Erklärung für "beteiligte Personen"

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Erklärung für "beteiligte Personen"

      Hallo zusammen,

      aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist es selbst Besitzern des großen Drohnenführerscheins untersagt, mit einer Drohne >250g, welche der Übergangsregelung unterliegt und somit nicht zertifiziert ist,
      näher als 50m an unbeteiligte Personen zu fliegen. Ich selber besitze derzeit eine DJI Air 2s, welche darunter fallen würde.

      Um im Falle eines Unfalls rechtlich abgesichert zu sein, bin ich auf der Suche nach einer juristisch sauberen Erklärung, die unbeteiligte Personen unterschreiben sollten um fortan rechtlich als beteiligte Personen zu
      gelten. Dadurch würde ich als Drohnenpilot gerne sicherstellen, dass eine mündliche Absprache nicht auf einmal "vergessen" wird, sollte ein Personenschaden auftreten.

      Solch eine Erklärung sollte beinhalten, dass eine Sicherheitsunterweisung erfolgt ist, genauso wie Ort und Zeitraum für den die Erklärung gilt. Diese sollte von Pilot/Betreiber und den beteiligten Personen unterzeichnet werden.

      Ja ich weiß, dies ist alles aufwändig, und dennoch notwendig.

      Ist jemanden von euch eine kostenlose Vorlage bekannt? Wir müssen ja nicht unnötig die Rechtsanwälte mit Einzelanfragen reich machen :-).

      Danke schon einmal im voraus.

      Boris
    • CrashBandicoot schrieb:

      die unbeteiligte Personen unterschreiben sollten um fortan rechtlich als beteiligte Personen zu

      gelten. Dadurch würde ich als Drohnenpilot gerne sicherstellen, dass eine mündliche Absprache nicht auf einmal "vergessen" wird, sollte ein Personenschaden auftreten.
      Du meinst, dass die Personen Schadensansprüche abtreten, falls deine Drohne ihnen gegen den Kopf fliegt? In diesem Zusammenhang unterschreibt dir das kein Mensch, der halbwegs bei Verstand ist.
      Du solltest jedenfalls nicht deinen Nicknamen auf der Erklärung haben.
    • @Guenther:
      Ja ich habe es schon gesehen :-D. Das Thema geht im benachbarten Thread in eine ähnliche Richtung, scheint jedoch etwas komplexer zu sein, da (a) ein Gewerblicher Use Case verfolgt wird und (b) eine größere Gruppe von Personen betroffen ist. Leider beantwortet es dennoch nicht die Frage nach einer rechtssicheren Dokumentenvorlage, welche (nach entsprechender Unterweisung) nur noch unterschrieben sein braucht um aus unbeteiligten, beteiligte Personen zu machen.

      Die Situation ist etwas Weltfremd, da hierdurch keine Rechtssicherheit für angehende Drohnenpiloten geschaffen wird. Dies führt dazu, das es kaum möglich ist, mit Freunden/Bekannten einen Ausflug zu machen, um ein paar Shots mit der Drohne auszunehmen. Bei Unfällen muss dem Drohnenpiloten nicht einmal die Schuld treffen. Der Ausfall einer technischen Komponente, ein Vogelschlag und schon kann, so unwahrscheinlich das ist, die Drohne vom Himmel fallen. Sollte ein Unfall mit dem KFZ auf technisches Versagen zurückzuführen sein, kann sich die Versicherung nicht einfach zurückziehen und sagen, sie zahlt nicht. im Falle von Bestandsdrohnen wäre dies bei nicht beteiligten Personen jedoch der Fall.

      Wie sähe die Sachlage denn bei Hilfspersonen oder Spottern aus? Ohne Vertragswerk oder einer gegengezeichneten Erklärung würde ich Magenschmerzen bekommen.

      Es geht mir im Übrigen nicht darum Schadensersatzansprüche abtreten zu lassen. Die Versicherungen sollten sich im Schadensfall jedoch nicht aufgrund einer Rechtslücke aus ihrer Verantwortung als Dienstleister ziehen können.

      Nun.. ich sehe es kommen. Muss mir eine Vorlage vom Anwalt erstellen lassen um mit ein paar Freunden und einer Bestandsdrohne rausfahren zu können.

      PS: Bitte nur konstruktive Rückmeldungen :!:

      In dem Sinne...

