Wohin mit dem Kennzeichen?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Wohin mit dem Kennzeichen?

      Ich bin noch unschlüssig, wohin mit dem Kennzeichen,
      Der Monk in mit war bei der Mavic Air 2 mit einer Platzierung "hinten oben mittig" am ruhigsten - das passt hier ja nicht so richtig gut.

      Wo also bleibt Ihr damit ab?
      Ich kam, ich knipste, ich musste mich setzen.
    • Punkt 1, laut Vorschrift muss der auf dem Rumpf kleben.
      Punkt 2. Ich würde ihn an den Rumpf Seitlich hinter einen der Arme kleben.
      Punkt 3. Isch habe gaaarkeine M3 Senior *lacht*

      Ne im ernst ich würde ihn nach unten kleben oder an die Seite. Hinten auf den Akkudeckel geht nicht da es keinen gibt. Tip2. Drucke ihn auf eine Thermofolie oder wie das ding heißt und dann kannste den hinleben wo immer du magst da es nicht aus Metall ist und nicht stört.

      LG Chris
    • Ich benutze einen kleinen Etikettendrucker von Brother, damit habe ich mir das Kennzeichen in der passenden Größe ausdrucken lassen und auf die Rückseite der rechten vorderen Strebe geklebt.
      Ist selbstklebend.
      Auf der linken Strebe hat DJI ja schon einen Aufkleber plaziert.
      Alle Boden- und Kameratest sind abgeschlossen.
      Es könnte losgehen.
    • Ich habe mir der Empfehlung drohnen punkt de folgend wieder so einen gelaserten Metallstreifen bauen lassen, den ich beim Öffnen des Briefumschlags beinahe eingeatmet hätte ;)
      Der Arm erscheint mir vom Platz her eine gute Idee, aber irgendwie stört das den Monk in mir.

      <albern>Vielleicht klebe ich ihn auf die Tele-Kamera</albern>
      Ich kam, ich knipste, ich musste mich setzen.
    • ANBRINGUNG DER REGISTRIERNUMMER:
      (a) Der Betreiber eines UAS sollte die Registriernummer, die er am Ende des Registrierungsprozesses erhalten hat, so am unbemannten Luftfahrzeug anbringen, dass sie ohne Sehhilfe zu lesen ist, wenn sich das Luftfahrzeug am Boden befindet.

      (b) Die Nutzung eines QR-Codes (quick response code) ist erlaubt.
      (c) Sollte die Größe des unbemannten Luftfahrzeuges eine Anbringung der Registriernummer auf dem Rumpf nicht zulassen, oder es sich bei dem Flugmodell um einen naturgetreuen Nachbau eines realen Flugzeugs handeln, dessen Charakteristik durch die Registriernummer verändert würde, ist eine Anbringung der Registriernummer auch im Batteriefach möglich, sofern dieses zugänglich ist.


      Quelle: DMFV, bezug auf DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947 dmfv.aero/allgemein/eu-registriernummer-richtig-anbringen/

      LG Chris

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    • quadle schrieb:

      Nach GSD hast Du Deine eigene Interpretation und Ableitung wieder entfernt! ^^
      Weil es schon oben im Text steht was ich unten geschrieben hatte. Und das ist nicht meine Interpretation.
      Die M3 ist kein nachbau eines realen Flugzeugs. Also darf die E-ID nicht ins Akkufach. Und was ein Rumpf ist dürfte jedem
      klar sein.
    • Chris.B. schrieb:


      Weil es schon oben im Text steht was ich unten geschrieben hatte.
      meinst Du

      Chris.B. schrieb:


      (a) Der Betreiber eines UAS sollte die Registriernummer, … so am unbemannten Luftfahrzeug anbringen, dass sie ohne Sehhilfe zu lesen ist, …

      ….
      oder

      Chris.B. schrieb:

      Anbringung der Registriernummer auch im Batteriefach möglich, …
      Ich finde da nirgends das

      Chris.B. schrieb:

      … laut Vorschrift muss der auf dem Rumpf kleben.

      Davon ab, gibt der DMFV keine Vorschriften raus, es sei denn eine Forderung in der Vereinssatzung oder in dessen Versicherungsbedingungen. Dann gälte dass aber auch nur für dessen Mitglieder oder Versicherungsnehmer.
    • Chris.B. schrieb:

      .. Diese kannst du dir gerne selbst mal zu gemüte führen.

      Habe ich!!! Genau deshalb auch meine Frage! Dort ist nämlich bzgl. anbringen und Rumpf nichts zu finden! Dann wären nämlich die Rotorarme, Flügel, die Akku-Außenfläche etc. ausgeschlossen. Und das ist explizit nicht der Fall.

