Strafanzeige

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Hallo liebe Drohnenpilot:innen!

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich bin gestern von der Polizei kontrolliert worden. War alles in Ordnung, habe beim Fliegen auch niemanden gefährdet, bekam aber trotzdem eine Anzeige. Ich war mindestens 400m vor der Ortschaft weg. Die Polizisten meinten Fliegen an einer Straße oder Weg ist generell verboten laut neuer EU Regelung. In der Regelung steht aber nur was von Wohn-, Industrie- und Erholungsgebiet en. Ich bin aber über einem Feld geflogen und als ich die Polizei gesehen habe sofort gelandet. Die hatten da noch über 600 m zu fahren. Erholungsgebiet kann ich auch ausschließen da wächst nur Mais und Raps. Die Straße war ein betonierter Wirtschaftszweig. Autobahnen, Bundeswasserstraßen oder Eisenbahnstrecken waren auch keine in der Nähe.

    Drohne: Air 2S
    Lizenz: A1/A3
    Versicherung: Get Safe

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Die Polizei meinte ich muss mit 500 € Strafe rechnen. Das ganze ist aber vollkommen unberechtigt, ich habe nichts falsch gemacht.

    Tschüß Hanno

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hanno2 ()

  • Hallo erstmal und willkommen im Forum,

    du hast bei Drohne "Air 4S" geschrieben, du meinst bestimmt Air 2S, oder?

    Man darf schon an Straßen fliegen, 100m Abstand ist bei folgenden Gegebenheiten einzuhalten:

    Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen / Oberleitungen und Kraftwerken / Unglücksorten etc.

    Evtl. postest du einfach die Koordinaten, dann kann man ja schnell prüfen, ob du dort starten/fliegen darfst.


    Viele Grüße,
    David
  • Hast Du die Anzeige denn schon schriftlich bekommen? Das wäre aber echt sehr schnell! =O
    Du hast ja die Flugdaten in Deinem Handy gespeichert. Die würde ich erst mal sichern!
    Wenn Du wirklich abseits von allem geflogen bist und das ggf. mit den Logdaten belegen kannst, dann hast Du. m.E. auch nichts zu befürchten.
    Aber erstmal muss da was Schriftliches kommen. Vorher braucht Du nichts zu unternehmen.
    Wenn wirklich was kommt, würde ich genau lesen was da steht und worauf die Anzeige/-klage beruht. Ggf. würde ich dem dann widersprechen.
    Aber Du solltest Dir da sicher sein, das Du nichts übersehen hast.
    Schau doch mal, z.B. bei Map2Fly, nach, was an dem besagten Flugort genau geschrieben steht, oder nenne uns doch einfach mal den genauen Ort. ;) :)
  • @Hanno2: Was könnte man Dir vorwerfen? Ich gehe mal davon aus, dass Du kein EU-Fernpilotenzeugnis besitzt. Damit fliegst Du aktuell in der offenen Unterkategorie A3. Generell gibt es jetzt kein Verbot, an oder über Wegen und Straßen zu fliegen soweit es sch dabei nicht um Straßen im Sinne einer Bundesfernstraße handelt. Anders sieht es allerdings mit der Tatsache aus, dass sich auf Strasse und Wegen auch unbeteiligte Menschen bewegen. Und da sagt der Gesetzgeber für die Unterkategorie A3, es muss zu unbeteiligten Personen ein so großer Abstand eingehalten werden, dass nach vernünftigen Ermessen, keinerlei Gefahr für diese Personen ausgeht. Von daher muss die Polizei nachweisen, dass in einem Moment ein solcher Abstand eben nicht eingehalten wurde. Kann sie dass, hast Du ein Problem. Nachdem Du aber bereits in ausreichender Entfernung (600 m ist schon ein schönes Stück, da wüste ich gar nicht ob ich die Polizei die da fährt zu mir möchte, bzw. wie haben die Dich da schon erkannt) muss da noch ein anderer Zeuge unterwegs gewesen sein.
  • Auch wenn es erstmal schwerfällt: ruhig bleiben und abwarten, was die Dir vorwerfen. Und dann muss Dir ein Fehlverhalten bewiesen/begründet werden.
    Du musst nicht Deine Unschuld beweisen. Logfiles unbedingt sichern !
    Aus eigener Erfahrung: auch Polizisten haben nicht 100 % Ahnung was beim Fliegen erlaubt ist und was nicht.
    Bodenfreiheit statt Spoiler
  • Da hat sich doch bestimmt jemand beschwert...traurig das die Deutschen was Drohne fliegen angeht immer so verzwickt sind. Datenschutz sei dank...naja lässt sich nicht ändern.

    Ruhig bleiben und schauen was passiert. Die Polizisten geben es weiter und der zuständige Kommissar prüft das Geschehen bestimmt auch nochmal. Entweder erledigt es sich direkt von alleine oder du bekommst Post.

