Frankfurt: Wanderfalke mit Drohne getötet

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  • marting40 schrieb:

    Falsches Verständnis meinerseits ?
    Nein, selbstverständlich völlig korrekt. AGL = Above Ground Level. Ausnahmen können innerhalb von 50m Radius um ein Gebäude und bis 15m darüber bestehen, wenn dessen Besitzer/Rechteinhaber (Mieter) dem Flugbetrieb ausdrücklich zugestimmt hat (UAS.OPEN.010).

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  • Na ein Austausch über verschiedene Meinungen, genau dafür ist ein Forum ja auch da. Und klar kann man auch Vergleiche heranziehen. Am Ende ist es ein bißchen philosophieren und ein bisschen Verständnis austauschen. Im optimal Fall lernt jeder etwas aus der Sache und erweitert seinen Horizont. Aber manche wissen es halt einfach schon besser.. :))
  • Ganz nebenbei spucken mir alle Apps. die ich danach befrage unter der Adresse des Commerzbank-Towers "Frankfurt Kaiserplatz" nicht nur Innenstadt/Wohngebiet, sondern eine Flug-Kontrollzone aus - wobei an dieser Stelle entweder das Fliegen ganz verboten oder nur bis max. 50 m erlaubt ist (auf die Schnelle finde ich da nichts ganz präzises dazu, auf der dfs-Karte ist die Innenstadt nicht so genau aufgelöst).

    Jedenfalls kam da für den Delinquenten eine ganze Latte an Verfehlungen zusammen.
    Mit der Vereinbarung und 1500,- € ist er wohl vergleichsweise gut weg gekommen. Wäre es zu einer Hauptverhandlung gekommen mit einer möglicherweise etwas strengeren Beurteilung, wäre er jetzt sicher vorbestraft.
  • Bin nahezu davon überzeugt, dass es ein gew. Drohnenflug war, mit allen Genehmigungen usw. dort zu fliegen. Schon der Preis/Größe der Drohne deutet darauf hin. Mir fehlt der Glaube, dass ein Gericht das Luftrecht und andere Gesetze unberücksichtigt lässt. Einen Hobby Piloten hätte die Presse in der Luft zerrissen. Denkt nur an die Lappalien, Drohne (250 g) krachte in die Berliner Gedächtniskirche usw. usf.

    Wäre ungefähr so, jemand wird mit 50 km/h in der 30er Zone geblitzt, von der Polizei angehalten, hat keine Fahrerlaubnis, das Auto ist nicht zugelassen und nicht versichert. Die Staatsanwaltschaft möchte ich sehen, die diese Delikte unberücksichtigt lässt.
  • Ich wollte mich aus der Diskussion eigentlich heraushalten. Habe die letzten Tage auch mal im Web gesucht und den ein oder anderen Artikel zu dem Thema gefunden. Jedoch alle sehr kurz gehalten was genaue Informationen zur Sache angeht. Auch um was für eine Drohne es sich handelt konnte ich nicht herausfinden, was allerdings auch nicht Sinn war.

    Grundlegend sehr traurig und ich verstehe nicht wie man in der Gegend einfach mal eine Drohne starten kann. Ob es eine Genehmigung gab oder nicht ist nirgends erwähnt. Wie @skyscope gerade schrieb, hätte der Betreiber des Gebäudes auf das Leben auf dem Dach garantiert hingewiesen und seine Bedenken geäußert. Von daher gehe ich pauschal davon aus, dass der Flug illegal war.

    Zum Strafmaß, schwierig zu sagen. Das Gesetz droht mit bis zu 50.000 Euro Strafe bei Verstößen. An diesem Fall sieht man mal wieder, dass das Sprichwort "Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird" passt. Am Ende kommt es zu einer Geldstrafe und im Gegenzug wird das Verfahren eingestellt. Was ich davon halten soll weiß ich nicht, ich vermute aber wenn es zu einem Verfahren gekommen wäre, wären auch die Verstöße gegen die LuftVO mit Bestand gewesen.

    Daran rütteln können wir nichts. Die Forenmitglieder wurden jedoch wieder einmal sensibilisiert, vor dem Aufstieg im Bereich eines NSG zweimal nachzudenken ob der Flug sinnvoll ist und was die Folgen sein können.

    Nebenbei denke ich, dass gerade mal die Hälfte der Beteiligten Personen hier vor dem Erstellen des Threads wussten was ein Wanderfalke ist, wie es da mit dem Artenschutz steht und wo diese brüten. Diese Dinge und das solche Tiere oftmals auf hohen Gebäuden brüten ist für mich nämlich neu...

