Erklärung für "beteiligte Personen"

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Jeder der mit seinem PKW schon einmal in einen Unfall verwickelt war, weiß was danach von den Versicherungen an Papierkram verschickt wird und man dann auszufüllen hat.
      So die Angelegenheit dann auch noch vor Gericht landet wird es dann noch wesentlich mehr.

      Guenther J. schrieb:

      Genau, und das vor jedem Flug. Mit genauer Risikobeschreibung.
      Lasst uns doch lieber bei der Realität bleiben.
      Und wenn es um beteiligte Personen geht, könnten genau solche Dinge in einem Paper kurz vermerkt werden. Selbst die Wetterlage könnte dann wichtig sein.
      Jede Versicherung versucht immer sich irgendwie um Zahlungen zu drücken.

      Als gewerblicher Flieger musst man eh einen Nachweis führen und diese 10 Jahre lang aufheben.

      Ich denke, das ich da schon bei der Realität bin.
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      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
    • Es wird in mehreren Beiträgen immer von einem Unfall ausgegangen, soweit braucht es ja gar nicht zu kommen. Es reicht doch völlig aus, dass ein Unbeteiligter wähnt, der Pilot handele ungesetzlich und das Verhalten zur Anzeige bringt.

      @Bernd Q
      Meine Anmerkung mit der Realität war nicht gegen dich gemünzt, sonder den Beitrag #44.
      Es stimmt schon, trägst du aber als Vorkommnis das überfliegen von Personen und deren Beteiligung am Flugbetrieb ein? Laut der Hamburger Allgemeinverfügung sind folgende Einträge erforderlich:

      Über die Einsätze ist ein Nachweis (Flugbuch) zu führen, der mindestens drei Jahre aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen ist. Der Nachweis hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
      - Datum und Uhrzeit
      - Einsatzort (genaue Angabe)
      - Dauer des Einsatzes
      - Anzahl der Starts und Landungen - Maximale Flughöhe
      - Gesamtflugzeit des Einsatzes
      - Besonderheiten, Vorkommnisse,Betriebsstörungen
      - Name und Vorname des verantwortlichen Steuerers
      - Unterschrift des Steuerers

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Guenther J. ()

    • @Guenther J.

      wie du so richtig schreibst: Der Nachweis hat mindestens folgende Angaben zu enthalten. Mehr ist sicherlich nicht verboten und kann hilfreich sein.
      In meinem Nachweisbuch steht etwas von 10 Jahren Aufbewahrungsfrist, das aber nur am Rande und tut auch nichts zur Sache.

      Dein Einwand in Sachen Unfall ist natürlich richtig allerdings bezieht sich der erste Beitrag (um den geht es ja hier eigentlich) genau auf diese Thematik.
      Das Überfliegen von "beteiligten Personen" (auch um die geht es ja hier) wäre für mich kein Vorkommnis, da der Überflug ja geplant erfolgt. Allerdings wäre ein Paper mit der Unterschrift der "beteiligten Person" auf dem so Punkte wie Sicherheitsbelehrung, Verhalten im Notfall usw steht ja nicht schlecht und genau darum geht es ja nun auch in diesem Thema (siehe Beitrag 1.)
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      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
    • Dumme Frage. Wenn ich sagen wir mal eine Menschenansammlung überfliegen will. 100 Leute. Alle haben schriftlich ihr Einverständnis gegeben. Damit sind alle Beteiligte. Ist der Überflug dann erlaubt oder sticht die Menschenansammlung das aus?
    • Michael67 schrieb:

      Dumme Frage. Wenn ich sagen wir mal eine Menschenansammlung überfliegen will. 100 Leute. Alle haben schriftlich ihr Einverständnis gegeben. Damit sind alle Beteiligte. Ist der Überflug dann erlaubt oder sticht die Menschenansammlung das aus?
      Personen überfliegen
      Das klingt für mich in beiden Fällen plausibel, im letzteren Fall nutzt auch keine Einverständniserklärung, da Fluchtmöglichkeiten ausgeschlossen sind.
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • Michael67 schrieb:

