RC-Role schrieb:
Na ja, bei deiner Quelle werden die Begriffe Wohngebiet (eigene Interpretation?) und Wohngrundstück (Gesetzestext) mal wieder in einen Topf geworfen. Damit ist es alles andere als "bestens" beschrieben.
Auch darüber hinaus nur eine weitere sehr freie eigene Interpretation mit Thesen ohne rechtlichen Hintergrund.
So steht hinsichtlich Wohngrundstücken beispielsweise weder was zu einer Beschränkung auf "professionellem Einsatz" in der LuftVO, noch etwas von notwendigem "berechtigtem Interesse" bei Nutzung der 100-Meter-Ausnahme. Und Anwohner sind nicht "soweit möglich" zu informieren, sondern "regelmäßig" (juristisch: der Regel gemäß). Also immer, sofern man keine Ausnahmegenehmigung (von der Regel) hat.
In Summe also mehr Desinformation als Information.