      LG Boris
    • Wo ist denn das Problem wenn Du die überschaubare Anzahl Leute gut kennst? Das erforderliche hast Du ja shon angerissen, einfach kurz aufschreiben was Sache ist, sie unterschreiben es Dir und fertig. Das Problem ist eher das "unter Freunden braucht es doch nix schriftliches", also dass Deine Bekannten das dann auch unterschreiben. Der Text an sich ist nicht so anspruchsvoll. Du als Pilot und sie als Motive sollten sich halt einfach risikobewusst und vernünftig verhalten. Dazu kommt halt der 150m Abstand zu wirklich unbeteiligten die Dir auch nix unterschreiben werden
    • Das Problem könnte sein, das es bei einem Unfall mit Personenschaden passieren kann, dass ein Freund plötzlich kein Freund mehr ist.
      Vermutlich ist dann auch ein bla bla bla Wisch wenig bis nichts wert. Sicherheit bringt da wohl wirklich nur ein Vordruck den ein Anwalt aufgesetzt hat.
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      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
    • Eine selbstformulierte Erklärung würde ich dem TE wohl unterschreiben, eine anwaltlich aufgesetzte würde mich misstrauisch machen, zusätzlich auch Risiken von Drohnen.
      Es kommt halt wirklich drauf an, wie risikofreudig/spektakulär man die Drohne einsetzen will, denn sonst wäre ja das Landen bzw. das Heranfliegen an Hindernisse und möglicher Kollisionen die Gefahrenquellen
    • ayreon schrieb:

      Wo ist denn das Problem wenn Du die überschaubare Anzahl Leute gut kennst? Das erforderliche hast Du ja shon angerissen, einfach kurz aufschreiben was Sache ist, sie unterschreiben es Dir und fertig. Das Problem ist eher das "unter Freunden braucht es doch nix schriftliches", also dass Deine Bekannten das dann auch unterschreiben. Der Text an sich ist nicht so anspruchsvoll. Du als Pilot und sie als Motive sollten sich halt einfach risikobewusst und vernünftig verhalten. Dazu kommt halt der 150m Abstand zu wirklich unbeteiligten die Dir auch nix unterschreiben werden
      Vertrauen ist gut, doch hier geht es um Rechtssicherheit. Es ging hier zudem eher um Besitzer des großen Drohnenführerscheins, vergaß ich zu erwähnen.
    • Mein Standard-Zweizeiler:

      "Hiermit erkläre ich ausdrücklich, dass ich an dem UAS-Betrieb der Produktion XXXXXXX am TT.MM.JJJJ als YYYYYYYY (bspw. Zuschauer/Protagonist/Assistent usw.) teilnehme. Die umseitigen Anweisungen und Sicherheitsvorschriften habe ich zur Kenntnis genommen."

      Und die Anweisungen und Sicherheitsvorschriften musst du schon individuell für dein(e) Vorhaben selbst ausarbeiten, je nachdem was du vor hast (da gibt es ja bei Erstellung von Aufnahmen und deren Verwendung/Nutzung noch einiges mehr einzuholen).
      Bei mir sind die luftrechtlichen Belange jedenfalls knackig kurz und auf den Punkt, zumal es dafür weder inhaltliche noch formale Vorschriften gibt. Eine Formulierung á la "Das UAS ist von allen Beteiligten während des gesamten Betriebs zu beobachten" sollte aber schon mal mit Rücksicht auf die noch kommenden aktualisierten AMC/GM enthalten sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Guenther,
      glauben ist so eine Sache, nur glaube ich das ein durch einen Anwalt formulierter Text mir mehr Sicherheit bieten könnte als die Sätze die ich mir aus den Fingern sauge.
      Es geht ja nicht darum das dort unten steht gez. Anwalt xyz sondern das im Text das steht was dort stehen muss.
      Die formulierten Texte von skycope sind sicherlich nicht schlecht und können schon ihren Sinn erfüllen aber ob das wirklich so ist, kann von uns allen wohl niemand mit Sicherheit sagen.
      Es ist nur leider so, das Versicherungen wenn sie zahlen müssen immer nach einem Schlupfloch suchen.

      Aber vielleicht hänge ich das jetzt auch gedanklich viel zu hoch auf denn in die Situation solche Dinge benutzen zu müssen, bin ich noch nicht gekommen.
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      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
    • Bernd Q schrieb:

      ob das wirklich so ist, kann von uns allen wohl niemand mit Sicherheit sagen.
      Selbst wenn man es sagen würde, würde es hier keiner glauben. Das ist nur dann anders, wenn Hinz oder Kunz dazu ein Video auf YouTube macht. ;)
      Letztlich geht es lediglich um die ausdrückliche Zustimmung jedes Einzelnen ("explicit consent" -> AMC/GM), und das wie gesagt ohne Formvorschrift. Könnte also auch formlos mündlich erfolgen.

