Bitte um Hilfe - Drohnentyp erkennbar?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Henning_ schrieb:

      Die Frage in die Runde: Wäre es erlaubt die Drohne mit einer Futterschleuder vom Angeln und einem Beschwerten Netz runter zu holen, wenn die wiederrechtlich über seinem Grundstück fliegt? - Dann einfach warten wer vorbei kommt um die Drohne abzuholen und am besten den Gesetzestext schon in der Hand halten und freundlich fragen ob es ohne Streit geht, oder ob die Polizei zur Klärung gerufen werden muss.
      Ich würde sagen, es spricht nichts dagegen, sofern man die Drohne nicht beschädigt. Du kannst ihr dann ja deine Adresse vor die Linse halten, damit der Eigentümer dich finden kann, oder du lieferst den Fang anschließend bei der Polizei ab.
      Man darf ja auch einen streunenden Hund einfangen und wo wäre da der Unterschied?
    • Henning_ schrieb:

      ich würde einfach warten. der hat ja GPS.

      Und solange das Geschoss der Zwille mein Grundstück nicht verlässt, kann mir das doch egal sein ob die Drohne dabei kaputt geht oder nicht. Er hatte (in diesem Fall) ja keine Genehmigung über meinem Grundstück zu fliegen. Also ist er für sämtliche Schäden selbst verantwortlich.
      Du irrst, wir sind nicht in den USA, dort darfst du jeden erschießen, der unerlaubt dein Grundstück betritt. Es wäre ein Leichtes, die Drohne mit einem Flobertgewehr herunter zu holen und wenn du auf Anhieb triffst, wird das Geschoß dein Grundstück nicht verlassen - das ist aber Sachbeschädigung und damit strafbar!
    • cmoss schrieb:

      sofern man die Drohne nicht beschädigt.
      Da wäre ich vorsichtig - falls doch, und das ist bei den filigranen Drohnen ja recht wahrscheinlich, wird man schadenersatzpflichtig, das betrifft auch eventuelle Ausfallzeiten, kann also ziemlich teuer werden.

      @Henning_ Gewalteinwirkung gegen Sachen ist in Deutschland nur bei Notstand erlaubt, und auch dann an recht strenge Voraussetzungen hinsichtlich der Umstände und der Verhältnismäßigkeit gebunden (§ 228 BGB, und Urteile dazu).
    • skyscope schrieb:

      Gewalteinwirkung gegen Sachen ist in Deutschland nur bei Notstand erlaubt, und auch dann an recht strenge Voraussetzungen hinsichtlich der Umstände und der Verhältnismäßigkeit gebunden (§ 228 BGB, und Urteile dazu).
      Glaube ich dir aufs Wort.....wie solls auch anders sein...
      love life and life will love you...
    • B69 schrieb:

      ist denn schon wieder Sommerloch ?? ...

      User Maeffaerigg hat eine konkrete Frage gestellt und die lautete: "Könnt ihr mir bei der Erkennung des Drohnen-Typs behilflich sein?" Haben wir dazu noch hilfreiches beizutragen dann gerne, Danke :thumbup:
      Ja, aber letztilch ging es ihm doch darum, dass er den Täter finden will. Dass der Drohnentyp nicht zweifelsfrei erkennbar ist, ist ja mittlerweile klar.
    • cmoss schrieb:

      ging es ihm doch darum, dass er den Täter finden will
      mutmaßlich ... aber wer weiß?


      cmoss schrieb:

      Dass der Drohnentyp nicht zweifelsfrei erkennbar ist, ist ja mittlerweile klar.
      Dir, mir, manch anderen aber nicht jedem wie man im threadverlauf lesen kann.

      Also wie gesagt, ab jetzt Drohnentyp: ja, Rest nein (außer vom threadersteller kommt in irgendeiner Form eine darauf aufbauende Folgefrage)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Henning_ schrieb:

      Ich schließe mich da zumindest cmoss Glaskugel an
      Hmm...scheint als hätte cmoss die gleiche Glaskugel wie ich...

      Ich habe allerdings die Bilder mit dem "guten alten Photoshop" angeschaut und nach etwas herumspielen mit den Reglern sofort gesehen was es für eine Drohne ist 8o
      love life and life will love you...
    • Erstens denke ich das wir von dem TE Starter nicht mehr viel hören werden. Aber falls doch:

      Erstens ist die Kamera auf den Horizont gerichtet. Heißt der hat nicht die Bohne an interesse an deinem Grundstück.
      Zweitens ein Mikrofon... Sicher nicht den selbst wenn eines drann ist würdest du nur das kreischen der Propeller hören.

      Gehe doch mal hin und schau in welche richtung die Drohne zeigt. Kamerawinkel dürfte max 15 Grad nach unten sein. Heißt die
      Drohne filmt was bei 50 Meter höhe was sicher mehr als 100 Meter von deinem Grundstück endfernd ist.

      LG Chris
    • B69 schrieb:

      Dir, mir, ....
      und jedem anderen ausserhalb von Taka-Tuka-Land.

