Strafanzeige

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Abgesehen vom vom verschwundenen @Hanno2 finde ich die Aussage der Polizisten das er mit 500 € rechnen muss schon recht komisch. Vermute mal keine Ahnung und ein wenig Angstmache.

    Wie alle anderen schon geschrieben haben abwarten und Tee trinken kann auch ruhig Kaffee sein. :rolleyes:
    Gruß vom Nobier
    Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nobier ()

  • Hanno2 schrieb:

    Dann hat einer von denen nochmal per Funk Rücksprache gehalten und mir dann gesagt, das ich wegen Gefährdung und Verstoß gegen die EU Verordnung (Nummer habe ich vergessen) angezeigt werde.
    Für die Zukunft:
    Aussagen der Beamten immer für sich schriftlich protokollieren, ebenso deren Namen. Schriftliche Gedächtnisprotokolle haben in einem eventuellen Verfahren einen weit höheren Stellenwert, als Aussagen aufgrund eigener unprotokollierter Erinnerungen.
    Die Namen am besten vorher erfragen und aufschreiben. Dann werden die Aussagen der Beamten in der Regel auch entweder wesentlich präziser, oder aber sie verzichten auf die Versuchung, irgendwelche Schreckenszenarien ohne Substanz zu malen.


    Hanno2 schrieb:

    Bin ich wegen sowas dann vorbestraft?
    Nein.
    Sollte ein Verstoss gegen die EU-Verordnung vorliegen, was nach Deiner Schilderung mal bezweifelt werden darf, wäre es maximal eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt wäre, und keine Straftat.
  • Guenther J. schrieb:

    @Hanno2
    Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, nichts wie hin zu einem Anwalt.
    was soll Herr Anwalt jetzt machen? Er hat ja noch gar kein Aktenzeichen bekommen unter dem das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft geführt wird.

    Ruhig bleiben und wenn was kommt Akteneinsicht nehmen, dann weist du was dir vorgeworfen wird. Nicht mehr mit Cops sprechen.
  • skyscope schrieb:

    Nein.Sollte ein Verstoss gegen die EU-Verordnung vorliegen, was nach Deiner Schilderung mal bezweifelt werden darf, wäre es maximal eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt wäre, und keine Straftat.
    Verstöße gegen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) oder die Luftverkehrsordnung (LuftVO) können durchaus Straftaten darstellen, seit die EU Verordnung in nationales Recht umgesetzt wurde. Eine „EU-Verordnung“ ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen. Gegen eine EU-Verordnung kann man nicht verstoßen, nur gegen die nationalen Gesetze die sich später daraus ergeben. Einfache Streifen-Cops wissen sowas aber häufig nicht.

    Abwarten und Akteneinsicht nehmen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von jet-lister ()

  • @jet-lister, nicht verallgemeinern.

    Hier geht es um einen konkreten oben genannten Vorwurf, für alles andere gibt es entsprechende Threads, findet man beispielsweise über eine Suche nach "Anwendungsvorrang".

    Eine EU-Durchführungsverordnung muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sie ist auch so rechtsverbindlich, sogar vor eventuell gegenteiligem nationalem Recht. So wie sie das erste Halbjahr bereits Gültigkeit hatte, als die LuftVO und das LuftVG noch gar nicht überarbeitet wurden.
    Und auch jetzt ist sie nicht in vollem Umfang umgesetzt, suche doch nur beispielsweise mal im LuftVG oder in der LuftVO nach Details zum Betrieb in den Kategorien A1 bis A3 - UAS.OPEN.010 bis UAS.OPEN.060. Du wirst dort keine finden.

    Und verstösst man gegen diese Regelungen, ist das kein Straftatbestand, ausser, er ist in nationalem Recht normiert ("...wird mit Freiheitsstrafe bis zu .... oder Geldstrafe ....").

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • Erstmal locker bleiben und wie gesagt alle Daten sichern. Einen Anwalt brauchst du so lange nicht bis ein Schreiben der StA im Briefkasten hast. Ich hatte auch schon begegnung mit der Polizei in andere Sache. Es ging dabei um einen Flug mit einem Modell Heli. Elektrisch 800 Gramm. Ich war bei uns vom Ortsrand 400 Meter entfernt. Also alles im Legalen bereich. Der Beamte kannte halt die alte Regel (die für Verbrenner gilt) von 1,5 Kilometern. Er nahm auch alle Daten auf ect.pp. meinte das ich dann eine Anzeige Schriftlich bekomme. Das war Anno 1998 und ich habe bis heute nichts mehr gehört.

