Mit Drohne um Kraftwerk - Wen fragen?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ok, auf der Karte die ich gefunden hatte waren nur Beschränkungsgebiete, kontrollierte Lufträume und Naturschutzgebiete enthalten, sowie militärische Anlagen, Heliports, Krankenhäuser, Gefängnisse, wo man nicht fliegen darf. Atomkraftwerke z.B. mit ihrem Beschränkungsgebiet, Windparks haben nichts dergleichen. Aber wenn ich mir eure Karten so anschaue, bleibt da auch genügend freier Platz zwischen den einzelnen Windrädern falls die Annährung verboten ist. Es ist also auch laut euren Karten nicht verboten, im Windpark zu fliegen.

      Die 100..120 Meter deshalb, weil man in diesem Korridor ja fremde Grundstücke unter Wahrung anderer Vorschriften überfliegen darf. Ein Windpark oder eine Solaranlage ist aus meiner Sicht kein Wohngebiet und auch kein Industriegebiet. Ansonsten dürfte man über keinem Feld mehr fliegen, weil das könnte man auch als produzierendes Gewerbe auslegen. In einem Windpark oder in einer Solaranlage würde ich auch nicht ständig unbeteiligte Menschen erwarten, da Personal nur für Wartungs- oder Reparaturarbeiten vorhanden ist. Ich wüsste also nicht wieso es verboten sein sollte, solche Anlagen z.B. bei automatischem RTH oder wenn es keinen erlaubten Weg drum herum gibt, in 100..120 Metern Höhe zu überfliegen. Wenn ich mich irre, klärt mich gerne auf. Bei Windrädern geht das nicht, weil die höher sind. Sprich bei automatischem RTH im Windpark bestünde immer eine geringe Gefahr, daß ein Windrad-Flügel die Drohne vom Himmel putzt, selbst wenn sie auf maximal erlaubten 120 Metern Höhe fliegt.

      Mir ist das sowieso ein wenig schleierhaft wie man das wasserdicht hinkriegen soll, daß bei automatischem RTH in A3 keine horizontale Annährung von weniger als 150 Meter an unbeteiligte Personen erfolgt, wenn man diese vorher erlaubtermaßen mit großem Abstand umflogen hat und dann ein Problem auftritt. Man könnte nun sagen das muß man vorher wissen und mit einkalkulieren, aber dann bliebe immer noch die Möglichkeit, daß die Personen ihre Position verändern oder erst später hinzukommen.
    • Doctor Doom schrieb:

      Ok, auf der Karte die ich gefunden hatte ...
      Aber wenn ich mir eure Karten so anschaue...
      Ich wüsste also nicht wieso es verboten sein sollte, solche Anlagen z.B. bei automatischem RTH oder wenn es keinen erlaubten Weg drum herum gibt, in 100..120 Metern Höhe zu überfliegen....
      Mir ist das sowieso ein wenig schleierhaft wie man das wasserdicht hinkriegen soll...
      Hast du dich da vorher informiert (z.B. die LuftVO gelesen oder hier im Forum) oder wolltest du nur mal so schreiben was du - unabhängig von den Regeln? - darüber denkst?
    • Natürlich hab ich das gelesen, ich habe versucht mich bestmöglich zu informieren. Die ganzen Richtlinien, hier im Forum, viele Videos zu den Drohnenführerscheinen.

      Und dann denke ich natürlich darüber nach wie man das alles umsetzen soll, ist doch klar.
    • Ich finde, diese ganzen Regeln bergen IMMER die Gefahr, sich zu verzetteln. Deswegen denke ich ja (auch laut) darüber nach. Vieles beißt sich ja miteinander, vor allem was den Flug mit dem großen Drohnenführerschein über dem eigenen Wohngrundstück betrifft. Da habe ich ein berechtigtes Interesse, es so zu nutzen wie ich mag (genau so wie der Nachbar z.B. gerne grillt und ich regelmäßig den Gestank davon abkriege) und kann mir selbst die Erlaubnis für unter 100 Meter Flughöhe geben.

      Oder noch extremer gedacht, wer möchte mir verbieten, daß ich eine Drohne - egal wie groß sie ist - in meinem Wohnzimmer starte? Ich werd's nicht machen weil ich gerne will, daß Drohne und Wohnzimmer heil bleiben... aber wenn jemand der Meinung ist, er muß das außerhalb der Ruhezeiten in seinen eigenen vier Wänden testen, wer will's verbieten? Sicherlich sind andere Menschen nahe dran, aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß so eine Drohne fähig ist, die Wand zu durchschlagen und dadurch diese Menschen zu gefährden? Schwere Sache.