Frankfurt: Wanderfalke mit Drohne getötet

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  • Oh, ich kann auch schnippisch:
    Ich war auch nicht dabei, weiß aber, dass ein Amtsgericht - von dem auch in der FAZ die Rede ist - keine Berufungsinstanz ist. Ebenso weiß ich, und das nicht erst seit den zahllosen Artikeln von Drohnensichtungen durch 450 km/h schnellen Linienpiloten, dass Medienberichten auch der früher vielleicht mal renommierten Journaille nicht 100%tig zu trauen ist. Egal, sorry für die Klarstellung im Vorbeitrag. :rolleyes:
  • skyscope schrieb:

    Nebenher: Wie ich irgendwo gelesen habe, verzichtete der Täter dabei zusätzlich zur Geldstrafe auch auf die Herausgabe der nicht so preiswerten Drohne.
    Yes, das sagt ja auch schon viel aus. ;)
    Der Pilot wird es denke eindringlich verstanden haben und hatte bestimmt nicht vor das Tier zu köpfen. Je nach Charakter muss man sowas auch erst mal innerlich verknuspern, samt dem ganzen Mikrokosmosgeschehen drumherum.
  • Also nun geköpft und nicht durch Streß des überfliegens per Drohne an Herzversagen gestorben. Also gab es wohl einen crash. Das ist dann einfach blöd gelaufen..
    Wie viele Vögel täglich durch Vogelschlag der Passagierflugzeuge getötet werden ist aber keine Schlagzeile wert..
    Hier gilt es nicht dieses Event zu verharmlosen, sondern den Blickwinkel mal zu erweitern. Der Mensch ist ein absolut egoistisches raubtier aber wir lassen uns immer wieder von Schlagzeilen und Einzelschicksalen beeinflussen..
  • Michael67 schrieb:

    Und diese Vergleiche oder Ausreden sind unerträglich.

    Es geht hier um einen konkreten Fall.
    Den kann man nicht mit irgendwelchen anderen Dingen weg argumentieren.
    Doppelmoral hin Doppelmoral her.
    Es geht dabei nicht ums weg argumentieren, sondern um den Vergleich der Reaktionen darauf. Was hast du z.B. gedacht über die (geköpften Vögel im Zusammenhang mit der) Notlandung im Huson-River?
    Der Fall hier ist mangels Details eh nur so konkret wie man ihn sich vorstellen will und eignet sich so gut für Vergleiche wie Doppelmoral oder Glück/Unglück.
  • Ein Sturm im Wasserglas. Da hat jemand einen Fehler gemacht, der bei ein wenig Nachdenken vermeidbar gewesen wäre. Wie heißt es so schön, Dummheit muss betraft werden. Verlust der Drohne und die Geldbuße sind nach Meinung des Gerichts Tat- und schuldangemessen.

    Man kann von Glück reden, dass in der Presse nur von einer Drohne geschrieben wurde und nicht von einer fliegenden Guillotine. Verwunderlich, dass sich unsere beliebte Bildzeitung noch nicht dieser Begriffe bedient.

    Auch aus der Presse. (nicht Bild)
    Vogelschredderer = Windräder
    Allein in den vier norddeutschen Bundesländern sterben jedes Jahr mehr als 8500 Mäusebussarde an Windkraftanlagen. Das entspricht fast acht Prozent der gesamten Population in diesen Ländern. Außerdem wissen wir, dass jedes Jahr in Deutschland 250.000 Fledermäuse an Rotoren umkommen.
  • @RC-Role, Du bemerkst nun an mehreren Beiträgen, was ich - logischerweise wie immer vergeblich - mit #10 und #21 vorzugreifen versuchte? ;)

    _______

    north11 schrieb:

    Allein in den vier norddeutschen Bundesländern sterben jedes Jahr mehr als 8500 Mäusebussarde an Windkraftanlagen. Das entspricht fast acht Prozent der gesamten Population in diesen Ländern. Außerdem wissen wir, dass jedes Jahr in Deutschland 250.000 Fledermäuse an Rotoren umkommen.