    Ich würde den Termin bei der Polizei dann wahrnehmen aber mich vernünftig drauf vorbereiten. Also Flightlog sichern, genaue Flugroute darstellen und alles rechtliche aus der EU-VO gleich markieren und vorzeigen. Dann sollte sich alles klären.

    Vielleicht magst du mal den Ort an dem du geflogen bist hier posten. Dann kann dir der ein oder Andere bestimmt schonmal in Bezug auf die Location weiterhelfen...

    Die Polizisten vor Ort wissen oft auch nicht alles. Natürlich besteht eine große Kompetenz aber auch in diesem Bereich bin ich schon an einen Polizisten geraten, der sich erst bei Kollegen und einem Sachverständigen informieren musste. Am Ende war alles gut und er bedankte sich für die Zusammenarbeit.

    Wichtig ist bloß, nur nicht frech werden und sachlich einfach alles widerlegen. Wird es zu heikel hilft wohl nur der Weg zur Rechtsberatung. Aber das ist ein weiterer Schritt in der Zukunft.

    Berichte uns aber doch in einigen Tagen oder Wochen bitte was passiert ist.
  • Lorch83 schrieb:

    Ich würde den Termin bei der Polizei dann wahrnehmen aber mich vernünftig drauf vorbereiten. Also Flightlog sichern, genaue Flugroute darstellen und alles rechtliche aus der EU-VO gleich markieren und vorzeigen.
    Man kann sich bei der ersten Anhörung einlassen (also Angaben zum "Vorfall" machen), muss man aber nicht. Einzig Angaben zur Identität sind zu geben.

    Keinesfalls sollte man Logfiles übergeben, zeigen, oder sonstige Unterlagen in dem Stadium überlassen. Es geht den Behörden in diesem Stadium der ERmittlung um die Beweissicherung zur Belastung, nicht zur Entlastung des Beschuldigten. Wenn man sich überhaupt dazu äußern will, ist ein Einzeiler "Der Betrieb war sowohl gemäß EU- als auch deutschem Luftrecht völlig regelkonform" völlig ausreichend. Der Ball liegt im Feld der Ermittlungsbehörden, nicht umgekehrt. Wäre ja noch schöner.

    Ist der Vorfall von @Hanno2 oben vollumfänglich beschrieben worden, verläuft das Ganze sowieso im Sande.
  • Kann man auch machen, dann geht es aber eventuell weiter. Natürlich sollte man sich nicht selber belasten aber wenn man nichts falsch gemacht hat lassen sich so auch direkt zu Beginn einige Dinge klarstellen.

    Leider wird man im Leben öfters mal für irgendwelche Dinge beschuldigt die so nicht stattgefunden haben. Ich für meinen Teil habe mit solchen Vorgehen die bessere Erfahrung gemacht. So konnte ich bereits mehrmals von Beginn an alles unklare aus dem Weg räumen ohne das ich mich am Ende neben einem Anwalt im Gerichtssaal gesehen habe.
    Hängt natürlich auch immer vom Sachbearbeiter ab. Natürlich wollen die einem keinen Gefallen tun, das sollte auch klar sein. Aber auch die sind daran interessiert zu sehen, was da los war und wenn man nichts falsch gemacht hat sollte einem auch nichts weiter passieren.

    Wenn der Fall wie du schon sagst so, wie er hier steht tatsächlich so eingetreten ist hat sich eh alles erledigt. Das behaupte ich auch.

    Bleibt dann am Ende jedem selber überlassen. Am besten dann direkt zum Anwalt der einen in der Sache berät.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lorch83 ()

  • Lorch83 schrieb:

    So konnte ich bereits mehrmals von Beginn an alles unklare aus dem Weg räumen ohne das ich mich am Ende neben einem Anwalt im Gerichtssaal gesehen habe.
    Klar, das muss auch jeder selbst wissen.
    Solltest Du Dich aber dennoch mal in einem Gerichtssaal neben einem Anwalt wiederfinden, wird der Dir gehörig den Kopf waschen, da in dem Fall er (und damit letztlich Du selbst) durch jedes Zugeständnis und Detail einer vorab erfolgten Einlassung gehörig an Spielraum einbüßt.

    Wie aber auch immer, ob man agiert oder eben nicht agiert: Höflich und freundlich bleiben, und vor allem sachlich. Auch in der OWi- und Strafverfolgung arbeiten Menschen, die nur ihren Job machen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • Klar, da dreht der Anwalt einem auch den Kopf um wenn mehr im Raum steht oder einiges fraglich ist. Wenn ich aber nichts falsch gemacht habe oder mich nicht gesetzeswidrig Verhalten habe, gibt es nichts zu befürchten.

    Allerdings entfernt sich eine solche Diskussion langsam vom Thema.

    Eine Sache noch als „Edit“, hätte er direkt gesagt er ist bsplw. ausversehen über ein NSG geflogen und dann wären die Polizisten vorbeigekommen hätte ich ihm was anderes geraten…weil dann ist die eigene Belastung direkt vorprogrammiert.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lorch83 ()

  • Erstmal Ruhe bewahren.

