Henning_ schrieb:
Die Frage in die Runde: Wäre es erlaubt die Drohne mit einer Futterschleuder vom Angeln und einem Beschwerten Netz runter zu holen, wenn die wiederrechtlich über seinem Grundstück fliegt? - Dann einfach warten wer vorbei kommt um die Drohne abzuholen und am besten den Gesetzestext schon in der Hand halten und freundlich fragen ob es ohne Streit geht, oder ob die Polizei zur Klärung gerufen werden muss.
Man darf ja auch einen streunenden Hund einfangen und wo wäre da der Unterschied?