    Ich kann auch mit Zahlen um mich werfen:
    In bspw. NRW brüten keine 200 Wanderfalken-Paare, in Niedersachsen keine 130. Alles weitere dazu habe ich in Beitrag #6 bereits geschrieben.

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  • Typ fliegt über 250m hoch, um einen Falkenhorst zu beobachten und/oder zu filmen, und tötet dabei einen der streng geschützten Falken - Straftatbestand.
    Amtsgericht sieht mangels Vorstrafe und des verhältnismäßig "kleinen Schadens" von einer Verurteilung des Täters nach Verständigung ab.

    Mehr Details brauche ich nicht. Ein anderes Amtsgericht hätte die Sache möglicherweise anders gewürdigt und es wäre zu einer Verurteilung gekommen.
    Es fehlen uns also nur die Informationen zur Würdigung der Beweise durch dieses Gericht, nicht aber zur Beweislage selbst. Wäre sie nicht eindeutig belastend, gäbe es einen Freispruch und keine Einstellung nach Verständigung. Ist doch eigentlich logisch.
  • skyscope schrieb:

    Typ fliegt über 250m hoch, um einen Falkenhorst zu beobachten und/oder zu filmen, und tötet dabei einen der streng geschützten Falken - Straftatbestand.
    Amtsgericht sieht mangels Vorstrafe und des verhältnismäßig "kleinen Schadens" von einer Verurteilung des Täters nach Verständigung ab.
    Ja ist so, aber auch über diesen Kuhhandel würde es sich lohnen zu tratschen, hinsichtlich der bisherigen Unsicherheit was einem blüht, wenn man zu hoch fliegt, nicht vorbestraft ist und dabei nix kaputt macht.
    Ansonsten kann man das hier schon auch mit deinem letzten Beitrag abschließen.
  • Finde die 1500 angemessen.
    Wenn man mit 60 an der 30er Zone des Kindergartens vorbei fährt, ist es billiger.
    Wer weiß schon, ob nicht auch der Verstoß gegen das Luftrecht mit eingeflossen ist?
    Hoffe, es regt den ein oder anderen zum umdenken an.

    @GThomas
    Hast Du für die Vertreibung der Vögel am Hafen eine Quelle?

    Das Flugzeuge und Windräder Vögel töten, steht außer Frage. Sie tun das aber nicht unter Verletzung von Regeln und nicht mit Vorsatz. Es nützt also nicht zur Erweiterung des Blickwinkels.

    Wenn jemand gemäß Beispiel zuvor ein Kind tötet, hilft es auch nicht zu argumentieren, daß täglich X Kinder in Afrika an Hunger sterben.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()

  • Michael67 schrieb:

    Das Flugzeuge und Windräder Vögel töten, steht außer Frage. Sie tun das aber nicht unter Verletzung von Regeln und nicht mit Vorsatz. Es nützt also nicht zur Erweiterung des Blickwinkels.
    In meinem ersten Absatz ging es um die richtige Entscheidung des Gerichtes. Im zweiten Absatz um die Sprachwahl der Presse, die gerne mit Schlagworten eine gewisse Hysterie erzeugt. Hat also mit dem Vorfall nicht wirklich was zu tun und die genannten Zahlen schon gleich gar nicht.

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    Das einzige was mich noch interessiert, war das ein Hobbyflieger oder eher ein sogn. "Profi", bzw. einer der mit seinen Aufnahmen Geld verdient und die nötigen Genehmigungen hatte. Ohne es zu wissen, wer darf sonst an dieser Stelle so hoch fliegen, ohne Bestrafung auf Grund von Luftrechtsverletzungen u.a. Regelungen? Es wird nämlich von einer mehrere tausend Euro teuren Drohne gesprochen. Die üblichen DJI Drohnen aus dem Hobby Bereich köpfen keinen Falken. Wie schon geschrieben wurde, man kann das Urteil bewerten, die unbekannten Umstände nicht.

