Erklärung für "beteiligte Personen"

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • CrashBandicoot schrieb:

      das es kaum möglich ist, mit Freunden/Bekannten einen Ausflug zu machen, um ein paar Shots mit der Drohne auszunehmen
      Du hast ja den Kern schon erkannt: Du willst fliegen, wenn Freunde im Weg stehen.
      Nichts einfacher als das, ohne unterschriftsreife rechtssichere Erklärung: Sage zum gegebenen Zeitpunkt den Freunden einfach, Sie sollen sich aus der Flugrichtung / Überflugsgebiet mal für x min entfernen! Fertig! (Flüstertüte?)

      Das ist viel leichter, als Unbeteidigten das zuzurufen, die anderen kennen dich ja und auch dein Hobby. Viell. denken die dann: "Ach der fliegt wieder und wollte den Felsen da filmen, also jetzt gehen wir dann mal zur Seite, nicht das ihm sein Getränk später nicht schmeckt, wenn wir es hier mit dem Flug verderben!"

      Du hier versuchst unter Umgehung von RA-Kosten Vorlagen zu bekommen, die DICH vor weiteren Kosten (von Freunden, wenn deine Drone abstützt) absolut schützen. Was brauchen deine Freunde dich, wenn du im Schadensfall, auch wenn die Drone natürlich Schuld war, und du beim Fliegen nichts gemacht hast, auf ihrem Schaden sitzen bleiben?

      Mir hat mal jmd. beim Umzug geholfen. Der Freund hatte von seiner Firma einen LKW geliehen und den Kasten (Aufbau) in meinem Beisitzen (ich bin nicht gefahren) an einer Tanke am Dach beschädigt. Ich habe ihm die Hälfte des Schadens, den die Firma von ihm verlangte, bezahlt. Eigentlich hätte ich 100% übernehmen wollen. So verhalten sich Freunde.

      Sorry für das viele OT, aber solche nur auf eigenes Täschchen bedachte Personen bringen mich zur Weißglut.
    • _Markus_ schrieb:

      Das heißt doch noch lange nicht, dass eine Haftung ausgeschlossen ist im Schadensfall oder verstehe ich das falsch?
      Das ist was ich meine. Wenn du schon nicht verstehst, was "Beteiligter" bedeutet, wie soll es dann ein Fachfremder das wissen. Die Erklärungsnot vor Ort ist also vorprogrammiert, egal wie schön das ein Anwalt formuliert hat. Wer bei @skyscope nicht unterschreibt kann vom Set ausgeschlossen werden. Als Freizeitpilot kannst wohl kaum Platzverweise erteilen, wenn einer das nicht versteht und nicht unterschreibt.
    • @RC-Role
      So wie du es geschrieben hast treten Beteiligte mit der Unterschrift Ihre Schadensansprüche ab.
      Dem ist doch nicht so, die Versicherung deckt doch Personen- und Sachschäden ab, zumindest steht das so in meiner privaten Drohnenhaftpflicht.

      Man könnte ja für das gute Gewissen des Gegenüber den Passus der Versicherung übernehmen und dazu schreiben „… bla bla bla Personen- und Sachschäden bis 30 Mio Euro bei Versicherung XY über private Drohnenhaftpflicht abgedeckt… bla bla“.

      Ist ja so auch korrekt und dann machste noch deine Adresse und Fernpiloten-ID an den Seitenanfang und dann sieht’s auch sehr formell aus.
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • Das schwenkt schon wieder auf die versicherungsrechtliche Schiene. Unschön, da es wie immer nicht zielführend sein und vom eigentlichen Thema wegführen wird. Wie dem auch sei, der Halter der Drohne haftet, und zwar immer (§ 33 LuftVG). Hier kann nichts abgetreten oder ausgeschlossen werden.

      Ob seine Haftung auch bei Schäden von Personen gleichgültig ihrer Beteiligung versichert ist, bestimmt sich danach, wie er sich versichert hat. Im Gegensatz zu einer sowieso luftrechtlich deckungslückenhaften Privathaftpflicht kommt es bei einer Luftfahrt-Halterhaftpflicht nicht auf die "Widerrechtlichkeit der Handlung" an (googeln im Zusammenhang mit "Gefährdungshaftung").