      Wenn man sich da aber lieber was von einem Anwalt aufsetzen lassen möchte, dann muss man das einfach machen lassen. Idealerweise ist es dann ein Fachanwalt für EU-Luftrecht - nur um die Problematik zu umgehen, dass man sich besser in der Thematik auskennt, als der Anwalt, den man konsultiert.
    • Dieselfan schrieb:

      Im Ernst, das Durchsetzen dieser Anweisung macht m.E. dann etliche Inhalte von Clips obsolet, oder?
      Definitiv, ist für die Filmerstellung völlig praxisfremd. Dennoch wird die Kenntnis dieser Anforderung für den Status einer "beteiligten Person" in den nächsten AMC/GM vorausgesetzt, daher ist sie in meinen Punkten mit aufgeführt.

      Vor dem Filmen bitte ich die Protagonisten aber immer auch "Bitte nicht in die Kamera schauen". Wie sie das nun für sich auflösen, überlasse ich dann ihnen, da mische ich mich gar nicht mehr ein. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • @skyscope

      vermutlich liegst du mit deiner Meinung in Beitrag 12 nicht mal so falsch und dein eigenerstelltes Formular ist auskömmlich.
      Auf jeden Fall ist es besser wie nichts. Vielleicht stellst du uns deinen Papierkrieg ja einfach als PDF zur Verfügung.
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      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
    • Bernd Q schrieb:

      @skyscope
      vermutlich liegst du mit deiner Meinung in Beitrag 12 nicht mal so falsch

      Interessant formuliert. :)

      Bernd Q schrieb:

      Auf jeden Fall ist es besser wie nichts. Vielleicht stellst du uns deinen Papierkrieg ja einfach als PDF zur Verfügung.

      Vermutlich nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope () aus folgendem Grund: Antwort an Saarflieger entfernt, da ohne Bezug obsolet.

    • Sehr schade das wir hier kein Exemplar einer Erklärung zu sehen bekommen. Allerdings hatte ich solches schon vermutet.

      Bin schon auf weitere Lösungsvorschläge gespannt denn die Thematik als solche finde ich sehr interessant.
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      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
    • Bernd Q schrieb:

      Sehr schade das wir hier kein Exemplar einer Erklärung zu sehen bekommen. Allerdings hatte ich solches schon vermutet.

      Wiederum ein interessanter Kommentar, zu dem ich gern noch mal Stellung nehme:
      Bedauerlicherweise nehme ich nun mal gerne Einfluss darauf, wo meine Unterlagen denn so rumgereicht werden. Und da gehören die (für die Allgemeinheit ironischerweise gesperrten) Kreise, in denen du dich als Moderator betätigst, ganz sicher nicht dazu. Ich denke, wir verstehen uns.
    • Im Prinzip hat ja @skyscope schon geschrieben was in seiner Erklärung steht.

      Das er jetzt nicht groß anfängt seine Arbeit bzw. Dokumente für jeden zu veröffentlichen und somit für jedem Hans-Wurst frei zugänglich zu machen kann ich gut verstehen und würde ich auch nicht tun.
      (Zumal auch jeder in der Lage sein sollte 2-3 Zeilen in Word abzutippen und wenn nicht sollte er am besten gar nicht erst fliegen.)

      Auf den Beitrag #2 von @RC-Role wollte ich nochmal zurück kommen.
      Wenn das jemand unterschreibt, dann bestätigt er doch nur dass er „Beteiligter“ ist.
      Das heißt doch noch lange nicht, dass eine Haftung ausgeschlossen ist im Schadensfall oder verstehe ich das falsch?

      Äquivalent wäre man bei der KFZ-Haftpflicht als Beifahrer auch „Beteiligter“ und die Versicherung würde im Schadensfall zahlen.
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • Bernd Q schrieb:

      kein Exemplar einer Erklärung zu sehen bekommen
      naja, soooo viel mehr als das hier im thread schon geschriebenen wird es nicht werden. Den wichtigsten Satz hat @skyscope schon geschrieben (siehe #10), die fallweise unterschiedlichen Anweisungen wurden auch angesprochen (ebendort); was man ggf. noch ergänzen könnte (?) ist ein Verweis auf die zugrundeliegende Regularien (AMC/GM zur DVO 947/2019) oder aber, wer noch fleißiger sein möchte, einzelne sinnvolle und "den Sachverhalt erhellende" Passagen daraus, nachzulesen hier easa.europa.eu/document-librar…unmanned-aircraft-systems aber bei letzterem würde ich schon sehr genau überlegen ob dat mut, im Zweifel nicht.

      PS: ich bin kein Anwalt und dies stellt keine Rechtsberatung dar :D :D

      Ansonsten: hier bitte spezifisch zum Thema "Erklärung" -> allgemeines rund um das Thema "Beteiligte" hier entlang EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen [Sammelthread] ff.
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!