Bitte um Hilfe - Drohnentyp erkennbar?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Eigentlich meinte ich die UAS-Betreiberregistrierung des Bundesamt für Luftfahrt wo sich schon seit Anfang Jahr jeder Drohnenpilot registrieren muss...
      Kann mir vorstellen das dort ziemlich alle Daten bei der Registrierung verlangt werden....
      Und egal ob`s eine M2p oder (Air2s ist), die in der Nähe dieser Adresse rumfliegt...sollte doch rauszufinden sein....
      love life and life will love you...

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    • Vlotho schrieb:

      Das ist typisch deutsch
      Das sehe ich ähnlich, ich hasse es wenn jemand meint Polizei spielen zu müssen.

      Aber, wenn jemand penetrant über mehrere Tage hinweg immer wieder in recht tiefer Höhe mit so einem Teil die Gegend auskundschaftet würde mir das irgendwann auch mal auf den Sack gehen.

      Mich hat so etwas eigentlich noch nie gestört und wenn ein Nachbar mehrere Male seine neue Drohne ausprobiert, vielleicht noch keine Ahnung von den Vorschriften hat, sowieso nicht unbedingt. Aber irgendwann ist dann auch mal der Zeitpunkt gekommen, dass man es dieser Person dann mal mitteilen sollte. Erstens um selber Ruhe zu haben und Zweitens, wenn man sich kennt, auch auf eventuelle Rechtsverletzungen einzugehen. Wenn nämlich dann mal jemand die Polizei ruft kann es wild werden...

      Ich würde in dem Fall das machen was ich bereits vorgeschlagen habe. Wenn es anfängt zu Nerven das Teil verfolgen und wenn ich weiß wer damit rumfliegt, die Person ansprechen. Die Polizei alarmieren würde ich, zumindest nach dem Erstkontakt nicht.

      Geht die Belästigung dann genau so weiter, irgendwann schon.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lorch83 ()

    • Bis zum Datenschutz kommst du mit den Infos doch gar nicht. Ohne die eID der Drohne könnte auch das LBA nur Mutmaßungen anstellen, und mit den Schultern zucken. Nur dass jemand eine identische Drohne besitzt, und im gleichen Viertel wohnt, beweist nicht dass das seine Drohne war.

      Es zeigt uns weshalb wahrscheinlich viel mehr Menschen eine Fernidentifikation befürworten würden, als es Piloten gibt die sich dagegen wehren könnten. ;)
    • skyscope schrieb:

      Der typische Kardinalfehler: Immer nur an das Luftrecht zu denken.
      Wenn mein Nachbar mit welcher Drohne auch immer auf seinem Grundstück aufsteigt, und deren Kamera in Richtung meines Grundstücks zeigt, sind die Karten aber richtig kräftig durchgemischt.
      Falls du auf das Persönlichkeitsrecht anspielst, das sollte natürlich auch berücksichtigt werden.
      Aber nicht nur bei Drohnen sondern auch mit jedem Smartphone/Kamera etc., daher nicht extra erwähnt.
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • Lorch83 schrieb:

      Aber, wenn jemand penetrant über mehrere Tage hinweg immer wieder in recht tiefer Höhe mit so einem Teil die Gegend auskundschaftet würde mir das irgendwann auch mal auf den Sack gehen.
      Bin ich einverstanden, es gibt aber verschiedene Lösungswege für das Problem...
      Wie ich es hier auf Ko Samui nach Piratenart lösen würde kannst du dir sicher vorstellen (...)

      skyscope schrieb:

      Wenn mein Nachbar mit welcher Drohne auch immer auf seinem Grundstück aufsteigt, und deren Kamera in Richtung meines Grundstücks zeigt, sind die Karten aber richtig kräftig durchgemischt.
      Uiuiui...so ein Nachbar wie skyscope käme uns gerade recht hier.....

      (Er würde sich vermutlich zuerst mit einer "Anzeige" an die Polizei wenden....Die Polizei aber kennt solche Typen und würde ihm raten besser mal nicht so viel Staub aufzuwirbeln und die Klappe zu halten.
      Wenn das auch nichts nützt gäbe es dann noch ganz andere Mittel um so ein spiessiges Grossmaul zur Raison zu bringen)
      love life and life will love you...