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    • Es geht doch eigentlich gar nicht um einen Absturz sondern nur darum, dass jeder, der näher als 50m an der fliegenden Drohne dran ist über den Flug und daraus fliegende Konsequenzen nachweisbar! aufgeklärt wurde und sich möglicher Risiken bewusst ist.
      Schadensansprüche sind ein anderes Thema und müssten dann im Einzelfall behandelt werden.

      Ich finde es schade, wenn im Eröffnungspost nicht sauber und klar dargestellt wird worum es geht sondern die Infos nur spärlich und Häppchenweise kommen und die Mitglieder sich dann Dinge erschließen oder vermuten müssen
    • Google-Suche:
      drohne unbeteiligte person einverständnis

      1. Quelle:
      lds.sachsen.de/luftverkehr/?ID=16968&art_param=478
      Spoiler anzeigen
      7. Wer ist eine unbeteiligte Person?
      Unbeteiligte Personen sind Menschen, die nicht an dem konkreten UAS-Betriebseinsatz teilnehmen oder die Anweisungen und Sicherheitsvorkehrungen des UAS-Betreibers für den Einsatz nicht kennen. Eine Person gilt als beteiligt, wenn sie sich dazu entscheidet und einwilligt, Teil des UAS-Betriebseinsatzes zu sein, das Betriebsrisiko kennt und die Position der Drohne während des Flugs überprüfen kann. Um als an dem UAS-Betriebseinsatz beteiligt angesehen zu werden, muss die Person daher:
      • die Zustimmung für den konkreten UAS-Einsatz erteilen (z. B. die Zustimmung, von der Drohne überflogen zu werden),
      • vom Drohnenbetreiber/ Fernpiloten die Anweisungen und Sicherheitsvorkehrungen erhalten, die im Notfall anzuwenden sind,
      • nicht mit anderen Aktivitäten beschäftigt sein, so dass die Person die Position der Drohne nicht überprüfen kann, um im Falle eines Vorfalls Maßnahmen zu ergreifen, um nicht von der Drohne verletzt zu werden.


      Die Mitteilung auf einem Ticket/ Flyer, dass während eines Ereignisses eine Drohne eingesetzt wird, wird als nicht ausreichend angesehen, da der UAS-Betreiber eine individuelle ausdrückliche Zustimmung einholen und sicherstellen muss, dass die Personen das Risiko und die im Notfall einzuhaltenden Verfahren verstehen. Eine unbeteiligte Person ist nicht nur die Person, die direkt vom Drohnenflug beeinflusst wird, sondern kann auch eine Person sein, die sich in einem Bus, Auto usw. (passiv) befindet.


      2. Quelle:
      rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/luft/seiten/drohnen/
      Spoiler anzeigen
      Unbeteiligte Personen


      Wenn in der offenen Kategorie von unbeteiligten Personen gesprochen wird, ist gemeint, dass die betreffenden Personen nicht an dem Drohnenflug teilnehmen und nicht über Gefahren und Verhaltensanweisungen durch den/die Drohnenbetreiber*in aufgeklärt wurden. So sind generell Zuschauer*innen, Besucher*innen einer Veranstaltung (Konzert, Sport usw.) oder Personen im Park, am Strand oder in der Stadt immer als unbeteiligte Personen anzusehen. Dies gilt auch für fahrende Fahrzeuge, da die/der Fahrer*in abgelenkt werden könnte und dann einen Unfall verursacht. Folglich müssen dann auch zu fahrenden Fahrzeugen die entsprechenden Abstände der Unterkategorien eingehalten werden.
      Wenn Personen als beteiligte Personen gelten sollen, damit Sie überflogen werden dürfen oder nur ein geringerer seitlicher Abstand eingehalten werden kann, müssen diese Personen:
      • ihre explizite und individuelle Zustimmung zu einem konkreten Drohnenflug geben,
      • Anweisungen und Vorsichtsmaßnahmen für Notfälle vom/von der Betreiber*in bzw. Fernpilot*in bekommen,
      • dazu in der Lage sein, dem Flugweg der Drohne zu folgen und sich ggf. in Sicherheit zu bringen. Sie dürfen also nicht mit anderen Tätigkeiten beschäftigt sein, die das verhindern.
      Achtung, einen generelleren Hinweis: auf Konzert-, Veranstaltungskarten über einen Drohnenflug im Laufe der Veranstaltung gilt nicht als Zustimmung!