      Dumme Frage. Wenn ich sagen wir mal eine Menschenansammlung überfliegen will. 100 Leute. Alle haben schriftlich ihr Einverständnis gegeben. Damit sind alle Beteiligte. Ist der Überflug dann erlaubt oder sticht die Menschenansammlung das aus?
      Meinem Verständnis nach darfst Du nach Zustimmung Aller diese dann überfliegen, da es ja nun Beteiligte sind und die Gefahren kennen sollten und diese durch Ihre Zustimmung in Kauf nehmen.
      Bei der Menschenansammlung ohne Zustimmung Aller ist es verboten, weil nicht Alle die Gefahren kennen könnten und ggf. keine Fluchtmöglichkeit hätten usw.
      Viele Grüße aus der Eifel!
    • @Malouk, woher kommt bzw. worauf begründet sich dieses Verständnis?

      In der EU-Verordnung findet sich bei dem Verbot des Überfliegens von Menschenansammlungen kein Hinweis auf eine mögliche Unterscheidung zwischen Beteiligten und Unbeteiligten:

      EU-Durchführungsverordnung schrieb:

      Artikel 4 Die UAS-Betriebskategorie „offen“
      (1) Die Betriebskategorie eines UAS gilt nur dann als „offen“, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
      [...]
      c) Der Fernpilot sorgt dafür, dass das unbemannte Luftfahrzeug in einer sicheren Entfernung von Menschen gehalten und nicht über Menschenansammlungen geflogen wird.
      [...]

      UAS.OPEN.020 UAS-Betrieb in Unterkategorie A1
      Der UAS-Betrieb in Unterkategorie A1 muss allen folgenden Bedingungen genügen:
      1. Die in Nummer 5 Buchstabe d genannten unbemannten Luftfahrzeuge müssen so betrieben werden, dass ein Fernpilot eines unbemannten Luftfahrzeugs keine Menschenansammlungen überfliegt und nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kann, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden.
      [...]
      Und auch in den AMC & GM findet sich weder bei Definition of ‘Uninvolved Persons noch bei Definition of ‘Assemblies of People ein Hinweis darauf, dass diese Bereiche sich überschneiden.
    • Exterra schrieb:

      @Malouk, woher kommt bzw. worauf begründet sich dieses Verständnis?
      Wenn ich von Allen das Einverständnis habe dann sind das z.B. die Statisten bei einem Film, welche sich für eine bestimmte Szene dort versammelt haben.

      Beim LDS Sachsen ist diese Definition zu finden:


      6. Was sind Menschenansammlungen?
      Das ist eine Vielzahl von Menschen, die so dicht gedrängt stehen, dass
      es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu
      entfernen. D. h., bezogen auf den UAS-Betrieb, wird die
      Menschenansammlung nicht von einer bestimmten Anzahl von Personen
      definiert, sondern bezieht sich auf die Möglichkeit einer Person, sich
      so zu bewegen, um den Folgen einer außer Kontrolle geratenen Drohne zu
      entweichen. Wenn in einer bestimmten Menschenmenge Personen so dicht
      beieinanderstehen, dass ihre Möglichkeit frei zu entkommen oder sich von
      der Drohne zu entfernen, begrenzt ist, wird dies als Menschenansammlung
      betrachtet.


      7. Wer ist eine unbeteiligte Person?
      Unbeteiligte Personen sind Menschen, die nicht an dem konkreten
      UAS-Betriebseinsatz teilnehmen oder die Anweisungen und
      Sicherheitsvorkehrungen des UAS-Betreibers für den Einsatz nicht kennen.
      Eine Person gilt als beteiligt, wenn sie sich dazu entscheidet und
      einwilligt, Teil des UAS-Betriebseinsatzes zu sein, das Betriebsrisiko
      kennt und die Position der Drohne während des Flugs überprüfen kann. Um
      als an dem UAS-Betriebseinsatz beteiligt angesehen zu werden, muss die
      Person daher:
      • die Zustimmung für den konkreten UAS-Einsatz erteilen (z. B. die Zustimmung, von der Drohne überflogen zu werden),
      • vom Drohnenbetreiber/ Fernpiloten die Anweisungen und Sicherheitsvorkehrungen erhalten, die im Notfall anzuwenden sind,
      • nicht mit anderen Aktivitäten beschäftigt sein, so dass die Person die Position der Drohne nicht überprüfen kann, um im Falle eines Vorfalls Maßnahmen zu ergreifen, um nicht von der Drohne verletzt zu werden.


