Akku von 50% auf 0% und Absturz

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Dito. Selbst 3.3V sollte niemals im Display auftauchen. Dann ist der Akku entweder schon viel zu leer, oder er wird überfordert.

      Es ist auch auffallend wie schnell (12s nach Start) der Akku von randvoll auf 3.90V gefallen ist. Vielleicht war er einfach zu kalt? 16°C ist zwar nicht total unterkühlt, aber da baut er auch schon deutlich ab. Ich habe wenig Erfahrung mit so kalten Lipos. Ich heize meine selbst im Sommer auf 35°C vor, weil das einen deutlich spürbaren Unterschied macht.
    • Das Akkuzellen einbrechen wenn man richtig Gas gibt ist das völlig Normal. Aber Zelle 3 hat wirklich einen Macken weg da sie wirklich extrem eingebrochen ist. Was mich aber wundert ist folgendes. War der Akku vollgeladen und ist so schnell eingebrochen. Das weißt darauf hin das wirklich alle Zellen nicht das wahre sind, aber hervorstechen tut eben Zelle Nummer 3. Der gesammte Akku scheint nichts zu sein! *nickt* Würde klar sagen Garantiefall. Setzte dich mit DJI Support in Kontakt und linke ihnen auch mal diesen Log von Airdata.

      LG Chris
    • "Battery schwach bitte Landen Meldungen" habe ich auch gelegentlich, speziell seit ich fremde Props drauf habe. Sonst nur am Ende des Lipos. Beim Vollgaslipo oben zb war des mit original Props und da bin ich direkt vom Gas als die Meldung kam.

      Mit den steilen Fremdprops passiert das auch ma ab und an mittendrin, dann mach ich kurz slower und kurz drauf gehts wieder weiter in alter Flottigkeit. Die Prozentanzeige machte bis dato keine faxen. Wenn man "normal" fliegt passiert aber nüschts dergleichen.
    • Michael67 schrieb:


      Die Frage ist, wer haftet in so einem Fall wofür?
      Bei Personenschäden oder Sachschäden vermutlich die Versicherung.
      Die Haftung liegt in dem Fall klar bei dir aufgrund der Gefährdungshaftung. Dieses würde dann natürlich deine Haftpflichtversicherung ersetzen.
      Ob dann ggfs. über die Produkthaftung ein Regress gegen DJI geführt wird, muss dann ebenfalls die Haftpflichtversicherung entscheiden, da die Ansprüche nach der Regulierung auf Sie übergehen.
    • Langsam mit den Pferden Girks,

      die Haftpflicht hat garnichts mit der Garantie von DJI zu tun. Es geht nur darum das der Akku Mist zu sein scheint und Reklamiert werden soll als Garantie. Und ja bei mir hat sich DJI sehr für die Airdata auszüge interessiert. Musste auch mal einen Akku Reklamieren. Ging alles ohne Probleme.

      LG Chris
    • Langsam womit ? Die Frage war wer haftet wenn die Drohne in diesem Fall abstürzt und einen Personen oder Sachschaden anrichtet. Und das ist glasklar der Drohnenführer und seine Drohne, dieses ist über die Gefährdungshaftung völlig ohne jeden Zweifel geregelt. Den dadurch entstandenen Schaden und damit erforderlichen Schadenersatz leistet die Haftpflichtversicherung des Halters dieser Drohne.
      Die Garantie für die Akkus hat für den Schadenersatz überhaupt keine Relevanz.
    • Es ist kein Schaden endstanden... Die Drohne ist an ort und stelle langsam nach unten geschwebt und in einem Busch gelandet. Glaube kaum das der Inhaber des Busches Michael auf Schadenerssatz verklagen wird. Selbst wenn der Akku am sterben ist fällt die Drohne nicht einfach vom Himmel sondern sie geht in Autoland.