      3. Quelle:
      drohnen-camp.de/drohnen-offene-kategorie/
      Spoiler anzeigen
      Was bedeuten die Begriffe “Unbeteiligte” und “Menschenansammlungen”?


      Laut der Europäischen Agentur für Flugsicherheit ist der Begriff “Menschenansammlung” nicht durch eine Personenzahl definiert. Das Kriterium ist stattdessen, ob sich Einzelpersonen innerhalb der Gruppe so frei bewegen können, dass sie einer Drohne außer Kontrolle entkommen können. Als Beispiel nennt sie: Sport-, Kultur-, politische und religiöse Veranstaltungen, Strände und Parks an einem sonnigen Tag, Geschäftsstraßen während der Ladenöffnungszeiten und Ski-Resorts, Pisten und Loipen.
      Unter “Unbeteiligten” wird in Europa eine Person verstanden, die nicht an einem Drohnen-Manöver beteiligt ist oder nichts von den Anweisungen und Sicherheitsvorkehrungen des Betreibers/Piloten weiß. Auch Personen in Bussen oder Autos zählen zu dieser Gruppe, da sie potenziell durch die Drohne gefährdet werden können.
      Als Beispiel für typische “Unbeteiligte” gelten: Zuschauer bei Sportveranstaltungen, Konzerten und anderen Großveranstaltungen und Menschen am Strand, im Park oder Fußgänger auf Straßen.
      “Beteiligte” sind demnach Menschen, die sich dazu entscheiden, an dem Manöver teilzunehmen, das Risiko verstehen, die Position der Drohne überprüfen und sich im Notfall in Sicherheit bringen können. Dazu gehört eine Einverständniserklärung und eine Einweisung durch den Betreiber/Piloten.



      Alle Angaben ohne Gewähr.
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • @RC-Role, warum ist das für Hobby-Piloten weniger praktikabel als für solche, die nicht aus Freizeitvergnügen fliegen?

      Wenn bspw. ein Immobilienmakler oder ein Vermesser mit einer Mavic 2 Pro oder Air 2S ein Haus fotografieren will, steht er vor dem gleichen Problem wie ein Hobby-Pilot. Gleiches gilt für mich, wenn ich irgendwo für einen Film Verortungsaufnahmen erstelle.

      Was Abstände zu unbeteiligten Personen angeht oder den Anforderungen an beteiligte Personen macht das EU-Recht - wie ja in allen anderen Belangen der EU-Verordnung auch - keinerlei Unterschied zwischen Hobby und Nicht-Hobby. Und eine deutsche Luftfahrtbehörde kann bekanntlich hinsichtlich der EU-VO keine Ausnahmen genehmigen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Na ja, ein Immobilenmakler oder Dachdecker hat in der Regel einen verhältnismäßig überschaubaren Betriebsbereich.
      Wir Hobbypiloten wollen schon gerne mal 250m in diese und 248m in die andere Richtung fliegen. Das bedeutet für uns, dass wir in diesem Radius plus Sicherheitsabständen die Genehmigungen Einverständniserklärungen einholen müssen. Wenn du die dann alle verstaut hast, sind wieder andere da. So halten deine Akkus ziemlich lange.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Guenther J. ()

    • Guenther J. schrieb:

      Das bedeutet für uns, dass wir in diesem Radius plus Sicherheitsabständen die Genehmigungen einholen müssen.
      Welche Genehmigung möchtest Du denn bei wem einholen?

      Ach so, Du meinst die Einverständniserklärungen . Ja, schwierig mit wechselndem Publikumsverkehr. Bleibt noch, eine andere Sub-250g-Drohne in diesen Fällen zu nutzen, oder auf C1-C2 Drohnen zu warten. Es ist aktuell mit Bestandsdrohnen nun mal, wie es ist.