    Grüße
  • Abgesehen davon, dass ich mich schon wundere, wie lang/ausführlich hier über einen recht fiktiven/unbekannten Vorfall diskutiert wird, finde ich es wichtig, dass einer gewissen Gruppe hier, aber auch woanders, aufgezeigt wird, was unser Hobby beinhaltet/voraussetzt - das Steuern eines unbemannten Luftsystems mit teilweise hohem Gefährdungspotential.

    Ciao Rob
  • Jatekman schrieb:

    .. dass einer gewissen Gruppe hier, aber auch woanders, aufgezeigt wird, was unser Hobby beinhaltet/voraussetzt - das Steuern eines unbemannten Luftsystems mit teilweise hohem Gefährdungspotential.

    Ciao Rob
    Im Umkehrschluss aber auch nicht pauschal die ganze Zunft als gedankenlose Heinis hingestellt werden darf, was in in nicht wenigen Beiträgen passierte. Da kam gleich der drohende Zeigefinger hoch und bei dir jetzt auch. Ich glaube, der aller größte Teil im Forum gehört zu den verantwortungsvollen Piloten oder wer sind die gewissen Gruppen? Vielleicht haben wir nur eine unterschiedliche Definition für Gruppen. Gruppe sind schon einige und Gruppen noch viel mehr. ;)
  • RC-Role schrieb:

    Die Gruppe hier, bei der 120m AGL nicht klar ist, kann schon auch in eine ähnliche Situation (halt ohne Falke) wie die des Falkenpiloten kommen.
    Da die 120m zu den absoluten Basics unserer Fliegerei gehören…..
    Aber noch immer weiß keiner von uns, von wo der Pilot gestartet ist, und ob evtl. jemand ihn beauftragt hat, das Falkennest zu filmen. Ersteres kann durchaus vom Dach aus selbst geschehen sein - und wenn die Falken ihr Nest nur noch 10m weiter oben auf nem Aufbau oder so haben, dann war die Drohne eben auch nur 10-20m über dem Boden (solange die Dohne über dem Dach selbst war, und nicht über einen Häuserschlucht). Und selbst bei einer Häuserschlucht stellt sich immer noch die Frage: Zählt der Abstand bis zum Boden, oder der Abstand zum nächsten Grund-Punkt. Da sagt dir nämlich auch jeder was anderes - ist ja auch spannend am Berg, wenn man seitlich etwas raus flieg. Auch da hat man schnell mal 1000m Höhe über Grund, aber nur 20m zum nächsten Punkt am festen Boden. Was zählt nun SICHER???
    Die Sache mit dem Auftrag kann unter Umständen durchaus zum Beispiel vom Vogelschutzbund selbst in die Wege geleitet worden sein… ich glaub das zwar nicht, schon allein wegen der Strafe, aber nix sicher weiß man nicht…
    Ich will die Tat auf keinen Fall schönreden! Aber es gibt so viele offene Fragen, dass es einfach extrem müßig ist, sich hier den Kopf zu zerbrechen.
  • @Chorge1972: Du hast schon den richtigen Text heran, jedoch nicht die korrekte Schlussfolgerung gezogen. Du hast bei Deinen Markierungen das Wort „Erdoberfläche“ vergessen zu hinterlegen. Ein errichtetes Gebäude wird auf der Erdoberfläche errichtet, dabei wird jedoch nicht der Bezug zur Erdoberfläche verändert.

    Ein errichtetes Gebäude ist dabei definitiv kein geografisches Merkmal eines Geländes wie eine Ebene, ein Hügel oder ein Berg.

    Dies Verdeutlicht auch die Regelung, dass Du innerhalb z.B. einer max. Entfernung von 50 ein Gebäude / Objekt um max. 15 m überfliegen darfst, auch wenn Du dabei die 120 m AGL überschreitest. Dies setzt jedoch eine explizite Zustimmung des Eigentümers oder eines Nutzungsberichtigen dieses Gebäudes / Objektes voraus. Wäre Deine Annahme richtig, dann bräuchte es diese Regelung ja eigentlich gar nicht.

    Andere Frage: Glaubst Du tatsächlich, dass hier ein Zustimmung oder Genehmigung für diesen Flug erfolgt ist oder der Pilot gar im Auftrag der Comerzbank geflogen ist?

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  • Ich frag mich gerade ob das Hochhaus der Frankfurter Commerzbank eine natürliche Erhebung im Gelände, eine natürliche Erderhebung oder ein Berg ist.
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    Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
  • So und damit zurück zu deiner Aussage:

    Chorge1972 schrieb:

    Ich lese hier nur ständig wildes Rumtheoretisiere… Letztlich hat der Drohnenpilot wirklich scheisse gebaut, und dafür gehört er auch entsprechend gestraft! Fertig aus! Weiß gar nicht was es da zu diskutieren gibt?!?
    Gilt das auch noch wenn der Falkenpilot das -wie du- mit der erlaubten Höhe nur falsch bedacht hat?