    Auf keinen Fall zu den Cops gehen. Vorlandung von der Polizei kannst und solltest du ignorieren (Höflich: Absagen. "Vielen Dank für die Vorladung, aber den Termin werde ich nicht wahrnehmen"), da kannst du dich nur weiter reinreiten wenn die was haben, nicht entlasten. Das sind Profis und die sind geschult - was du da sagst bekommst du nicht wieder weg aus der Ermittlungsakte.
    Wenn gegen dich ermittelt wird Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft nehmen um zu sehen was sie dir vorwerfen und gegen dich in der Hand haben, entweder durch Anwalt oder selbst. Ein Anwalt bekommt die Ermittlungsakte zugeschickt, du selbst kannst es dir im Büro bei der StA durchlesen.

    Erst dann empfielt es sich eine Aussage (schriftlich) mit klarem Kopf machen und sich zum Vorwurf zu äußern. (Oder auch nichts zu sagen. Mit oder ohne Rechtsberatung)

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von jet-lister ()

  • Geschicktes Verhalten von Hanno vorausgesetzt, würde ich zwar auch davon ausgehen, dass die Sache im Sande verläuft. Der Fall zeigt aber vermutlich auch, wie schwierig es derzeit ist, eine Bestandsdrohne ab 500g - wie die Air 2s - regelkonform einzusetzen. Denn - ganz streng betrachtet - kommt das Problem ja daher, dass man beim Fliegen in A3 davon ausgehen muss, dass sich im beabsichtigten Fluggebiet keine Menschen befinden. Die müssen ja "weit weg" sein. Kann man das, wenn man immer davon ausgehen muss, dass selbst auf einem Feldweg mal ein Mensch mit seinem Hund spaziert oder ein Auto langfährt? Vermutlich nicht. Deshalb könnte man A3 auch so interpretieren, dass man sich von Straßen und Wegen fernhalten muss.

    Daher ist dieser Fall rechtlich womöglich aber auch nicht so klar, wie er dem ein oder anderen erscheinen könnte. Und dann ist es vielleicht wichtiger als zu kooperieren, dass man möglichst nichts belastendes zufügt und sich bei einer möglichen Anhörung zurückhält, so dass die Polizei nur auf Basis der nicht eindeutigen Rechtslage argumentieren muss. Nachher stand irgendwo noch eine Scheune und auf Basis des Logs wird klar, dass du dich der zu sehr genähert hast.
  • Hallo!

    Hab mir die Antworten durchgelesen. Puh, da kommt ja einiges auf mich zu! Ich bin da ganz normal geflogen an der Straße über den Feldern und habe ein bisschen fotografiert und gefilmt. Habe den Ort vorher auch mit Droniq gecheckt, alles grün.

    Wie kriege ich den Standort raus aus der Drohne? Oder wird der in der Fernbedienung oder im Smartphone gespeichert? Da müsst Ihr mir helfen.

    Die Polizei fuhr da normal Streife und die haben mein Auto am Straßenrand gesehen und sind dann abgebogen um mal zu kucken. War auch alles ganz entspannt. Haben die Fluglizenz geprüft, den Kot von der Drohne abfotografiert und ich hab denen mein Smartphone gegeben um die Versicherung zu checken. Haben mir auch geglaubt, das ich noch versichert bin. Dann hat einer von denen nochmal per Funk Rücksprache gehalten und mir dann gesagt, das ich wegen Gefährdung und Verstoß gegen die EU Verordnung (Nummer habe ich vergessen) angezeigt werde. Ich habe noch diskutiert mit denen aber hat nichts genützt.

    Bin ich wegen sowas dann vorbestraft?
  • Ja, und?
    1. Mit genaueren Angaben zu einem laufenden Verfahren könnte sich der TE ausschließlich zusätzlich belasten, und keinen Nutzen daraus ziehen. Er ist also gut beraten hier keine weiteren Details zu posten.
    2. Wieso sollte er uns belügen? Wenn er die Fakten verdreht hätte, wären die Antworten für ihn wertlos.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gsezz ()

  • Also das wichtigste ist schon geschrieben. Lade die Flugdaten vom Kopter auf den PC uns sichere sie. Ganz wichtig! Sofern du keinen Verstoß begangen hast brauchst du dir garkeinen Kopf machen. Ich hatte das auch schon mal mit der Polizei und da bietet es sich an Droniq als App auf dem Handy zu haben. Die ist von einer Offiziellen Stelle und das habe ich damals dem Beamten unter die Nase gehalten. Die meisten Beamten wissen selbst nicht mal viel und haben nur Halbwissen was die neuen Regeln und Gesetzte angeht. Leider mal wie meist immer.

    Wenn du noch nicht weißt wie man die Flugdaten sichert und auch auswerten kann:
    airdata.com/

    So sieht das dann nach dem Hochladen aus:
    app.airdata.com/flight/75d29b4…67e062d1d/GENERALOverview

    LG Chris

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Chris.B. ()