Betriebsgenehmigung ab 2022

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    • Betriebsgenehmigung ab 2022

      Hat sich damit schon mal jemand auseinandergesetzt?
      Ein Bekannter hat mir davon erzählt, da er mit seiner Drohne im landwirtschaftlichen Bereich arbeitet und Schlupfwespen abwerfen will. Dann braucht es sowas.
      Die Rede ist von 500 Seiten Beschreibung und mehreren 100 Euro.
      Ab 250g darf man angeblich auch nicht mehr in Wohngebieten fliegen ohne Betriebsgenehmigung bei nicht klassifizierter Drohne. Stimmt das?
    • Das stimmt ab 250 Gramm aufwärts darf man nicht (auch Aktuell) ohne A2 Schein mehr fliegen (in Wohn und Gewerbegebieten). Ich denke mal das diese Betriebsgenehmigung sowas wie eine einzel C Zertifierung sein könnte, aber davon was gehört habe ich bisher noch nicht. Denke mal das liegt daran das ich auch nichts Kommerziell fliege und keinen Kopter mehr über 250 Gramm habe.

      LG Chris
    • Ab 250g darf man angeblich auch nicht mehr in Wohngebieten fliegen ohne Betriebsgenehmigung bei nicht klassifizierter Drohne.
      Könnte es sein dass er sich dabei im Jahr geirrt hat, und das Auslaufen der Übergangsfrist für Bestandsdrohnen 2023 meinte? Denn die Übergangsregelung ist ja momentan das einzige was unklassifizierten Drohnen über 250g das fliegen in Wohngebieten noch erlaubt. Soweit ich die Regelung kenne, werden nicht klassifizierte Drohnen nach der Übergangsfrist dann behandelt wie die Selbstbauten jetzt schon. Also bis 250g in A1, 250g-25kg ausschließlich in A3, was 150m Abstand zu Wohngebieten bedeutet.
    • Michael67 schrieb:

      Ab 250g darf man angeblich auch nicht mehr in Wohngebieten fliegen ohne Betriebsgenehmigung bei nicht klassifizierter Drohne. Stimmt das?
      Das stimmt - ab 01.01.23 für alle Bestandsdrohen >250g!

      Ggf. brauchst Du, für das Beschriebene (Abwerfen von Wespen), m.W. tatsächlich eine Betriebserlaubnis/-Zulassung in Kategorie "Speziell" und/oder "Zulassungspflichtig"!
      Ich denke das ist vermutlich mit viel Schreibkram verbunden. :(
      Aber gerade was das Abwerfen von irgendwas anbelangt, brauchtest Du, m.W. auch bisher, dafür schon eine Sondergenehmigung.
    • Das Abwerfen von Dingen ist meines Wissens in der „offenen Kategorie“ nicht erlaubt. Für Flüge in der „speziellen Kategorie“ bedarf es entweder eine Betriebsgenehmigung, ein LUC oder auch im Rahmen eines standardisierten Szenarien (STS).

      Für eine Betriebsgenehmigung (wie auch für ein LUC) bedarf es schon einem entsprechenden Schriftverkehr. Mit einer aussagekräftigen Betriebsbeschreibung (ConOps) sowie umfassenden Gefährdungsbeurteilung nach SORA wird das schon ein umfassendes Schriftstück. 500 Seiten erscheinen mir für eine Betriebsgenehmigung dann doch etwas übertrieben. Mit den Szenrien für einem LUC wird man da jedoch schon hinkommen. Hier mal die Gliederungsvorlage für eine Betriebsgenehmigung.

      rp.baden-wuerttemberg.de/filea…triebsBesch_SORA_UAS.docx

      Lt. Kostenverordnung der Luftverwaltung (LuftkostV) (Abschn. 6 Nr. 34 ff.) können für eine Betriebsgenehmigung zw. 200 und 2.000 8Je nach Umfang und Aufwand def Gefährdungsbeurteilung) für ein LUC zw. 1.000 und 6.000 € fällig.

      Bei den mehr als 250 gr. und Wohngebiet hat sich Dein Kollege vermutlich etwas im Zeitrahmen vertan. Ab 1.1.2023 dürfen Bestandsdrohnen >250 gr. nur noch in A3 fliegen. Ausnahmen sind dann nur in der „speziellen Kategorie“ nach einer der 3 oben genannten Optionen möglich. Bis dahin gilt Artikel 22 lt. DVO (EU) 2019/947.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()