Frankfurt: Wanderfalke mit Drohne getötet

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  • DroneZone schrieb:

    Ob es auf dem Dach dort oben der richtige Platz ist für ein Wanderfalken-Gelege könnte man sich allerdings auch fragen...
    Ich denke den Platz haben sich die Vögel aus einem bestimmten, für sie guten, Grund ausgesucht. Die wurden da ja nicht zwangsangesiedelt, was vermutlich auch gar nicht möglich wäre. Demzufolge wird der Platz, aus Sicht der Vögel, schon richtig sein! ;) :)
    Davon mal abgesehen.
    Ein Unfall wäre es gewesen, wenn der dort, erlaubter Weise, zufällig auf das Nest gestoßen wäre und es sofort zu einem Angriff der Vögel gekommen wäre!
    Der ist aber ja , vermutlich ja unerlaubt und mit Vorsatz, in über 250m Höhe geflogen und hat wahrscheinlich von dem Nest gewusst. Warum hätte er sonst diese illegale Höhe fliegen/riskieren sollen - außer für besondere Bilder!?
  • Ich denke zwischen dem Feiern der Bilder wenn nichts passiert und dem toten Falken und dem Pranger, liegt für mich nicht nur Glück, eher fast auch schon eine Katastrophe , dass nämlich die Drohne so scheinbar nur am Dach gelandet ist war wohl Glück. Wenn die aus 200 Meter, nach so einer fahrlässigen Aktion einem auf den Kopf fällt ….. ne sorry, da fehlt mir jegliches Verständnis. Ich bin kein Moral Apostel und wenn jemand übers Meer bzw. Wasserstraße fliegt, über ein Schutzgebiet oder in einer Großstadt fliegt, das macht für mich schon ein wesentlichen Unterschied.
    Ich kenne die Umstände nicht im Detail, im Grunde muss aber hier schon ein Urteil auch eine Signalwirkung haben.
  • Liest sich erstmal sehr... Seicht...! Drohne steigt auf 300m auf - und tötet Falken..

    Wie, warum, mit was? Ich denke kaum das ein einfaches überfliegen in 300m Höhe zu einer Todesursache eines Fallen führt. Dann müssten die Helis, die über Großstädte fliegen ja massenweise tot und verderben mit jedem Flug bringen...
  • MTM schrieb:

    ... Oder verzichtest du auf Flug, ... und Auto?
    Derzeit schon und vermutlich auch noch länger ... :)

    Aber zurück zum Thema ..., den Klimawandel mit diesem Vorfall gleich zusetzen ist meiner Meinung etwas weit hergeholt. Das Thema hier ist mutwillig
    die Gefährdung eines Lebewesen in Kauf genommen; mit bitterem Ende. Alles nur für ein schönes Foto/tollen Film...

    So interpretiere ich den Artikel und drauf mein Kommentar in #27 ...

    Sollte sich durch weitere Berichte eine andere Sichtweise ergeben, kann das durchaus dazu führen das sich meine Meinung ändert.
  • 1500
    faz.net/geldstrafe-bestaetigt-…ne-getoetet-17649129.html
    Billig.
    Und diese Vergleiche oder Ausreden sind unerträglich.
    Es geht hier um einen konkreten Fall.
    Den kann man nicht mit irgendwelchen anderen Dingen weg argumentieren.
    Doppelmoral hin Doppelmoral her.
  • Hab mich mal auf die Suche nach der Urteilsbegründung begeben. Komisch finde ich, dass außer den beiden Artikeln von FFH und FAZ nichts zu finden ist. Auch von dem Vorfall selbst vor einem Jahr ist nichts zu finden. Das hätte damals doch für einen Shitstorm sondergleichen gesorgt.
    Vielleicht hat ja jemand etwas mehr Glück bei einer Suche.
  • Ist aber auch nicht viel besser wenn die geschützen Raubvögel von halbstaatliche Industriebetrieben (z.B. hier im HH Hafenbereich) von ihren angestammten Nistplätzen vertrieben werden.
    Der Prptest hielt sich in Grenzen.
    Gruß aus der Nordheide
    GThomas
    - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
  • Guenther J. schrieb:

    Vielleicht hat ja jemand etwas mehr Glück bei einer Suche.
    Ich konnte noch folgende Google-Schlagzeile finden. Der Artikel existiert aber leider nicht mehr.
    Kameradrohne köpft Wanderfalken auf Commerzbanktower
    https://flipboard.com › topic › Hessen
    vor 5 Stunden — Frankfurt: Kameradrohne köpft Wanderfalken auf Commerzbanktower ... Gescheiterte Drohnenmission Ein 30-jähriger Mann aus Berlin flog im Zeitraum zwischen Ende ...

    und noch diesen Artikel und diesen Artikel

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

  • Die Bedeutung und den Aufregungsfaktor in der breiten Öffentlichkeit dieser Regel-widrigen Tat mit der Folge des getöteten Wanderfalken würde ich nicht allzuhoch ansetzen. Medienwirksam und im Zentrum der beiden Artikel steht (zu recht) der tote Falke und die durchaus nicht unerhebliche Summe von 1500,- €. Wären es nur 150,- € gewesen und ein toter Spatz, hätte es die Berichterstattung sicher nicht gegeben, obwohl es dann immer noch einige deutliche Regel-Verstöße gegeben hätte, die sicher auch für sich bestraft worden wären.

    Ich gehe davon aus, dass der Verstoß gegen die maximal erlaubte Flughöhe und gegen die VLOS-Vorschrift (von unten wird er wohl kaum ständig und in ausreichendem Maß den Sichtkontakt zur Drohne in über 250m Höhe gehabt haben, schon gar nicht, wenn er über die Dachfläche selber geflogen ist) in der Bemessung der Geldstrafe mit eingeflossen ist. Es werden ja oft Sachverständige hinzu gezogen um die genauen Umstände detaillierter zu beleuchten.
    Für die Presse sind diese Details aber zu speziell und nicht für einen Artikel verwertbar.
    Man stelle sich eine Schlagzeile vor wie: "Drohnepilot überschreitet die 120m-Flughöhehgrenze und verstößt gegen die Regel des ständigen Sichtkontakts, dabei kommt ein Falke zu Tode" - für die Presse völlig unbrauchbar, zumal das kein normaler Leser ohne umfangreichere Erläuterungen verstehen könnte.

    Der Pilot hat definitiv mit Vorsatz gegen die Bestimmungen verstoßen, im Monitor wird er auch irgendwann die Falken bemerkt haben müssen. Ich unterstelle, dass es auch seine Absicht war, von diesen Vögeln oben auf dem Dach Bilder/Videos zu machen, er wird Kenntnis von dem Horst gehabt haben.

    Für mich sind das in der Summe sehr deftige Verstöße, zudem wie gesagt mit Vorsatz. Da gibt es meiner Meinung nach nichts zu relativieren und ich halte die Geldstrafe in dieser Höhe auch für angemessen.
  • Guenther J. schrieb:

    Hab mich mal auf die Suche nach der Urteilsbegründung begeben.
    Wird ohne Urteil schwierig, das Verfahren wurde ja nach Verständigung eingestellt. ;)

    Nebenher: Wie ich irgendwo gelesen habe, verzichtete der Täter dabei zusätzlich zur Geldstrafe auch auf die Herausgabe der nicht so preiswerten Drohne.

    Hier: sueddeutsche.de/panorama/proze…20090101-211123-99-113800

    ____

    P.S.
    Die Änderung des Threadtitels ist irreführend. Dass der Falke mittels der Drohne getötet (genauer: geköpft) wurde, ist schließlich erwiesen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • Guenther J. schrieb:

    In den genannten Artikeln wurde über die Berufungsverhandlung berichtet.
    Mag sein, aber kann ja nicht stimmen, denn aktuell wurde vor dem Amtsgericht verhandelt. Wäre es eine Berufungsverhandlung gewesen, wäre (mindestens) das Landgericht zuständig gewesen.

    Edit:
    Gerade noch mal nachgelesen. Es erging zunächst ein Strafbefehl auf Antrag, geht ohne Hauptverhandlung bei Strafen bis 360 Tagessätze bzw. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung.
    Dagegen wurde Einspruch eingelegt, woraufhin die Hauptverhandlung anberaumt wurde, in der jedoch wie o.a. ebenfalls kein Urteil gefällt wurde, da sich vorab in einem Rechtsgespräch verständigt wurde. Das führte gegen die Zahlung von 1.500 € und den Verzicht auf Herausgabe der Drohne zur Einstellung des Verfahrens, und somit wird sich zu alledem also auch nichts finden lassen.

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