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    • Ich hielte die einfache Verfolgung auch für am zielführendsten. Zu Fuß, oder mit dem Fahrrad (Achtung auf die Straße), da ist man flexibler als mit dem Auto.
      Allzu weit kann der Eigentümer nicht weg sein, weil die Video-Verbindung durch dazwischen stehende Gebäude stark gedämpft wird.
      High Tech wäre, sich selbst eine Drohne zu kaufen und dann hinterherzufliegen :P
    • DroneZone schrieb:

      Er würde sich vermutlich...an die Polizei wenden
      Gute Idee.
      Hinterherfliegen und sich dabei selbst strafbar machen ist ja auch nicht das Mittel der Wahl. Wenn man ihn durch (hanebüchene) Verfolgungsmaßnahmen selbst ausfindig gemacht hat, muss man das ganze eh der Polizei übergeben, da man selbst ja keine Handhabe hat. Dann sollen die das doch gleich alles selber machen.
    • RC-Role schrieb:

      DroneZone schrieb:

      Er würde sich vermutlich...an die Polizei wenden
      Dann sollen die das doch gleich alles selber machen.
      Ich schätze, die Polizei hat, speziell zu diesen Zeiten, auch in D viel Wichtigeres zu tun, als Drohnen auszuforschen und sich vielleicht noch stundenlang irgendwo hinzustellen und zu warten, bis die böse Drohne mal vorbeikommt und dann mit Blaulicht über Stock und Stein hinterherzufahren.
    • Hilft doch eigentlich nur eins: eigene Drohne anschaffen, idealerweise unter 250g - weil Wohngebiet, dann warten bis die Drohne auftaucht und verfolgen. Dann weißt du wer da am Steuerknüppel sitzt. Rechtlich ist das zwar auch nicht besser als das was der fremde Pilot da macht, aber bringt dir Gewissheit.

      Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, könntest du von all deinen Nachbarn eine Fluggenehmigung über deren Grundstücken erfragen, dann bist DU zumindest auf der sicheren Seite. Vielleicht fühlen sich ja noch mehr Nachbarn gestört;)

      Irgendwann wirds (VIELLEICHT) einfacher sowas nachzuvollziehen. Spätestens wenn keiner mehr ohne ADS-B Sendesignal fliegen darf. Aber bis alle Bestandsdrohnen im Eimer sind und alle Drohnen das Signal senden können, ist es noch ein langer Weg der aktuell noch an einer Klippe endet wo die Brücke gerade erst in Planung ist.

      Die Frage in die Runde: Wäre es erlaubt die Drohne mit einer Futterschleuder vom Angeln und einem Beschwerten Netz runter zu holen, wenn die wiederrechtlich über seinem Grundstück fliegt? - Dann einfach warten wer vorbei kommt um die Drohne abzuholen und am besten den Gesetzestext schon in der Hand halten und freundlich fragen ob es ohne Streit geht, oder ob die Polizei zur Klärung gerufen werden muss.

      Jedenfalls ist im aktuellen Gesetz streng geregelt das sowas nicht ohne Zustimmung passieren darf, welche Drohnenklassen welche Abstände einzuhalten haben und welche Lizenzen/Kenntnisnachweise zum führen von Drohnen mit Kameras erforderlich sind. Das mag vielleicht noch nicht bei jedem angekommen sein, trotzdem muss sich dran gehalten werden - auch zum Wohle unseres Hobbys!
    • RC-Role schrieb:

      Wenn man ihn durch (hanebüchene) Verfolgungsmaßnahmen selbst ausfindig gemacht hat, muss man das ganze eh der Polizei übergeben, da man selbst ja keine Handhabe hat.
      Muss man ja ?

      Man könnte z.B. auch zuerst mal mit "ihm" reden...

      und Ja....ich kann nur mitfühlend sein mit der Polizei in DE die sicher stolz darauf wären andere "richtige Fälle" zu bearbeiten als sich um so einen Firlefanz kümmern zu müssen....
      love life and life will love you...