      Zum Rest siehe Folgendes:

      RC-Role schrieb:

      Als Hobbyist ist man schon eher spontan unterwegs. Mit ner App vorher schauen, welche Bedingungen gelten ist da schnell erledigt und los.
      Dann muss man als spontaner Hobbyist > 500g eben die mindestens 50 Meter zu unbeteiligten Personen einhalten.

      ( Spontan sein, nicht viel tun, aber dennoch alles dürfen, gibt es eben auch hier nicht, Pippilotta. ;) Ausnahmen sind wie überall woanders auch eben auch hier an Nebenbedingungen und mehr oder minderen Aufwand geknüpft. Das kann man dann auf sich nehmen oder läßt es eben.)

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      Bedauerlicherweise nehme ich nun mal gerne Einfluss darauf, wo meine Unterlagen denn so rumgereicht werden. Und da gehören die (für die Allgemeinheit ironischerweise gesperrten) Kreise, in denen du dich als Moderator betätigst, ganz sicher nicht dazu. Ich denke, wir verstehen uns.
      Wirklich bedauerlich das du das so engstirnig siehst und der Nutzen für allen Wissbegierigen somit gegen Null geht. Eigentlich habe ich dich in allen Foren durchweg als manchmal bissigen aber sehr kundigen User erlebt, der sein Wissen auch gerne teilt. Das du deine Entscheidung damit begründest, das ich Moderator in einem Forum bin, in welchem du nicht alles lesen kannst, verstehe ich nicht wirklich aber ich muss ja nicht immer alles verstehen. Leider kann ich dir keine Erklärung unterschreiben das ich deine Unterlagen nicht weitergeben werde denn damit haben wir dann automatisch auch alle anderen User ausgesperrt. Vielleicht verschickst du dein Geheimpaper ja auf PN Anfrage. Und danke das du meine Kommentare interessant findest, geht mir bei deinen Kommentaren nicht anders.

      Vielleicht habe ich ja eine Lösung gefunden denn es gibt ja viele Profis die von Bildern/Videos welche mittels Kopter erstellt werden, leben.
      Einen solchen Profi kenne ich etwas näher und wenn sein Papier nicht den Vermerk "Geheimsache" trägt, werde ich den Inhalt sicher gerne teilen.

      Sorry für den kleinen Schlenker am Anfang aber nach Beitrag 21 hatten meine Schreibfinger ein Eigenleben entwickelt. ;)
      _________________________________________________________
      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bernd Q ()

    • RC-Role schrieb:

      Ich hoffe schon noch, dass wenigstens die Regeln auch irgendwann "draußen" ankommen.
      Ich vermute, Du bist nicht in den einschlägigen Gruppen bei Facebook unterwegs, sonst hättest Du diese Hoffnung nicht. ;)
      Angekommen sind die Regeln schon draussen, sie werden nur gerne vorsätzlich ignoriert. Ändern wird sich das erst mit obligatorischer Fern ID, allerspätestens dann im U-Space.


      Bernd Q schrieb:

      Wirklich bedauerlich das du das so engstirnig siehst und der Nutzen für allen Wissbegierigen somit gegen Null geht.

      Wer wissbegierig ist, ist neugierig und an Verständnis interessiert, und nicht an Vorgekautem.

      Und für den faulen Abkürzungssuchenden nicht nützlich, nein, dafür umso mehr für unbeteiligte Personen.

      Denn jemand, der es noch nicht mal schafft, sich eigenständig Gedanken rund um die Sicherheit beim Betrieb seiner Drohne zu machen und welche Risiken in der Nähe von Personen denn bestehen, und der nicht in der Lage ist, zur Minimierung dieser Risiken selbst zwei, drei triviale Punkte zu Papier zu bringen, sollte sowieso erst gar nicht in der Nähe von Personen fliegen.

