, Mädels und Divers ja da um Politisch Korrekt zu bleiben *lach*

      LG Chris

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Chris.B. ()

    • Bei der anfänglich erwähnten Autobahnbrücke habe ich mir eine einfache Brücke, z.B. bei Querung einer anderen Straße vorgestellt.
      Ich habe mir die LVO noch einmal angesehen, tatsächlich darf man nicht, da dadurch die 10m Abstand zur "seitlichen Infrastruktur" unterschritten wird, wie Skyscope bereits richtig dargelegt hat. Also selbst, wenn im Beispiel eines Viadukts ein Zusammenstoß praktisch ausgeschlossen ist.

      Ein weiteres Beispiel aus Absurdistan.
      Gruß Karsten
    • trolldji schrieb:

      Eine Autobahnbrücke verläuft über ein Tal in 150m Höhe. Darf ich hier wirklich an der Talsohle nicht in z.B. 30m Höhe unter dem Viadukt durchfliegen?
      Nö, da darfst du nicht durch fliegen. Eine Talsohle, egal ob natürlich oder von Menschen:innen gemacht, stellt die Untergrenze des Luftraums dar. Sollte unter der Erde eine U-Bahn fahren, da dürftest die drinnen fliegen.