Gewerbliche Drohnenaufnahmen (innerorts)

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Gewerbliche Drohnenaufnahmen (innerorts)

      Hallo zusammen,

      mich würde mich gerne informieren ob es möglich ist für gewerbliche Zwecke innerorts Drohnenaufnahmen zu machen, oder ob der bürokratische Aufwand zu groß ist.

      Wir arbeiten häufig mit Städten/Gemeinden zusammen und zwecks Planung wären Drohnenaufnahmen im öffentlichen Raum sehr hilfreich bzw. würde die Planung erleichtern.
      Vom Einsatzszenario wäre das ähnlich wie bei einem Dachdecker zur Inspektion von Dächern.

      Der Flugraum wäre also im öffentlichen Raum, evtl. wäre selten ein Überflug von Privatgrundstücken hilfreich und die Flughöhe wäre so hoch wie die Häuser vor Ort, evtl. 10 Meter drüber.

      Wäre so etwas möglich bzw. welche Anforderungen müssten erfüllt werden?

      1. Die Bildqualität einer Mini 2 wäre ausreichend
      2. Gewerbliche Versicherung
      3. Kompetenznachweis
      4. ?!

      Bekommt man eine Genehmigung für Flugverbotszonen für die gewerbliche Nutzung, bzw. könnte das die Stadt/Gemeinde erlauben oder geht das ausschließlich über die Landesluftfahrtbehörde?


      Mir geht es darum abzuwägen ob sich die Anschaffung bzw. der Aufwand lohnt und die Nutzung für unsere Zwecke möglich ist, um in der Planungsphase Zeit einzusparen.

      Vielen Dank für Eure Hilfe.

      Mit freundlichen Grüßen
      Markus
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • Moin Markus.

      Es kommt halt immer darauf an, was man so vorhat. Am einfachsten wird alles mit der Mini/Mini2 etc ;)

      Vorab: Keine Stadt/Ordnungsamt kann Genehmigungen für Flugverbotszonen erteilen.

      Besorge Dir doch von Deiner Landesluftfahrtbehörde eine Allgemeinerlaubnis, Voraussetzung A2, Versicherung etc.
      Kostet für 2 Jahre 200,- € und eine Anerkennung derselben in anderen Bundesländern - sofern die Beteiligt sind - 50,- €

      Link: bing.com/search?pc=COSP&ptag=D…0allgemeinerlaubnus%20uas
      (wissenschaft-haefen.bremen.de anklicken)

      Von Deiner Stadt benötigst Du nur die Erlaubnis, auf deren Grund und Boden, also auch öffentlicher, Starten und Landen zu dürfen. Wenn Du von Privatgrund aus startest, hast Du die wenigsten Probleme (Siehe unten kleine Anekdote)

      In der Allgemeinerlaubnis wird als Bedingung vorausgesetzt, das jeweilige Ordnungsamt und die Polizei vorher rechtzeitig zu informieren!

      Kleine Anekdote zu meinem Ordnungsamt: Eine Anfrage und Bitte um Start/Landeerlaubnis auf einem fast außerhalb der Stadt gelegenem Rückhaltebecken wurde mit der Begründung abgelehnt, ich könnte ja Aufnahmen von einer ca. 150 m entfernten Kleingartensiedlung machen und die Störche, die ab und zu da vorbeikämen, hätten ja noch wenig Erfahrung mit Drohnen! Möge sich jeder Leser Gedanken über die fachliche Ahnung des Ordnungsamt-Mitarbeiters / Ordnungsamtes machen.

      Ich werde dort sicher nicht mehr nachfragen - nur noch informieren, wie es die Allgemeinerlaubnis vorsieht.

      Nun starte ich 5 m entfernt davon mit Genehmigung des Eigentümers auf Privatgrund ;)

      Ich hoffe, die Ausführungen helfen Dir etwas.