      ___

      Beantwortung qualifizierter Fragen, Hilfe zur Selbsthilfe, immer gern. Für das Abschreiben, Suchmaschinen-Händchenhalten und Tränchen wegputzen bin ich der falsche Ansprechpartner. Wer sich selbst keine Mühe macht, mit dem mache ich mir auch keine.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Hallo zusammen,

      danke euch für die zahlreichen Beiträge. Einige Hilfreicher als andere:

      Destruktiv

      DJIPHV+ schrieb:

      CrashBandicoot schrieb:

      das es kaum möglich ist, mit Freunden/Bekannten einen Ausflug zu machen, um ein paar Shots mit der Drohne auszunehmen
      Du hast ja den Kern schon erkannt: Du willst fliegen, wenn Freunde im Weg stehen.
      Genau.. ich will ausgerechnet dort fliegen, wo Freunde im Weg sind. Beim nächsten mal jage ich sie sogar mit einer Kamikazedrohne. Echt jetzt ?

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      Guter Einwand

      ayreon schrieb:

      Ich finde es schade, wenn im Eröffnungspost nicht sauber und klar dargestellt wird worum es geht sondern die Infos nur spärlich und Häppchenweise kommen und die Mitglieder sich dann Dinge erschließen oder vermuten müssen
      Ich wollte hier bewusst keinen zu speziellen Fall beschreiben. Das Kernproblem betrifft viele von uns, egal ob wir die Drohnenfliegerei als Hobby oder Beruflich betreiben.

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      Nicht ausreichend berücksichtigtes Problem des Risikoträgers

      skyscope schrieb:

      Denn jemand, der es noch nicht mal schafft, sich eigenständig Gedanken rund um die Sicherheit beim Betrieb seiner Drohne zu machen und welche Risiken in der Nähe von Personen denn bestehen, und der nicht in der Lage ist, zur Minimierung dieser Risiken selbst zwei, drei triviale Punkte zu Papier zu bringen, sollte sowieso erst gar nicht in der Nähe von Personen fliegen.
      Das Problem liegt nicht darin, einige Punkte zu Papier zu bringen, sondern im Schadensfall ein rechtssicheres Papier in der Hand zu haben, damit für die lebenslange Rente des etwaigen Unfallopfers die Versicherung (die wir ja alle haben müssen) bezahlt und nicht der Drohnenpilot/-Betreiber (es sei denn dieser handelt fahrlässig).

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      Das Kernproblem liegt doch darin, dass hinsichtlich der Drohnengesetze die Übergangsregelungen an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen. Es ist gut und richtig und wichtig
      Drohnenführerscheine einzuführen, genauso wie es aus guten Grund PKW-Führerscheine gibt. Doch was hilft das einen, wenn klassifizierte Drohnen nicht rauskommen, weil entsprechende Standards über Jahre verschleppt werden? Als Drohnenbesitzer haben wir Geld und Aufwand in unsere Prüfung und Drohne(n) investiert. In dem Fall sollten diese auch im zu mit klassifizierten Drohen vergleichbaren Rahmen eingesetzt werden dürfen. Gut wegen der Übergangsphase wurden die Betriebsgrenzen für Bestandsdrohnen eingeführt und diese machen auch Sinn. Doch warum wird es künstlich schwer gemacht, sich mit: (a)Auftragnehmer oder (b)Freunde/Familie/Bekannte weiter in einem rechtssicheren Raum bewegen zu dürfen, bei dem Versicherungen für Unfälle (nochmals: so unwahrscheinlich diese sein mögen) auch zahlen? Verstehe ich nicht. Die Abkürzung durch diesen Juristendschungel sollte eine einfache Vorlage darstellen ohne das Rad jedesmal neu erfinden zu müssen. Und das was der Sinn dieses Threads. Es würde mich nicht wundern, wenn irgendeine Plattform für dieses Problem eine Lösung anbietet. Vielleicht sollte ich das mal dem Verbraucherschutz vorschlagen. Wäre auch bereit dafür eine Kleinigkeit zu bezahlen.Hauptsache es ist keine Bierdeckel-Erklärung. Da gab es ja mal so eine Partei, die versuchte die Steuererklärung darunter zu bringen.

      Da ich nicht so viel Zeit für Foren aufwenden kann, bin ich raus.

      Allen eine gute Zeit.
    • CrashBandicoot schrieb:

      Das Problem liegt nicht darin, einige Punkte zu Papier zu bringen, sondern im Schadensfall ein rechtssicheres Papier in der Hand zu haben

      Nochmal: Es gibt diesbezüglich kein rechtssicheres Papier, schon gar nicht ein allgemein-gültiges, und wird es auch von einem Anwalt nicht geben. Wer das annimmt, hat die Verordnung und die Erläuterungen dazu in den angesprochenen AMC/GM nicht studiert. Und ohne Rechtskenntnis sowieso keine Rechtssicherheit.