      Würde mal eine Drohne vom Himmel krachen aufgrund Technischen Defekts und ein Schaden passieren deckt dies erstmal die Drohnenversicherung ab. Was dann die Versicherung weiter macht das ist deren Sache. Klar können die einen Gutachter einschalten der Klar stellt das es ein Technischer Defekt war. Dann kann die Versicherung wieder beim hersteller was in regress stellen.

      LG Chris

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Chris.B. ()

    • Nochmal, er fragt wer in solch einem Fall für was haftet, er vermutet für Personen oder Sachschäden wenn es eben anders ausgeht haftet die Versicherung und darauf habe ich geantwortet, er haftet und nicht die Haftpflichtversicherung, deine Antwort ist völlig ohne jeden Bezug zu seiner Frage oder meiner Antwort.
    • Chris.B. schrieb:

      Würde mal eine Drohne vom Himmel krachen aufgrund Technischen Defekts und ein Schaden passieren deckt dies erstmal die Drohnenversicherung ab. Was dann die Versicherung weiter macht das ist deren Sache. Klar können die einen Gutachter einschalten der Klar stellt das es ein Technischer Defekt war. Dann kann die Versicherung wieder beim hersteller was in regress stellen.


      LG Chris
      Sei mir nicht böse, du schreibst hier völlig wirren Kram und editierst im Nachgang und wiederholst was ich bereits geschrieben habe.

      Es geht hier nicht um Deckung einer Police sondern um die Haftung des Halters bzw. Führers einer Drohne. Ist dir dieser Unterschied überhaupt klar ?

      Das ganze Thema Haftung und Deckung u.a. in der Gefährdungshaftung, ist seit über 20 Jahren mein beruflicher Alltag.
    • Ich habe ja beides gefragt.
      Es hätte auch einen Wanderer treffen können.
      Und da steht man also auf dünnem Eis, auch wenn man unschuldig ist.
      Als Steuerer hätte man das nicht vorhersehen können.
    • Michael67 schrieb:

      Ich habe ja beides gefragt.
      Es hätte auch einen Wanderer treffen können.
      Und da steht man also auf dünnem Eis, auch wenn man unschuldig ist.
      Als Steuerer hätte man das nicht vorhersehen können.
      Es geht halt nicht darum ob man das vorhersehen kann. Die Gefährdungshaftung regelt, dass du haftest egal was der Umstand ist. Das kannst du mit dem Besitz von Hund oder dem Pferd vergleichen, also keine Nutztiere sondern Freizeit Tiere. Du hast diesen Luxus in die Welt gebracht und wenn dann jemand zu Schaden kommt, haftest du als Besitzer egal ob es deine Schuld war oder nicht. Und wenn du dann eine passende Police mit entsprechender Deckung hast, dann leistet diese den Schadenersatz.
    • Ja das ist die Sache mit A3. Man kann dir darauf einen Strick drehen das du deine Pflicht dafür zu sorgen, das keiner näher an die Drohne rann kommt wie 150 Meter. Das ist auch der Grund warum ich nie in a3 fliegen werde. Den du kannst nie 100% sicher sagen das sich deine Drohne immer weiter weg wie 150 Meter aufhält.

      Da kannst du richtig ärger und Anzeige bekommen. Selbst die Versicherung kann sich qwer stellen in dem Fall und Regress bei dir holen. Den du hast gegen die EU Auflagen klar verstoßen da sich deine Drohne näher als 150 Meter an eine unbeteileigte Person gekommen ist. Das gilt auch für den Fall eines Technischen defekts. DU hast dafür zu sorgen das deine Drohne selbst im Schadensfall nie eine Person treffen kann. Den das kann ja nicht passieren! Wenn du deine Auflagen für a3 erfüllt hast ist keine Person 150 Meter um die Drohne herum und kann auch so nicht geschädigt werden. Auf Gebäude kann sie nicht stürzen da du nicht über Wohngebieten fliegen darfst.