      Schönes WE noch.
      Liebe Grüße aus Schleswig-Holstein

      Wilhelm

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Wilhelm-SH ()

    • Wozu Allgemeinerlaubnis? Von öffentlichem Grund darfst du starten und fliegen und landen. Starten und landen von Privatem Grundstück (kein Wohngrundstück) oder Gelände nur mit Erlaubnis des Nutzungsberechtigten.
      Privatgrundstücke kommen in Gesetzen und Verordnungen nicht vor. Nur Wohngrundstücke und Wohngebiete. Bei Wohngebieten bekommst du mit der Mini kein Probleme.
      Überflug von Wohngrundstücken nur mit Erlaubnis des Nutzungsberechtigtem.
      Bei meiner Versicherung ist Nebengewerbe mit enthalten.
      Das alles natürlich nur, wenn keine anderen Flugverbote dort existieren.
    • Hallo Wilhelm,

      vorab Danke für die ausführliche Antwort.

      Wie bereits geschrieben würde eine Mini 2 ausreichen.
      Es wäre auch möglich noch auf eine zertifizierte Mini 3 zu warten, sofern es mit der Zertifizierungs-Geschichte nicht bis zur neuen EU-Verordnung dauert. :D

      Allgemeinerlaubnis ist so eine Sache, wenn man überwiegend im gesamten deutschsprachigen Raum unterwegs ist (D-A-CH) bzw. Europaweit.

      Mir geht es darum möglichst unkompliziert und mit wenig Restriktionen fliegen zu können, wo ich privat fliegen darf weiß ich, aber nicht wie das gewerblich mit Genehmigungen läuft.
      Ist denn A2 notwendig trotz eines 250g Kopters, ich dachte bisher nicht, zumal aktuell sowieso keine zertifizierten Kopter auf dem Markt sind.

      EDIT:
      Ich hatte gedacht es gab da ein Passus trotz Flugverbot fliegen zu dürfen, so wie es beispielsweise ein Dachdecker machen würde.
      War das nicht unter 50m oder unter 30m?!

      Wird denn überhaupt bei einer Ausnahmegenehmigung für den Überflug eine Einverständniserklärung benötigt, ich glaube nicht, da müsste ja jeder Gewerbetreibende die Privatleute abklappern.

      Nochmal das Szenario:
      Mit kleinen Kopter (Mini2/Mini3) sollen Bilder vom öffentlichen Raum gemacht werden.
      Evtl. kann es sein das ein Überflug von Wohngrundstücken notwendig wäre, ausschließen kann ich das nicht.
      Überwiegend würde nicht höher geflogen werden als die Gebäude vor Ort sind.

      Diese Bilder werden nicht veröffentlicht und dienen nur der Planung.


      Mit freundlichen Grüßen
      Markus
      DJI Air 3 Fly More Combo

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von _Markus_ ()

    • Guenther J. schrieb:

      Für wen sind Posts aus der Zeit vor der EU Verordnung und der neuen LuftVO interessant?
      Mir ist nicht bekannt, dass sich die EU Verordnung und die neue LuftVO mit den Rechtsbegriffen:

      Gemeingebrauch und
      Sondernutzung

      befasst haben. Um die aber geht es! Start und Landung von Drohnen auf "öffentlichem Grund" fallen leider unter Sondernutzung. Die Rechtsgrundlagen dafür kann man sicher bei seiner Ordnungsbehörde nachfragen.

      Du kannst es ja gerne anders beurteilen, das bleibt Dir überlassen.

      Einfach mal damit befassen und verstehend lesen ;)
      Erübrigt so manche Zeile oder Frage!
      Liebe Grüße aus Schleswig-Holstein

      Wilhelm
    • Ich fliege gewerblich mit mehreren Drohnen und auch Innerorts. Für normale Bilder der Häuser für Kunden reicht die DJI MM, jedoch für Thermalaufnahmen muss ich die DJI MEA 2 starten lassen.

      Habe dafür etliche Hürden überwältigen müssen, zumal die Luftfahrtbehörde hier im Bundesland ...! Keine Äußerung meinerseits hinzu.

      Logisch muss ich Auflagen erfüllen. ABER,- es gilt sehr genau zu lesen. Wie z.B. im vorangingen Tip wegen des Starten/Landen. Wenige Zentimeter bringen sehr viel! ;)
      In diesem Sinne

      einen scherbenfreien Flug und immer genügend Akku bis zur Landung
    • Moin.