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    • Geeignete stelle ist laut Auskunft die ich bekommen habe:

      Rumpf

      Da im falle eines Crash die Arme abreißen können und nicht mehr wiedergefunden werden können. Ich selbst halte dieses Mist für völligen Blödsinn wenn ihr mich fragt. Wenn die Drohne wo einschlägt und in Flammen aufgeht kannste die E-ID weder aus dem dem Speicher raus lesen noch kannste den Aufkleber lesen. Aber im Grunde ist hier wie an vielen Stellen der Verordnung wieder mal eine Grauzone die man so oder so auslegen kann. Dies ist einfach die Aussage die ich vom LBA habe aber wenn du magst darfste da gerne mal Anrufen.

      Sollten mich mal Polizei oder Ordnungsamt kontrollieren und mich anschei... wollen weil was nicht stimmt (ihrer Auslegung nach) kann ich mich auf die Mail beziehen die ich vom LBA habe, diese darf ich hier wegen Datenschutz nicht mit Namen veröffendlichen. Geeignete Stelle ist für mich eine weite auslegungssache und so habe ich mich eben durch eine Anfrage beim LBA abgesichert.

      LG Chris
    • Der Rumpf ist eine geeignete Stelle, das steht außer Frage, aber eben nicht nur. Bei der Mini wird es da schon schwierig eine geeignete Fläche am „Rumpf“ zu finden ohne das eine Biegung, Klappe, Lüftungsöffnung, Kühlfläche o.ä. im Weg ist. Müsste also obenauf angebracht werden, oder so klein, dass eine Beschriftung nicht mehr lesbar ist. Daher sehe ich ein Propeller-Arm als geeignete Fläche (optische Befindlichkeiten mal Außen vor gelassen) an, um die lange Betreiber-ID in Klartext (beim QR-Code sieht das wieder anders aus) anzubringen. Das ein Propeller-Arm abreißt und unauffindbar ist, sehe ich als unbegründet an und habe ich in all den Jahren jetzt noch nicht gehört. Abbrechen ja, dann hängt das Ganze immer noch an den Leitungen für Motor und Antenne.

      Das LBA schreibt auf seiner FAQ-Seite nur:

      LBA schrieb:

      Gemäß den EU-Drohnen-Regularien ist kein feuerfestes Schild mehr erforderlich. An geeigneter Stelle muss jedoch eine Registrierungsnummer (e-ID) angebracht werden. Zu den geeigneten Stellen zählt hierbei auch das Batteriefach, wenn es sich um ein Flugmodell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Flugmodells stören würde. Drohnen sind keine im Original existierenden Fugmodelle! Die Feuerfestigkeit der Beschriftung ist nicht mehr erforderlich.
      Nicht weniger aber auch nicht mehr! Selbst die aufgehellte Passage und dem Ausschluss für Drohnen geht so nicht aus den EU-Regularien hervor, auf welches sich das LBA hier beziehen möchte. Ist aber wohl nur der erste Satz damit gemeint. Der Ausschluss wiederum eine Interpretation des LBA.
    • Ich überlege gerade, ob es sich wohl auf der Unterseite zwischen Gimbal und Sensoren (auf dem "erhabenen" Stück Kunststoff) gut machen würde.
      Oder sprechen da funktechnische Aspekte dagegen, die ich nicht im Auge habe?
      Ich kam, ich knipste, ich musste mich setzen.
    • Ich verstehe gar nicht warum man dabei so einen großen Aufriss macht. Ich habe ein winziges Klebeschild an einer schwer zugänglichen aber einsehbaren Stelle, fertig. Für mich ist das gut lesbar, wenn das entsprechende Kontrollorgan dabei Schwierigkeiten hat ist seine Sehkraft offenbar nicht ausreichend. "...Ohne Sehilfe zu lesen..." ist keine Definition. Wenn ich das Schild mit 120% Sehkraft lesen kann ist alles in Ordnung. Genausogut könnte der Kontrolleur ja auch 10+ Dioptrien tragen ... dann wäre der Kopter zu klein für das Schild.

      Ich glaube auch nicht dass irgendjemand einen Aufriss macht solange überhaupt ein Schild montiert ist, selbst wenn es im Batteriefach wäre (was ich aber nicht habe).
      Wenn das Schild wirklich der Punkt ist wo man mir an die Karre pinkeln kann habe ich sonst alles richtig gemacht.
    • Oder sprechen da funktechnische Aspekte dagegen, die ich nicht im Auge habe.
      Mach dir ein Etikett mit einem Labelprinter, das ist für Funkwellen kein nennenswertes Hindernis.
      An meinem Toothpick habe ich es um den Lipo Stecker gewickelt, weil das die einzige halbwegs gleichförmige Oberfläche war. Es kann doch an einer voll verkleideten Platikdrohne nicht so schwierig sein einen Platz für einen kleinen Aufkleber zu finden.
    • Also ich würde einfach einen QR Code nehmen! Das gute ist das man es klein halten kann und da hin kleben wo man es für gut hält. Der Schriftzug ist zeimlich lange durch den langen Code. Daher einen platz für einen Briefmarken großen QR Code findet man überall.

      PS. Wer noch ne Seite braucht zum QR Code erstellen:
      goqr.me/


      LG Chris

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