      Sorry das mit dem Schaden habe ich wohl überlesen Girks :)

      LG Chris
    • Na gut. Nur A3 ist ja schon die ungünstigste Kategorie. Mehr als A3 bedeutet gar nicht fliegen und dann dürfte ich auch kein Auto mehr fahren, denn auch da kann mal ein Kind vors Auto springen.
      Ist halt ein Risiko im Leben, das man eingehen muss. In der Stadt FPV wäre undenkbar. Bin davor mit der Mini 2 geflogen. Wenn man dann mit der FPV fliegt und einem bewusst wird, wie wahnsinnig schnell die ist, das ein defekte Akku auch andere gefährden kann, sieht man die Welt etwa anders.
    • Ja das ist das Risiko *nickt* mit dem man Leben muss bis endlich mal Zertifizierte Drohnen kommen. Ich für meinen Teil fliege eben nicht in A3 da ich im moment nur noch mit der MIni fliege. Die Air2 und air2s sind verkauft. Warte erstmal ab was nun kommt.

      LG Chris
    • Chris.B. schrieb:

      Ja das ist die Sache mit A3. Man kann dir darauf einen Strick drehen das du deine Pflicht dafür zu sorgen, das keiner näher an die Drohne rann kommt wie 150 Meter. Das ist auch der Grund warum ich nie in a3 fliegen werde. Den du kannst nie 100% sicher sagen das sich deine Drohne immer weiter weg wie 150 Meter aufhält.

      Da kannst du richtig ärger und Anzeige bekommen. Selbst die Versicherung kann sich qwer stellen in dem Fall und Regress bei dir holen. Den du hast gegen die EU Auflagen klar verstoßen da sich deine Drohne näher als 150 Meter an eine unbeteileigte Person gekommen ist. Das gilt auch für den Fall eines Technischen defekts. DU hast dafür zu sorgen das deine Drohne selbst im Schadensfall nie eine Person treffen kann. Den das kann ja nicht passieren! Wenn du deine Auflagen für a3 erfüllt hast ist keine Person 150 Meter um die Drohne herum und kann auch so nicht geschädigt werden. Auf Gebäude kann sie nicht stürzen da du nicht über Wohngebieten fliegen darfst.

      Sorry das mit dem Schaden habe ich wohl überlesen Girks :)

      LG Chris
      Das ist so nicht richtig. Es ist völlig egal in welcher Klasse du fliegst, dieses ist in § 33 LuftVG geregelt. Jeder Teilnehmer, egal ob 2 KG oder 249 Gramm Drohne unterliegt dieser Haftung. Um sich damit grundsätzlich zu beschäftigen ist auch der kleine Artikel hilfreich drohnen.de/20925/gefaehrdungshaftung/

      Und ein Regress der Haftpflichtversicherung ist unmöglich, da es keinen Direktanspruch des Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung gibt, ergo kann Sie ablehnen aber wer ablehnt zahlt nicht und kann daher kein Regress führen ;)
      Und es ist völlig egal ob du die Regeln beachtest oder nicht, die Haftpflichtversicherung zahlt im Gegensatz zu Sachversicherungen, eben auch bei grober Fahrlässigkeit, nur der Vorsatz der Schädigung ist ausgeschlossen. Der Vorsatz höher oder weiter zu fliegen als man darf, ist grob fahrlässig aber der Schaden, wenn Sie dann abstürzt ist nicht vorsätzlich, dieses ist der bedeutendste Unterschied.

      Was bedeutet das genau, ganz einfach, fliegst du die Drohne absichtlich dem Nachbarn auf den Kopf, dann wird die Haftpflichtversicherung den Schaden wegen Vorsatz ablehnen, aufgrund der Haftung bist du aber dennoch zum Schadenersatz verpflichtet, nur aus der eigenen Kasse da keine Deckung. Wie man hier deutlich sieht, ist das Thema etwas komplizierter im Grunde aber einfach und klar geregelt.
    • Nochmal zurück zum Akku und dem Verhalten der Zellen, vor allem der Zelle 3.

