Hallo zusammen.
Nach alter Verordnung war ein feuerfestes Material Pflicht - aktuell finde ich nur den Hinweis, das die Drohne mit der e-id gekennzeichnet werden muss. Material wird hierbei nicht erwähnt - reicht hier nun auch ein Papier, befestigt mit Tesa o.ä. (wasserfest in Folie)?
Ich will keine Grundsatzdiskussion lostreten - wenn ich mir jedoch legal die paar euros für die plakette sparen kann, dann mach ich das durchaus (da die drohnenregistrierung nun 20,- kostet, spar ich mir das halt woanders ein, da ich die gebühr als pure frechheit ansehe, ausser das mir ne Nummer ausgegeben und verständliche Daten gespeichert werden, passiert hier keine Dienstleistung welche 20,- wert wären)^^.
Bitte mit entsprechendem Nachweis oder Beleg - einfaches nein bringt mir - in rechtlicher Hinsicht - leider nichts. Zum "Reicht aus" - bräuchte ich nur die neue Verordnung vorlegen, da dort kein Wort der beschaffenheit drinsteht. Aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, das die das weggelassen haben, daher gehe ich davon aus, das sich die Beschaffung des Materials woanders herauslesen lassen muss Allerdings will ich rechtlich natürlich auf der sicheren Seite sein - wenn es also irgendwo als aktuelle Notwendigkeit steht, wird halt das entsprechende Material genommen^^
ps. Falls das wichtig sein sollte, es handelt sich um meinen ersten (noch nicht gelieferten) Kopter (mini2).
lg
//editteufel: Klar, im text steht feuerfestes Material bei drohnen ab einem bestimmten gewicht - dazu zählt die Mini2 jedoch nicht - soweit ich das rauslesen konnte^^
Nach alter Verordnung war ein feuerfestes Material Pflicht - aktuell finde ich nur den Hinweis, das die Drohne mit der e-id gekennzeichnet werden muss. Material wird hierbei nicht erwähnt - reicht hier nun auch ein Papier, befestigt mit Tesa o.ä. (wasserfest in Folie)?
Ich will keine Grundsatzdiskussion lostreten - wenn ich mir jedoch legal die paar euros für die plakette sparen kann, dann mach ich das durchaus (da die drohnenregistrierung nun 20,- kostet, spar ich mir das halt woanders ein, da ich die gebühr als pure frechheit ansehe, ausser das mir ne Nummer ausgegeben und verständliche Daten gespeichert werden, passiert hier keine Dienstleistung welche 20,- wert wären)^^.
Bitte mit entsprechendem Nachweis oder Beleg - einfaches nein bringt mir - in rechtlicher Hinsicht - leider nichts. Zum "Reicht aus" - bräuchte ich nur die neue Verordnung vorlegen, da dort kein Wort der beschaffenheit drinsteht. Aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, das die das weggelassen haben, daher gehe ich davon aus, das sich die Beschaffung des Materials woanders herauslesen lassen muss Allerdings will ich rechtlich natürlich auf der sicheren Seite sein - wenn es also irgendwo als aktuelle Notwendigkeit steht, wird halt das entsprechende Material genommen^^
ps. Falls das wichtig sein sollte, es handelt sich um meinen ersten (noch nicht gelieferten) Kopter (mini2).
lg
//editteufel: Klar, im text steht feuerfestes Material bei drohnen ab einem bestimmten gewicht - dazu zählt die Mini2 jedoch nicht - soweit ich das rauslesen konnte^^