      Bei weiteren Recherchen bin ich heute auf folgende, für mich neue Information gestoßen:

      (Zitat aus JURAFORUM)

      Wie gesagt, es gibt in Deutschland keinen "öffentlichen Grund". Eigentum
      an Grundstücken ist immer zivilrechtlich, auch, wenn ein Hoheitsträger
      Eigentümer ist. Wenn der Grund durch Hoheitsakt gewidmet ist (als
      Straße, Marktplatz, etc.) dann richtet sich die Frage der
      Nutzungsberechtigung nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften, es bedarf
      also (so der Gemeingebrauch überschritten wird) einer
      Sondernutzungserlaubnis, etc., das wird von der Behöre vergeben. Das
      aber nur dann, wenn das Grundstück öffentlich gewidmet ist. Steht es nur
      im (immer privatrechtlichen) Eigentum eines Hoheitsträgers, hat das mit
      öffentlich-rechtlichen Nutzungen und Nutzungserlaubnissen nichts zu
      tun.


      Das ist doch eine sehr interessante Erkenntnis! Fehler wie im Original.

      Quelle: juraforum.de/forum/t/nutzungsr…iches-grundstueck.397709/
      Liebe Grüße aus Schleswig-Holstein

      Wilhelm
    • Also mir geht es darum welche Voraussetzungen vorhanden sein müssen bzw. wie oder ob ich Ausnahmegenehmigungen dafür bekomme.
      Ich würde gerne abwägen ob das gewerblich umsetzbar ist bzw. mit welchen Hürden/Kosten das verbunden ist.


      Über das Starten/Landen wollte ich jetzt hier keine Diskussion lostreten…


      Irgendwie ist das hier nicht zielführend.
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • Aus einem Thread von dieser Woche :rolleyes: : Frage zu Flugrechten - Wohngebiete

      Ohne länderspezifische Genehmigungen geht es also auch mit neuer LuftVO nicht. Diese holt man entweder direkt von den beteiligten Eigentümern und gegebenenfalls Rechteinhabern sonstiger Infrastruktur ein, oder gegen Gebühr von der jeweiligen Luftfahrtbehörde. Weitere Details, insbesondere zu den jeweiligen Nebenbestimmungen, erhält man entweder über die Websites der jeweiligen Landesluftfahrtbehörden, oder auf Anfrage dort.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • @skyscope
      Nachdem was du im anderen Beitrag geschrieben hast, dürfte ich trotz A1 bzw. kleiner 250g keine unbeteiligte Personen überfliegen, auch nicht mit Genehmigung?!

      Wie machen denn das dann die Gemeinden wenn sie mit der Drohne querfeldein übers Wohngebiet fliegen um Aufnahmen für Baumaßnahmen zu erstellen?
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • _Markus_ schrieb:

      Gilt dass dann auch im übertragenen Sinn für A1, dass ich keine Unbeteiligten überfliegen darf?
      Nein. Es gibt keinen "übertragenen Sinn" bei Gesetzten oder Verordnungen.

      _Markus_ schrieb:

      Oder lässt sich das per Ausnahmegenehmigung erlauben?
      Nein. steht ebenfalls im oben verlinkten Beitrag, siehe Regelungskompetenz. Bestimmungen der EU-VO sind nicht durch nationale Behörden ausnahmefähig.

      __

      Mal ehrlich, alles zu den einzelnen Bestimmungen in A1 bis A3 ist wie vieles andere auch hier rauf und runter seit Monaten seziert worden. Einfach mal die Forensuche nutzen, richtig lesen, und sich auch mal eingehend mit EU- und LuftVO auseinandersetzen. Sonst wird es insbesondere mit einem gewerblichen Einsatz eher "schwierig".

      Wenn dann noch Detailfragen sind und ich den EIndruck habe, man hat sich auch selbst mal Mühe gegeben, beantworte ich die gerne, aber ich persönlich fange nicht immer wieder von vorne an. Denn:

      _Markus_ schrieb:

      Irgendwie ist das hier nicht zielführend.
    • Mir sind die Drohnenklassen mit den jeweiligen Restriktionen bewusst, ebenso wie entsprechende Paragraphen der LuftVO, wie du ja selbst geschrieben hast seit Monaten durchgekaut.

      Beantwortet aber alles nicht meine Frage bzw. finde ich keine hinreichende Antwort.

      Ich werde wohl einfach direkt beim LBA mein Vorhaben schildern und hoffe dort eine Aussage zu bekommen ob das so möglich ist oder nicht bzw. mit welchem Aufwand.

      Trotzdem Danke für die Hilfe.
      DJI Air 3 Fly More Combo