      Ab 3´36,4´´ bricht die Spannung dieser Zelle ein, ab 3´39,6´´ ganz dramatisch. Ab 3´45,6´´ drosselt der Kopter die Leistung und die Zelle erholt sich wieder, baut also wieder Spannung auf.
      Der Vorgang hat also insgesamt rund 9 Sekunden gedauert. Die totale Spannung des Akkus erholt sich wieder nach der Leistungs-Drosselung, bleibt aber insgesamt unter der Nennspannung, was auch vorher schon der Fall war, so dass "Akkuspannung zu niedrig" angezeigt wird mit Warnung.
      Das ist ein typisches Verhalten für eine ´angeknackste´ Akkuzelle oder Batterie.

      (Vor allem) die 3. Zelle hat nicht mehr ihre volle Kapazität und lässt sich offensichtlich auch nicht mehr auf ihre ursprüngliche Kapazität voll laden. Daher entleert sie sich schneller als die anderen Zellen. Nun ist es aber so, dass bei sinkender Kapazität beim Entladen der Innenwiderstand steigt, wodurch die Spannung abfällt. Je höher die Stromentnahme/der Stromfluss ist, desto stärker fällt die Spannung an diesem Innenwiderstand ab. Der höher werdende Innenwiderstand ist überhaupt der Grund, warum bei sinkender Kapazität die Spannung eines Akkus oder einer Batterie abfällt - die Zellchemie-typische Nennspannung bleibt ja prinzipbedingt gleich. Wenn kein Strom fließt, zeigen daher auch (teil)entladene Zellen immer ihre Nennspannung an, wenn man mit einem hochohmigen Multimeter misst. Batterietester legen deshalb auch immer eine kleine Last an, um die Spannung korrekt messen zu können.

      Nach der Leistungs-Drosselung, die ja einen geringeren Stromfluss zur Folge hat, steigen daher auch hier die Zellspannungen erwartungsgemäß erst mal wieder an, sehr deutlich auch bei der Zelle 3.
      Da davon auszugehen ist, dass bei diesem Akku die 3. Zelle kaputt ist, wird sich dieses Szenario mit diesem Akku auch wiederholen.
      Bei DJI reklamieren und am besten einen Screenshot des HD-Flight-Players mitgeben (bzw. die Log-Datei selber). Wenn noch Garantie drauf ist, müssen sie den Akku ersetzen, ansonsten - hoffentlich - als Kulanz.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von LoboMini2 ()

    • Danke dir. Werde ich auf jeden Fall tun. Die Screenshots des Players vorher nachher. Airdata logs und vorher hatte ich schon synchronisiert. Das sollte reichen.
      Der Akku ist aus 3/2021. Die gesetzliche Gewährleistung sollte da sogar noch greifen, allerdings mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
    • Ihr überinterpretiert das Verhalten der dritten Zelle. Der gesamte Akku war im Grenzbereich, bzw schon weit darüber hinaus. Dass die Zellen in einem solchen Extremfall nicht 100% synchron zusammenbrechen, sondern leicht versetzt, ist völlig normal. Wenn es in die Tiefentladung geht driften die Zellspannungen im Pack IMMER auseinander. Ihr werdet eher im Lotto gewinnen, als dass ihr einen Lipo findet dessen Zellen einen exakt synchronen Abgang hinlegen.

      Das eigentliche Problem, das zu diesem ganzen Schlammassel geführt hat, war nicht die dritte Zelle, sondern die Tatsache dass der Füllstand des Akkus schon vom Beginn des Fluges an falsch angezeigt wurde. Nur deshalb wurde der Akku doch so tief entladen. Die dritte Zelle dürfte nun einen Macken haben, so wie alle anderen auch, und vermutlich auch den größten Macken im Pack. Aber in diesem Log deutet absolut nichts darauf hin dass sie diese Macke schon vor dem Flug hatte. Macht die dritte Zelle nicht zum Täter, sie ist nur ein Opfer. ;)