Chile

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hallo,
      ich möchte gern meine Drohnen in Patagonien (Chile; Argentinien ist Einreise aktuell zu fraglich) nutzen, da würden mich aktuelle Erfahrungen interessieren.
      1) In älteren Posts auf Tripadvisor ist die Rede davon dass man Drohnen am Flughafen in Santiago registrieren/Zollsicherheit zahlen muss. Vermute das ist überholt, weil alles nur alte Einträge - korrekt ?
      2) Flüge in unbewohntem Gebiet sind bei Drohnengewicht < 750 g erlaubt,darüber muss für jeden Flug eine Genehmigung eingeholt werden.
      Ich reise mit eine Mavic Mini2 (249g) und einer M2Pro mit gut 900 g - ich würde das mit der Genehmigung probieren und in einsamen Ecken wohl
      ignorieren.
      Nationalparks: in Torres del Paine ist fliegen verboten, das scheint aber nicht in jedem NP der Fall zu sein, korrekt ?
      Gruss, Andreas
    • Hallo,
      Hat inzwischen jemand Erfahrungen/Infos aus erster Hand wie die Regelung bzw. Handhabung in Chile ist?

      Bin Ende des Jahres in Chile/Argentinien und würde meine Mini 3 Pro gerne mitnehmen.


      Nach eigener Recherche (wer glaubt dass das LBA eine komplizierte Seite hat ist noch nicht auf der DGAC Seite mit Google Übersetzer gewesen):

      unter 750g:
      - keine Registrierung der Drohne und des Betreibers /keine Starterlaubnis nötig
      - Max 50m Flughöhe oberhalb des höchsten Punktes in der Umgebung
      - unbewohnte Gebiete und keine no drone Zone
      - Versicherung

      Gänzlich unklar ist mir ein evtl notwendiges Prozedere bei der Einreise.


      danke vorab
    • Ich hatte das Thema ja eröffnet und bin dann auch den Weg über die Botschaft gegangen - die hat mich an den chilenischen Zoll verwiesen .. de facto sieht man Drohnen nicht als typisches Reisegepäck an und soll sie deklarieren zur temporären Einfuhr, vorab Onine oder bei Einreise. Von Kosten war keine Rede. Ich kopier hier man die originale Antwort rein

      De acuerdo a su consulta, le informo a Ud., si
      la mercancía ingresa en forma temporal, debe declararla, ya que no es
      mercancía comprendida dentro del equipaje de viajeros y que sean
      adecuadas
      a su uso o necesidades, tales como objetos nuevos de uso exclusivo de
      profesiones u oficios, notebook nuevos o usados, equipos profesionales
      de televisión nuevos, cámaras digitales de alto valor, artículos de
      deportes nuevos, etc., por se le procederá a emitir
      una Declaración de Admisión Temporal (D.A.T.E.T).

      Las mercancías deberán cumplir las siguientes condiciones:

      - Ser identificables.
      - Adecuadas para el uso personal del viajero.
      - Contar, cuando proceda, con las visaciones, certificaciones o vistos buenos.

      La calidad de turista deberá acreditarse mediante la presentación del
      pasaporte en el cual conste la visa de turismo o mediante la exhibición
      de la tarjeta de turismo correspondiente. En caso de chilenos residentes
      en el exterior la calidad de turista se acreditará
      mediante la exhibición de la tarjeta de residencia en el extranjero.


      La Declaración también la puede realizar en línea, en nuestro sitio web
      aduana.cl /Tramites en Linea / Solicitud Declaración de Admisión
      Temporal de Efectos de Turistas
    • Hi @joekull - danke für die Infos aus erster Hand.

      Warst du schon in Chile und kannst aus der Praxis berichten?

      meine Recherche hat für Drohnen <750g nur erbracht dass man außerhalb der Parks und urbanen Gegenden eigentlich frei fliegen darf (auch ohne Fallschirm)

      die online Anmeldung bei den customs werde ich in jedem Fall ausfüllen

      VG

      ps: du bist nicht zufällig auch nach Argentinien gereist und hast Infos aus erster Hand? ;)
    • Ich greife das Thema nochmals auf da ich ebenfalls bald in Chile bin.

      Hat jemand einen aktuellen Stand zu dem Thema? Ich fliege eine DJI Mini 3 Pro mit bekanntlich weniger als 250 Gramm. Sollte kein Problem sein, oder?