    Und bitte keine Diskussion ums Köpfen. Kauft euch ein Hähnchen (natürlich tot) und versucht das mal.
  • RC-Role schrieb:

    Ja ist so, aber auch über diesen Kuhhandel würde es sich lohnen zu tratschen, hinsichtlich der bisherigen Unsicherheit was einem blüht, wenn man zu hoch fliegt, nicht vorbestraft ist und dabei nix kaputt macht.
    Ja könnte man, aber bringt doch rein gar nix. Man kann aus diesem Kuhhandel überhaupt gar nichts für einen eigenen Fall etwas ableiten, auch nicht für theoretisch genau die gleichen Umstände. Wie gesagt hängt es vom Gericht, dem Staatsanwalt und dem Richter ab, und von deren individuellen Auslegungen und Würdigungen, die woanders oder nur vor einem anderen Richter oder Staatsanwalt am gleichen Gericht völlig anders aussehen könnten.
    Siehe als anderes Beispiel den Fall des Abschusses einer Drohne in Riesa: Notstandshandlung schön und gut, aber mit Waffengewalt bzw. durch Schusswaffengebrauch? Das sähe an einem anderen Gericht ganz anders aus, spätestens vor einem Land- oder Oberlandesgericht in einer Berufung.

    Auch in o.g. Fall hat der Staatsanwalt wohl nicht richtig aufgepasst oder es war ihm schlicht nicht bewußt, dass neben des naturschutzrechtlichen Tatbestands auch ein luftrechtlicher zu berücksichtigen gewesen wäre. Zumindest ist es für mich nicht vorstellbar, dass das in die Verständigung mit eingeflossen ist, aber auch das ist letztlich Spekulation.
    Auch der Angeklagte war schlecht beraten, gegen den ersten Strafbefehl von 1.800 Euro überhaupt EInspruch einzulegen. Natürlich hat er im ENdeffekt 300 Euro gespart (wenn überhaupt, wegen zusätzlicher Gerichts- und Anwaltskosten), der Schuss hätte aber auch ganz gepflegt nach Hinten losgehen können.
    Mit 1.500 € zzgl. seiner Drohne und ohne Verurteilung ist er objektiv betrachtet jedenfalls sehr gut weggekommen, auch wenn das offensichtlich manche anders sehen. Bei einer Verurteilung zu 2.250 € wären es 90 statt 60 Tagessätze gewesen, und er wäre damit vorbestraft.

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  • Michael67 schrieb:

    ...@GThomas
    Hast Du für die Vertreibung der Vögel am Hafen eine Quelle?
    ...
    brodowski-fotografie.de/beobac…nderfalken-brutplatz.html
    "...Zusätzlich wurde der Wanderfalke auch noch von Personen vom Brutplatz vertrieben, die eine Drohne über den Brutplatz fliegen ließen..."


    Ging aber auch, sehr verhalten, durch die Presse. Wer schreibt schon etwas gegen den so wichtigen Hafen in HH.
    Gruß aus der Nordheide
    GThomas
    - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
  • Hat eigentlich schon jemand ins Spiel gebracht, wie toll da eigentlich die TeleCam der M3 sein könnte (wenn sie was taugen würde)?!?!
    Ich lese hier nur ständig wildes Rumtheoretisiere… Letztlich hat der Drohnenpilot wirklich scheisse gebaut, und dafür gehört er auch entsprechend gestraft! Fertig aus! Weiß gar nicht was es da zu diskutieren gibt?!?
  • Chorge1972 schrieb:

    Weiß gar nicht was es da zu diskutieren gibt?!?
    Na weil man doch auch mit einem Auto tottaaal gefährliche Sachen machen kann. Da ist das bischen Tiere töten doch vernachlässigbar.

    Und überhaupt: Mit Schusswaffen werden jeden Tag zigtausende Menschen getötet, da ist doch selbst ein schnelles Auto in einer Spielstrasse doch kein Problem. Wann passiert da schon mal was. Ist doch alles relativ, nicht wahr? Und das sind doch sowieso alles Deppen, die sich die Strassenverkehrsordnung ausgedacht haben, braucht doch niemand mit ... wait for it ... gesundem Menschenverstand.

    [Augenroll und vor die Stirn klatsch smiley]

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