      Man erfüllt einfach die die Anforderungen nach bestem Wissen und Gewissen, und klärt die Personen über die möglichen Risiken seines individuellen Vorhabens auf, dazu ein wenig "nicht in Propeller fassen" usw. und fertig. Wo sollte es da dann noch ein Problem mit der Halterhaftpflicht geben, ist ja absurd.
    • skyscope schrieb:

      ´´´´

      Wenn bspw. ein Immobilienmakler oder ein Vermesser mit einer Mavic 2 Pro oder Air 2S ein Haus fotografieren will, steht er vor dem gleichen Problem wie ein Hobby-Pilot. Gleiches gilt für mich, wenn ich irgendwo für einen Film Verortungsaufnahmen erstelle.

      ....
      Ich hatte bereits die Möglichkeit, eine Drohnenaufnahme eines Immobilienmaklers von einem Haus in der Nachbarschaft zu beobachten. Anwesend bei diesem Flug waren nur der Makler und der Hausbesitzer.
      Das sie nicht jemanden an die Straße positioniert hatten um unbeteiligte Personen, ist mir dabei aufgefallen.
      Da die Drohne aber eher im hinteren Gartenbereich flog, war das zunächst o.k. Aber dann ging es nach vorne über die Strasse, trotz vorbeifahrender Autos und Fahrradfahrer. Mmmmhhh ?????
      Ich denke, im dümmsten Fall wird dem Makler auch seine Haftpflichtversicherung kaum aus der Patsche helfen.


      Zudem bin ich der Meinung, das Produktionsfirmen die als Unternehme für Filmproduktionen arbeiten, ganz anders abgesichert sind und über diese auch evtl. Schäden an Sachgut oder Personen. Diese Produktionsfirmen werden wohl solche Produktionen und deren Umfang vorher der Versicherung melden.

      So habe ich es beispielweise beruflich erlebt wenn ich als IT-Dienstleister zu Produktionsfirmen nach Köln geschickt wurde.
      OK eine Big Brother Produktion und andere solche Projekt kann man natürlich nicht dem kleinen Filmchen eines selbstständigen Drohnenpiloten vergleichen.
      Da wusste ich, das ich beruflich durch meinen Arbeitgeber und den Auftraggeber während dieses beruflichen "Einsatzes" versichert bin.

      Die Sache mit dem Dokument, das man als Drohnenpilot Beteiligten Personen zur Unterschrift vorlegt, könnte funktionieren,
      wenn es von meiner Haftpflichtversicherung erstellt wurde und mir für solche Fälle zur Verfügung steht.
      DJI P1, TBS Disco, SkyHero Anakin, F550, Quadeigenbau, Tarot800, 2 Nano Quads, Parrot Disco, FIMI 8 SE

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()

    • Das entspricht weitestgehend auch meiner Sichtweise.
      Der Arbeitsverantwortliche jeder Fremdfirma die bei uns im Betrieb gearbeitet hat, hat von mir vor Arbeitsbeginn eine Sicherheitsbelehrung erhalten.
      Behandelt wurden Dinge wie Ex-Schutz, Verhalten in Gebäuden mit selbstablaufenden Maschinen, Absturzsicherungen .....
      Anschließend musste der Arbeitsverantwortliche ein Formular unterschreiben in dem all diese Dinge und noch einige mehr aufgeführt waren.
      (Selbst der Mitarbeiter der Firma dräger erhielt eine Sicherheitsbelehrung über Ex-Schutz bevor er seine Wartungen an den Ex-Schutzanlagen beginnen konnte.)
      Dieses Formular war natürlich nicht selbstgestrickt sondern stammte zB von der zuständigen BG und hatte damit Rechtssicherheit.

      Und genau darum ging es mir in meinen Beiträgen hier im Thema.
      Was ein jeder macht, bleibt ihm selber überlassen aber auch als one man show ist es immer eine Überlegung wert, ob das was man da macht auch auskömmlich ist.
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      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.