Guten Tag,
ich habe eine Frage.
Vor Kurzem war ich auf dem Gelände einer Universität (Rheindand-Pfalz) spazieren gegangen.
Ich wollte ein paar Fotos von meiner Drohne machen.
Plötzlich kam ein Sicherheitsmitarbeiter und verlangte, den Flug der Drohne zu stoppen.
Laut ihm wird das Gelände der Universität einem Privatgrundstück gleichgesetzt (obwohl diese Universität staatlich ist) und aus diesem Grund ist es verboten, dort eine Drohne zu starten (unabhängig davon, ob die Fotos gemacht werden oder nicht).
Ich stimmte zu und stoppte den Flug. Aber jetzt habe ich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderungen des Sicherheitsmitarbeiters.
Im Detail sieht die Situation so aus.
1. Auf dem Gelände der Universität gibt es kein einziges Schild mit der Angabe, dass Start von Drohnen hiet verboten wäre.
2. Meine Drohne steigt auf maximal 10 Meter. Das niedrigste Gebäude auf dem Gelände der Universität ist viel höher – das heißt, die Drohne kann nichts fotografieren, was vom Boden aus nicht sichtbar wäre.
3. Das am nähesten liegende Gebäude befand sich 40 Meter vom Startpunkt entfernt ( in Googlemaps überprüft), d.h. die Drohne hat nicht in die Fenster "geschaut" und nichts / niemanden ausspioniert.
4. Das Territorium war komplett leer (wegen der Corona war die Universität geschlossen und außerdem war es Sonntag), Kamera hat keine einzige Person erfasst.
In der
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
§ 21h
werden die Flugverbotszonen erläutert - Flughäfen, militärische Anlagen usw.
Das Gelände einer Universität wird da nicht erwähnt und es geht um eine ganz normale Universität, wo es nichts Militärisches und nichts aus der LuftVO§ 21h gibt.
Sind die Anforderungen des Sicherheitsmitarbeiters unter Berücksichtigung des oben genannten Gesetzes rechtmäßig?
Gibt es andere Gesetze, die das Fliegen einer Drohne über Universitätsgelände verbieten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
ich habe eine Frage.
Vor Kurzem war ich auf dem Gelände einer Universität (Rheindand-Pfalz) spazieren gegangen.
Ich wollte ein paar Fotos von meiner Drohne machen.
Plötzlich kam ein Sicherheitsmitarbeiter und verlangte, den Flug der Drohne zu stoppen.
Laut ihm wird das Gelände der Universität einem Privatgrundstück gleichgesetzt (obwohl diese Universität staatlich ist) und aus diesem Grund ist es verboten, dort eine Drohne zu starten (unabhängig davon, ob die Fotos gemacht werden oder nicht).
Ich stimmte zu und stoppte den Flug. Aber jetzt habe ich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderungen des Sicherheitsmitarbeiters.
Im Detail sieht die Situation so aus.
1. Auf dem Gelände der Universität gibt es kein einziges Schild mit der Angabe, dass Start von Drohnen hiet verboten wäre.
2. Meine Drohne steigt auf maximal 10 Meter. Das niedrigste Gebäude auf dem Gelände der Universität ist viel höher – das heißt, die Drohne kann nichts fotografieren, was vom Boden aus nicht sichtbar wäre.
3. Das am nähesten liegende Gebäude befand sich 40 Meter vom Startpunkt entfernt ( in Googlemaps überprüft), d.h. die Drohne hat nicht in die Fenster "geschaut" und nichts / niemanden ausspioniert.
4. Das Territorium war komplett leer (wegen der Corona war die Universität geschlossen und außerdem war es Sonntag), Kamera hat keine einzige Person erfasst.
In der
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
§ 21h
werden die Flugverbotszonen erläutert - Flughäfen, militärische Anlagen usw.
Das Gelände einer Universität wird da nicht erwähnt und es geht um eine ganz normale Universität, wo es nichts Militärisches und nichts aus der LuftVO§ 21h gibt.
Sind die Anforderungen des Sicherheitsmitarbeiters unter Berücksichtigung des oben genannten Gesetzes rechtmäßig?
Gibt es andere Gesetze, die das Fliegen einer Drohne über Universitätsgelände verbieten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.