FPV Spaßbremse: Drohnenversicherung

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • FPV Spaßbremse: Drohnenversicherung

      Ich bin begeistert von meiner DJI FPV und neu im Forum und der Copterfliegerei.
      Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein habe ich mittlerweile A1/A3 und A2 Scheine allerdings zeigen sich Probleme bei der richtigen Drohnenversicherung:

      Habe eine solche als Erweiterung meiner bestehenden Haftpflichtversicherung abgeschlossen um dann in der mitzuführenden Versicherungsbestätigung als explizit ausgenommenen Schutz "FPV-Flüge z.B mit Videobrille" zu lesen. Also nutzlos für meinen Anwendungsfall, außer ich fliege VLOS, mein Spotter hat die Brille auf und liest mir die Flugdaten und Akkustände vor ;) .

      Die Versicherungen unter Drohnen.de decken FPV wenn überhaupt nur "unter 250gr" oder "unter 30m Flughöhe" oder "Trainer Modus = 2 Piloten" ab.
      Selbst teure Profi Versicherungen bleiben im Unklaren.
      Wie geht es euch damit :?:
      es sind schon viele Meister vom Himmel gefallen
    • Ich bin bei Adam Riese versichert, da sind m.E. alle Kopter versichert, ohne weitere Auflagen.
      Nach FTP wurde nicht gefragt.
      Zahle ca. 20 € pro Jahr mit höherer Selbstbeteiligung.
    • Rainer K. schrieb:

      Ich bin bei Adam Riese versichert, da sind m.E. alle Kopter versichert, ohne weitere Auflagen.
      Nach FTP wurde nicht gefragt.
      Tatsächlich, alle Drohnen unter 5kg abgedeckt und keine FTP Ausschlussklausel in den 49 Seiten Antragsinformationen gefunden. Vielen Dank, das erleichtert meinen Start erheblich.
      es sind schon viele Meister vom Himmel gefallen
    • Gegen FTP (File Transfer Protokoll) werden die meisten Versicherungen wohl nichts haben 8)

      Alle Versicherungen die der LuftVG entsprechen, werden all das, was gesetzlich erlaubt ist, auch einschließen bzw. anders herum alles was nicht im Rahmen der aktuellen Gesetzeslage stattfindet, ausschließen. Von daher ist es vollkommen egal, ob FPV in den AVB drin steht oder nicht.

      Das Thema ist nicht FPV sondern ob VLOS oder BVLOS. BVLOS ist in der offenen Kategorie erst einmal untersagt und nur in der speziellen Kategorie mit einer Betriebsgenehmigung möglich. Das deckt in aller Regel eine für den privaten Piloten abgeschlossene Versicherung eben nicht mehr mit ab.

      Aber was ist BVLOS und was ist VLOS. Das ist in der DVO (EU) 2019/947 klar beschrieben. Nur soviel, der FPV-Pilot wird sich dort in einem rechtlichen Rahmen auch in der offenen Kategorie wieder finden. Eben mit entsprechenden Auflagen und dem sogenannten Spotter. Dann hat auch die Versicherung für den Sport- und Freizeitpiloten nichts mehr dagegen.

      P.S.: Übrigens eine Versicherung nach LuftVG muss eine Betreiberversicherung sein. Heißt sie deckt den Schadensfall bis zur Deckungssumme in jedem Fall erst einmal ab. Hat sich der Pilot nicht Versicherungskonform verhalten, hält sich die Versicherung dann beim Verursacher ganz oder teilweise schadlos.
    • Warum sollte eine Versicherung nicht rechtskonforme Flüge wie beispielsweise ohne Spotter absichern?

      Das wäre als würde man nach einer Kfz Haftpflichtversicherung suchen, die Fahrten unter Alkohol Einfluss oder ähnliches versichert.
    • Brauchst du nicht suchen, ist bei allen so. Denn natürlich sind alle Fahrten, auch die unter Drogen oder Alkohol zu 100% in der Haftpflichtversicherung versichert. Was kann der Fußgänger für die Alkoholfahrt ? Nichts, genau aus dem Grund ist das schon immer so geregelt.

      Die Kasko, also die Schäden am eigenen Fahrzeug natürlich nicht, die Schäden an Dritten sind immer ausnahmslos versichert, genau wie bei der Drohne, hatten wir ja schon mal.
      Und ein Regress ist in der KFZ Haftpflichtversicherung bis maximal 5000€ überhaupt möglich, bei besonders schweren Fällen, Alkohol und Drogen bis max 7.500€.
    • Nicht rechtskonforme Flüge (Flugrouten) sind sowieso vom Versicherungsschutz ausgenommen - z.B. wenn ich hinter ein Haus fliege und mein Spotter die Drohne nicht mehr sieht, und es passiert dabei ein Schaden an einem Dritten.

      Allerdings: Ich habe keine Privathaftpflichtversicherungen mit Drohnenabdeckung gefunden die einen Verweis beinhaltet, dass sie dem Umfang laut LuftVG entspricht.
      Es steht in den AVB und den Anhängen dieser Haftpflichtversicherungen ganz klar: "Ausgenommen sind Flüge mit Video Brille" oder "FPV nur mit Flugdrohnen unter 250 gr" oder "nur FPV bei Flughöhe unter 30m" - das sind deutliche vertragliche Einschränkungen.

      Selbstverständlich kann eine Haftpflichtversicherung selektiv Risiken ausschließen, selbst wenn diese im rechtlicher Rahmen sind. zB Rechtlich darf ich mit A3/C3 <25kg fliegen aber keine Versicherung deckt das ab.
      es sind schon viele Meister vom Himmel gefallen
    • Ja, das sind noch die alten AVB, nach LuftVO bis Ende 2020. Nachdem solche Flüge nach aktuell gültiger EU-Verordnung nicht mehr erlaubt sind, werden solche Flüge mit Sicherj´heu+it auch nicht mehr versichert sein. Mal dir aktuelle AVBs genau durchlesen, da steht mit Sicherheit, dass die Flüge nach geltendem Recht (so oder so ähnlich) erfolgen müssen.
    • Vielen Dank für eure Beiträge.
      Ich weiß das Thema ist so beliebt wie Fußpilz und die Wahrscheinlichkeit dass es jemanden trifft ist gleich hoch wie die, dass er Lottomillionär wird. Allerdings wenn es zuschlägt, dann ist es existenzgefährdend.

      Alle Informationen (von AVB's) die ich genannt hatte kommen von aktuellen Versicherungen. Wie gesagt ich bin neu, vor einem Monat hatte ich noch keine Ahnung - vielleicht jetzt auch noch nicht - daher werde ich weiter recherchieren.
      es sind schon viele Meister vom Himmel gefallen
    • Also, in meinem Vertrag bei den Helden steht es so, anders als auf der Webseite, aber eindeutig:

      Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers und ist bei uns mitversichert.

      Damit ist doch klar. Entweder Oder. Entweder 30m und weniger als 249g oder schwerer und höher, dann aber mit Spotter.

      Ich zahle da gerade mal 34 EUR und sogar mein Gewerbe ist bis 6000 Gewinn abgedeckt. Und FPV auch vollständig.
    • Nochmal zu den Helden.

      Hallo Michael,

      ich habe eben Rücksprache gehalten, unabhängig vom Gewicht gilt: immer nur mit Spotter und max 120m. Die Leistungskachel auf unserer Homepage wird angepasst.

      Ich hoffe ich konnte dir damit helfen?!