    Viele Beamte haben leider nicht genug wissen um (vor allem auch erst vor kurzem neu rausgekommenen) die Verordnungen und wenn du dann noch schlechte Laune haben ect... Naja lassen wir das. Sichere alle Daten und ganz in ruhe Abwarten und Tee trinken. Sie müssen dir erstmal den Verstoß nachweisen. Haben sie überhaupt beweisbilder von der Drohne in der Luft gemacht wie sie geflogen ist und wo. Ahh und bitte hier nichts veröffendlichen! Den du hast garnichts zu beweisen!

    Da du einen A2/3 Schein hast weißt du selbst gut wo du fliegen darfst und kannst aufgrund deines Ortswissens die Lage recht gut einschätzen. Vorweg, 150 Meter Abstand zum Ort, keine Bahnlinie überflogen, keine BUNDES Strassen oder Autobahn überflogen oder laut 1:1 Regel zu nahe gekommen, Kein NSG, kein Militärgelände, Polizeistation ect... dann mach dir mal garkeine sorgen. Anwalt einschalten musste du wenn du vom StA einen Brief bekommst.

    LG Chris
  • Chris.B. schrieb:

    ...keine Bahnlinie überflogen, keine BUNDES Strassen oder Autobahn überflogen...
    Bei diesen Bundesstrassen muss man aufpassen, das sind die Straßen mit einem B davor, also B29 bzw. gelbe Zahl in schwarzem Rechteck. Das können kleine Landstrassen sein mit relativ wenig Verkehr. Oft kaum als schlimm verbotene Bundesfernstrasse zu erkennen und es gibt viele davon.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von jet-lister ()

  • Im Moment kannst DU da eh nicht viel mache. Eine Straftat jedenfalls halte ich für unwahrscheinlich, eher eine Ordnungswidrigkeit. Wahrscheinlich geht die Sache an an die Landesluftfahrtbehöre weiter, da die Polizei in dieser Sache eh nur wenig IQ hat. Dort wird man entweder nix regelwidriges finden oder eben einen Vorwurf formulieren. Zu dem kannst Du in jedem Fall erst mal Stellung nehmen.

    So lange mußt Du abwarten und das können schon einige Wochen werden - aber ohne das kann man Dir kaum Tipps geben
  • @Chris.B. Vergiss nicht dass er die Drohne in A3 betreibt!
    Die Polizisten meinten Fliegen an einer Straße oder Weg ist generell verboten laut neuer EU Regelung.
    In dieser falschen Behauptung steckt schon ein wahrer Kern, denn in A3 darf man ja nur fliegen, wenn nicht mit dem Erscheinen von Personen zu rechnen ist. Man kann durchaus argumentieren dass an jeder Straße oder Weg mit plötzlich erscheinenden Radfahrern zu rechnen wäre, was A3 Flüge dann generell an Straßen und Wegen verbieten würde.
    Das ist halt Auslegungssache. Ich bin wirklich gespannt was hier am Ende heraus kommt, denn im Gegensatz zum TE bleibt mir mit Selbstbauten nicht mal der Ausweg über den A2 Schein.

    Ich habe schon lange vor Inkrafttreten der DVO befürchtet, dass die extrem wage Formulierung für A3 Piloten zu einer ständig tickenden Zeitbombe wird. Uns kann im Grunde jeder (wörtlich) daher gelaufene Bürger (oder Ordnungsbeamte) nach Belieben ans Bein pinkeln, weil sich durch sein bloßes Auftauchen unser Flug verbietet.
    In A3 fliegst du also immer in einer Grauzone. Wann kann man denn bitte sicher davon ausgehen dass niemand auftaucht? - Höchstens auf einem abgesperrten Platz. Überall sonst ist meine eigene Anwesenheit doch schon Beleg dafür dass dort ab und zu mal jemand vorbei kommt.
    Ganz ehrlich, mein Fazit dieser Regelung ist dass ich bei A3 Flügen selbst auf dem abgelegensten Acker immer einen Flugbereiten A1 Kwad dabei habe. Dann muss man mir wenigstens erstmal nachweisen mit welchem ich geflogen bin...

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gsezz ()

  • Ich glaube, die Sache stellt sich, wie schon viele vermuten, eindeutig dar aber nicht so, wie die meisten meinen.
    Ein Auto benötigt für die etwa 600 m etwa eine halbe Minute. Ungefähr genauso lange dauern Rückflug und Landung. So eine Situation bietet mindestens in der Theorie Kollisionspotential. Auf jeden Fall wird die Drohne gezielt dort hingeflogen, wo der Pkw hinfährt. Das ist aber doch genau das Gegenteil von dem, was man in A3 tun soll! Ich denke deshalb, die Sache ist eindeutig und der Threaderöffner hat sich falsch verhalten.
    Entweder man fliegt nicht an Straßen und Wegen oder man hält seine Drohne in der Luft und bringt sie auf Abstand, wenn jemand kommt und sich auf der Straße durch den Flugbereich bewegt. Aber das darf man ja nicht und laut LBA-Schulung ist die sofortige Landung das vorgesehene Notfallprozedere. Insofern gibt es ein indirektes Flugverbot an Straßen und Wegen in A3.
  • B69 schrieb:

    Da wir alle miteinander nur wenige Informationen zum genauen Ort und Hergang haben ist es, für alle jetzigen und zukünftigen Leser, besser wenn wir auf allzu viel Spekulation verzichten ... oder war außer dem TE jemand dabei? ;) :whistling:
    Weitere Details werden ich besser nicht nennen auch wenn Du das gerne willst. Haben oben einige geschrieben warum.
  • @Alle: Zu welchem Zweck soll ich alle Daten sichern? Was bringt mir das? Bin schon oft so geflogen. Belaste mich doch nur selbst wenn das verboten sein sollte und ich alle Beweise aufheben.

    Meint Ihr, ich kann weiterfliegen solange das Verfahren läuft? Oder ist das nachteilig wenn ich doch verurteilt werde?
  • Natürlich brauchst nur die Daten von den betreffenden Flug sichern! :)
    Warum?
    Damit kannst Du ggf. einfach belegen, wo und das Du bei diesem Flug legal geflogen bist und gegen keine Regel verstoßen hast!
    Mehr brauchst Du doch nicht! :)

    P.S.
    Schreibe keine Doppelposts innerhalb 3 Std. - vermeidet Ärger ;) :) ! Ggf. auf bearbeiten und vorhandnen Post erweitern - s. Forum-Regel C.9
  • Hanno2 schrieb:

    Meint Ihr, ich kann weiterfliegen solange das Verfahren läuft? Oder ist das nachteilig wenn ich doch verurteilt werde?
    Was soll daran nachteilig sein? Solange du regelkonform fliegst, ist und bleibt alles schick.
    Hör auf, dir Gedanken zu machen. Dafür bleibt Zeit, sollte denn überhaupt etwas kommen.

    Und alles andere ist ohne den Ansatz in Beitrag #22 sowieso nur Stochern im Dunklen.
  • Hanno2 schrieb:

    Die Polizisten meinten Fliegen an einer Straße oder Weg ist generell verboten laut neuer EU Regelung. In der Regelung steht aber nur was von Wohn-, Industrie- und Erholungsgebiet en......Die Straße war ein betonierter Wirtschaftszweig

    Drohne: Air 2S
    Die Air 2S wiegt über 250g, somit Flug nach A3.

    Im Gesetz steht nicht nur was von Wohn-, Industrie- und Erholungsgebieten sondern:

    UAS.OPEN.040 UAS-Betrieb in Unterkategorie A3
    Der UAS-Betrieb in Unterkategorie A3 muss allen folgenden Bedingungen genügen:
    (1) Der UAS-Betrieb muss in einem Gebiet durchgeführt werden, in dem der Fernpilot nach vernünftigem Ermessen
    davon ausgehen kann, dass innerhalb des Bereichs, in dem das unbemannte Luftfahrzeug während des gesamten
    UAS-Betriebs geflogen wird, keine unbeteiligte Person gefährdet wird.


    Die Ermittlungsbehördern werden vermutlich argumentieren, dass durchaus unbeteiligte Personen in dem Bereich "betonierter Wirtschaftsweg" gefährdet werden könnten. Die Polizisten konnten den Bereich, in dem das unbemannte Luftfahrzeug geflogen wurde ja selbst problemlos erreichen.
    Das ist leider sehr schwammig formuliert und lässt viel Interpretationsspielraum, denn unbeteiligten Personen können sich ja quasi überall hin verirren, außer vielleicht auf abgesperrte Privatgelände.

    gsezz schrieb:

    @Chris.B.

    Ganz ehrlich, mein Fazit dieser Regelung ist dass ich bei A3 Flügen selbst auf dem abgelegensten Acker immer einen Flugbereiten A1 Kwad dabei habe. Dann muss man mir wenigstens erstmal nachweisen mit welchem ich geflogen bin...
    Jepp, so handhaben wir das auch. Immer einen flugbereiten <250g Toothpick bereitstehen haben wenn man 5-inch fliegt. ;)

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von jet-lister ()

  • Hanno2 schrieb:

    -Weitere Details werden ich besser nicht nennen auch wenn Du das gerne willst.

    schon klar :rolleyes:
    Es ging darum das andere nicht so viel in die wenigen Informationen reininterpretieren und den thread damit ins off topic leiten!

    PS: Was ich will oder nicht ist unerheblich, ich hatte ja keinen Besuch von der Polizei...
    "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()