      "Bis zu einem Abfluggewicht von 750 Gramm ist zu privaten Zwecken keine Registrierung bei der DGAC notwendig, solange du nicht in der Öffentlichkeit fliegst/niemanden gefährdest und nicht höher als alle Hindernisse in einem Umkreis von 50 Metern fliegst."
      Quelle: Drohnen-Gesetze in Chile - aktuelle Infos und Erfahrungen (drohnen-camp.de)

      Was ist jedoch am Flughafen? Ich reise ohne Zusatzgepäck. Die Drohne und de Akkus wären in einem kleinen üblichen Reisekoffer (Trolley).

      Wer hat aktuelle Infos dazu?
      Ich danke!
      eyespeak.de | In Wirklichkeit ist die Realität ganz anders |

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von eyespeak ()

    • Kann dir leider thematisch nicht weiterhelfen, aber...

      "Bis zu einem Abfluggewicht von 750 Gramm ist zu privaten Zwecken keine Registrierung bei der DGAC notwendig, solange du nicht in der Öffentlichkeit fliegst/niemanden gefährdest und nicht höher als alle Hindernisse in einem Umkreis von 50 Metern fliegst."
      Wann fliegt man denn dann nicht in der Öffentlichkeit? ?(
    • eyespeak schrieb:

      Was ist jedoch am Flughafen? Ich reise ohne Zusatzgepäck. Die Drohne und de Akkus wären in einem kleinen üblichen Reisekoffer (Trolley).
      Kurzversion: Akkus auf Lagespannung. Alle Kontakt isoliert. Nur im Handgepäck. Max Wh ??? Am besten schaust du auf die Homepage deiner Fluggesellschaft. Unter gefährliche Güter.
      Bei fast allen ist es ähnlich. Siehe Link.

      akkus im flugzeug mitnehmen
      Ich schaue gerne Videos und mache auch welche
      https://www.youtube.com/@hanggliderhangsegler3070/playlists

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hangsegler () aus folgendem Grund: Tippfehler

    • Ich gehe davon aus, das damit Städte oder Menschenansammlungen gemeint sind? Nichts genaues weiß man nicht! :)

      Mir geht es eigentlich mehr um das Thema am Flughafen. Wenn ich dann Vorort in Chile bin und es gibt Stress, ja dann fliege ich halt nicht - oder wo anders. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen das es irgendjemand interessiert ob ich in der Atacama Wüste ein paar Aufnahmen mache.

      Ich werde noch am Very Large Telescope (VLT) sein. Das frage ich da am besten direkt Vorab, auch gleich mit der allgemeinen Frage zu Drohnen in Chile. Ich denke die hören die Frage(n) nicht zum ersten mal.
      eyespeak.de | In Wirklichkeit ist die Realität ganz anders |
    • Also zur Einfuhr, Flughafen Santiago, habe ich jetzt eigene Erfahrung, Oktober 2023.
      Grosses Schild zeigt an dass für den ‘grünen‘ Ausgang nur eine Kamera im Gepäcksein soll, habe gefragt ob ich mit Kamera & Video durch rot gehen soll,verneint.
      Grüner Ausgang, alles Gepäck durch den Scanner wo 5 Personen dahinter sitzen, 2 Kameras, 5 Objektive, 2 Drohnen (M2P, Mini2), Null Interesse. Ich hatte ein paar Ausdrucke dabei, pro forma, mit denen man eine Startgenehmigung für Drohnen > 750 g beantragen kann, die habe ich dann entsorgt.
    • Hallo zusammen,

      meine Erfahrungen aus 2022:

      Bei der Einreise in Santiago de Chile (aus ARG) hat sich der custom Officer meine Mini 3 Pro kurz angeschaut nachdem beim Röntgen des Gepäcks der Drohnenkoffer wahrscheinlich wild ausgesehen hat.

      Drohne, Ladegerät, diverse Kabel und abgeklebte Akkus waren in einem separaten Peli Case im Handgepäck.

      Bei der Ausreise gab es nur eine kurze Frage ob die Drohne neu oder gebraucht wäre.

      Im Allgemeinen fand ich den Zoll/ die Sicherheitskontrollen in Südamerika deutlich entspannter als in Europa/USA, denke nicht dass man dort überhaupt Probleme wegen einer Hobbydrohne <250g im Handgepäck bekommen kann.


      Zum fliegen, auf aktive Nachfrage bei den Rangern in den Nationalparks:

      - Tierra del Fuego: man soll nur aufpassen keinen zu stören
      -Torres del Paine: auf keinen Fall, falls ich erwischt wird die Drohne eingezogen (die Rangerin war aber auch grundsätzlich ziemlich unentspannt)
      - los glaciares: eigentlich nicht erlaubt aber wenn man niemanden stört und nicht an den Aussichtspunkten fliegen würde wäre es OK