Der KP-Index beim Drohnenfliegen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Dafür gab es früher (zu Phantom-Zeiten) den Atti-Modus, der funktionierte auch ohne GPS und Kompass. Heute findet sich der praktisch nur noch bei Race-Koptern, bzw. unsere GPS-Kopter fallen selbstständig in diesen zurück sowie GPS und Optical Flow gleichzeitig aufallen. Gezielt auswählen lässt er sich leider heute nicht mehr...

      Gruß Gerd
    • Daru schrieb:

      … nicht GPS Unterstützten Flugmodus …
      Das ist bei den aktuellen DJI-Drohnen (glaube die Phantoms war die letzte Serie) nicht mehr so einfach möglich. Bei der Mavic 2 konnte man durch Veränderung der Basiseinstellungen im DJI-Assistenten den ATTI-Mode, der auf GPS verzichtet, auf eine Taste legen. Soviel ich mitbekommen habe, ist das bei den neueren Modellen auch nicht mehr möglich.
    • MTM schrieb:

      Klar prüfen sie bei nem gemeldeten Blitzeinschlag und dadurch bedingten Schadensersatz, ob es an dem Tag Gewitter gab. Wenn deine Drohne vom Himmel fällt, wird aber wohl kaum jemand von der Versicherung den kp Index prüfen. :)

      Aber wie immer von uns allen Laienhaft analysiert.
      Aber der einzige richtige Beitrag dazu

      Da man ja auch im Haus ohne Sats fliegen kann muss das doch auch draußen funktionieren, als gibt es da so einen Fall Back Modus !?
    • Girks schrieb:



      Da man ja auch im Haus ohne Sats fliegen kann muss das doch auch draußen funktionieren, als gibt es da so einen Fall Back Modus !?
      Ja, es gibt einen FallBack! Nennt sich VPS (Vision Position System). Mit Hilfe der nach unten gerichteten Bodenkameras kann Anhand eines Bodenmusters die Position gehalten können. Funktioniert aber nur bis zu einer Höhe von m.W. aktuell 10 m zuverlässig. Der andere FallBack nennt sich Fliegen können auch ohne die ganzen Helferlein. Hilft einem aber dann auch nichts, wenn einem das GPS oder Kompass mit Fehlinterpretationen immer wieder dazwischen funkt.

      Von daher dann doch lieber KP-Index beachten und bei hohen Werten in jedem Fall äußerste Vorsicht walten lassen und ggf. auch lieber mal am Boden bleiben.
    • Ist es nicht ein Unterschied, ob man gar kein GPS, aus welchen Gründen auch immer, oder ob es, wie bei hohen KP Werten „rumspinnt“? Einmal ist mein GPS total ausgefallen. Das habe ich sofort bemerkt und bin entsprechend vorsichtig geflogen, natürlich nur in der Nähe. Hatte außer den Warnmeldungen keine Probleme. Alle Steuerbefehle wurden exakt ausgeführt.
      Wesentlich schlimmer stelle ich mir ein fehlerhaftes GPS vor. Sprunghaft, mal da, mal nicht. Geht gar nicht.
    • MTM schrieb:

      Klar prüfen sie bei nem gemeldeten Blitzeinschlag und dadurch bedingten Schadensersatz, ob es an dem Tag Gewitter gab. Wenn deine Drohne vom Himmel fällt, wird aber wohl kaum jemand von der Versicherung den kp Index prüfen.
      Bei der Anmeldung von Gewitter- und Sturmschäden machen die Versicherungen das routinemäßig, und die können dazu Daten abfragen, die fast Grundstück-genau die Situation zur gemeldeten Schadenszeit abbilden. Hatte selber schon öfter solche Fälle.
      Der Kp-Wert dürfte bis dato für die Versicherungen keine Rolle spielen bei der Schadensabwicklung von Privatleuten, jedenfalls keine nennenswerte. Im Falle einer versicherten Havarie eines E-Werks oder Netzbetreibers dürfte das aber schon ganz anders sein.

      Nun gibt es aber immer mehr und mehr Drohnen, und weil viele Besitzer offensichtlich sehr unbedarft und ohne Hintergrundkenntnisse damit herum fliegen (manchmal selbst ohne die verpflichtenden incl. Kenntnisnachweis) muss leider auch mit einer Zunahme von Schäden gerechnet werden. Bei den Versicherungen wird daher auch das Know-How dazu wachsen.
      Und ich schrieb nicht umsonst von "findigen" Sachbearbeitern oder Rechtsanwälten, denn ab und zu wird schon einer darunter sein, der sich in der Materie besser auskennt, z.B., wenn er schon öfter Fälle dazu auf dem Tisch liegen hatte (oder vielleicht sogar selber eine Drohne hat).
      Bekanntlich neigen Versicherungen dazu, nicht gerne zahlen zu wollen, wenn es sich vermeiden lässt, da könnte es in Einzelfällen sicher mal passieren, dass da einer tiefer nachbohrt.


      Guenther J. schrieb:

      Wesentlich schlimmer stelle ich mir ein fehlerhaftes GPS vor. Sprunghaft, mal da, mal nicht. Geht gar nicht.
      Die GPS-Signale werden durch den magnetischen Sturm sozusagen "deformiert", indem die Laufzeiten der Signale sich ändern. Da aber genau diese zur Positionsberechnung heran gezogen werden im Empfänger, "wähnt" sich die Drohne plötzlich an einem anderen Ort bzw. an einer anderen Position, was sie zu den besagten sprunghaften Manövern veranlassen kann.