      Die Mitteilung auf einem Ticket/ Flyer, dass während eines Ereignisses
      eine Drohne eingesetzt wird, wird als nicht ausreichend angesehen, da
      der UAS-Betreiber eine individuelle ausdrückliche Zustimmung einholen
      und sicherstellen muss, dass die Personen das Risiko und die im Notfall
      einzuhaltenden Verfahren verstehen. Eine unbeteiligte Person ist nicht
      nur die Person, die direkt vom Drohnenflug beeinflusst wird, sondern
      kann auch eine Person sein, die sich in einem Bus, Auto usw. (passiv)
      befindet.

      3. Was bedeutet die „spezielle“ und „zulassungspflichtige“ Betriebskategorie?
      Der UAS-Betrieb in diesen beiden Betriebskategorien bedarf einer oder
      mehrerer vorheriger Genehmigung(en) durch die zuständige Behörde im
      Mitgliedstaat (Art. 5, 12 und Anhang Teil B UAS.SPEC.010 ff. und Art. 6
      DVO i. V. m. Art. 40 d-VO). Die „spezielle“ oder „zulassungspflichtige“
      Betriebskategorie wird erreicht, wenn der Betriebsrahmen der „offenen“
      verlassen wird, z. B. wenn mit der Drohne über 120 m über Grund/ Wasser
      oder unter BVLOS geflogen wird sowie Menschenansammlungen überflogen
      werden. Die Regelungen zur Erlangung einer Betriebsgenehmigung in diesen
      Betriebskategorien sind aufgrund des Umfanges nicht Gegenstand dieser
      FAQ-Liste, zudem das Luftfahrt-Bundesamt die zuständige Stelle in
      Deutschland ist.

      Es wäre also unter bestimmten Voraussetzungen möglich wenn man es unbedingt wollte.
      Viele Grüße aus der Eifel!
    • Die Definitionen erinnern mich stark an oben verlinkte Primärquelle. Das ist ja schon einmal gut. :)

      Malouk schrieb:

      Die „spezielle“ oder „zulassungspflichtige“ Betriebskategorie wird erreicht, wenn der Betriebsrahmen der „offenen“ verlassen wird, z. B. wenn mit der Drohne [...] Menschenansammlungen überflogen werden.
      Ich war aufgrund des Beitragsverlaufs davon ausgegangen, dass wir der Frage nachgehen, ob ein solcher Überflug in der offenen Kategorie möglich sei. Für die spezielle und zulassungspflichtige Kategorie ist das in der Tat möglich, was allerdings im Forum auch keine Diskussion wert wäre, da in den Kategorien fast alles mit einer entsprechenden Genehmigung machbar ist.

      ----

      Ach so, und bzgl. der oben angesprochenen Statisten: Ich gehe davon aus, dass diese in dem Fall trotz Einwilligung als Unbeteiligte (in Bezug auf den Drohnenflug) zu werten sind, da sich diese auf das Filmen/Schauspielern konzentrieren. Zumindest legt das die AMC & GM nahe:

      AMC and GM schrieb:

      DEFINITION OF ‘UNINVOLVED PERSONS’

      It should be reminded that UAS operations over assemblies of people (e.g. sport activities or other mass public events) are never allowed in the ‘open’ category. These operations may be classified as falling into the ‘specific’ or ‘certified’ category, depending on the risk involved. Spectators or any other people gathered for sport activities or other mass public events for which the UAS operation is not the primary focus are generally considered ‘uninvolved persons’.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Exterra () aus folgendem Grund: Update auf aktuelle Fassung

    • Das Verbot des Überfliegens von Menschenansammlungen ist eine Spezialbestimmung, die Vorrang hat vor der allgemeineren Regelung, dass Personen überflogen werden können, wenn es sich um beteiligte Personen handelt. Auch wenn eine Menschenansammlung aus lauter beteiligten Personen besteht, bleibt sie trotzdem eine Menschenansammlung, deren Überflug in der offenen Kategorie verboten ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Redti ()