      Da der TE aber hier trotz mehrfachem Reinschauen auch nichts mehr beiträgt, geschweige denn die ihm vorliegenden besser aufgelösten Bilder bereit zu stellen (Beitrag #8), die aber auch sowieso schon über einen Monat alt sind, könnte man für den Status dieses Threads langsam auch einen Songtitel von Neue Heimat anstimmen, selbst wenn es im Plauderbereich ist. ;)

    • Chris.B. schrieb:

      Erstens denke ich das wir von dem TE Starter nicht mehr viel hören werden. Aber falls doch:

      Erstens ist die Kamera auf den Horizont gerichtet. Heißt der hat nicht die Bohne an interesse an deinem Grundstück.
      Zweitens ein Mikrofon... Sicher nicht den selbst wenn eines drann ist würdest du nur das kreischen der Propeller hören.

      Gehe doch mal hin und schau in welche richtung die Drohne zeigt. Kamerawinkel dürfte max 15 Grad nach unten sein. Heißt die
      Drohne filmt was bei 50 Meter höhe was sicher mehr als 100 Meter von deinem Grundstück endfernd ist.

      LG Chris
      Hallo und vielen Dank für eure bisherige Unterstützung. Zum Zeitpunkt der Fotoaufnahmen, war die betreffende Drohne auch nicht mehr über meinem oder dem Nachbargrundstück.
      Ich hatte geschrieben, dass ich die Fotos aus der Hüfte geschossen habe, mein Handy aber bereit zum Fotografieren zu machen, geht bei mir halt nicht so flott wie im wilden Westen.
      Bis dahin war die Drohne wieder weiter weg.
      Ich hatte auch nur die beiden "original Fotos" und diese habe ich hochgeladen.
      Was den diskutierten Punkt/Rat anlangt, wie man auf Belästigung reagieren kann, bzw. welche Maßnahmen empfohlen werden, kann ich kurz die Ausgangssituation schildern.
      Hier werden seit geraumer Zeit, jetzt seit mehr als einem Jahr, Grundstücke der Anwohner von einer Drohne überflogen. Dabei ist beobachtet worden, dass die Drohne sich in Einfahrten und Hof/Gartenbereichen tief (mit ca. 2m Abstand zum Boden) absenkt. Diese Flüge finden ausschließlich innerhalb der Woche, von Mo -Fr, in der Zeit zwischen ca. 11 ... 15 Uhr statt. Diesen anfänglichen, eher zufälligen Sichtungen sind natürlich ohne Bildmaterial schwer zu vermitteln. Nach den zufällig gemachten Fotos der Drohne, haben wir beobachten können, wo die Drohne gelandet wurde. Ich habe versucht gleich Kontakt aufzunehmen (Klingeln) doch es wurde nicht geöffnet. Am nächsten Tag habe ich die betreffende Person auf der Straße angesprochen und er meinte zu mir, er hätte nur eine Kinderspielzeugdrohne und Drohnenflüge mit diesem Gerät wären legal. Auch mein Hinweis, dass dies einige Anwohner stört und ich aus verschiedenen Gründen nicht möchte, das er mit Drohnen in meinem Wohnbereich rumfliegt, stieß auf Gleichgültigkeit. Offensichtlich hat die Person eine andere, möglicherweise kreativer Rechtsauffassung als ich.
      Kurzum, will ich nicht Polizei spielen, sondern Hinweise sammeln, dass die betreffende Drohne kein Kinderspielzeug ist. Ich mag es einfach nicht, wenn man versucht mich zu verarschen und die Gegenseite strengt sich nicht mal mehr an.
      Ok, soweit dazu. Das Bild mit der besten Auflösung liegt unter
      transferxl.com/download/089mpbZvYF32j
      Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhin mit kritischem Rat und Tat zur Seite steht.

      Danke
      Mevv
    • Unabhängig ob Spielzeug oder nicht, er darf den persönlich geschützten Bereich nicht verletzen. Das gilt aber für jede Art von Aufnahmen ob Spiegelreflex, Handy, ActionCam oder auch mit Hilfe einer Drohne.

      Was ein Spielzeug ist oder nicht ist bei vielen eine freie Interpretationssache. Wenn er derart stabil Outdoor und auch über mehrere Grundstücke hinweg fliegen kann, handelt es sich definitiv nicht um ein Spielzeug und unterliegt in jedem Fall den luftrechtlichen Regelungen der LuftVO ins besondere den Einschränkungen nach Geozonen lt. §21h.

      In Anbetracht der Situation ist es dabei vollkommen irrelevant, welches Modell eine Drohne da unterwegs ist.
    • Danke für die Aufklärung. In diesem Falle würde ich noch ein paar Bilder oder besser Videos machen um das Flugverhalten festhalten zu können und wenn die Belästigung soweit geht, dass über einen so langen Zeitraum in kleiner Höhe auf den Grundstücken herumgeflogen wird langsam mal die Ordnungsbehörden in Betracht ziehen. Denn ich denke das geht etwas weit. Würde mir dann auch nicht passen wenn immer wenn ich arbeiten bin eine Drohne meinen Garten absucht...irgendwann ist dann auch nochmal gut.
    • Was mich interessieren würde, wie kommt man auf die Idee, in einem Drohnen Forum, wo sich Drohnen Fans und Süchtige
      herum treiben, sich helfen zu lassen um einen Drohnenpilot ans Bein zu pinkeln ?(

      Ich mein, der Erfolg gibt Dir recht, aber da wäre ich nie darauf gekommen, hier Hilfe zu suchen.

      Das dieser Typ wenn Deine Schilderungen stimmen, ein Drohnenvollidiot ist und eine Strafe verdient, steht ausser Frage.
    • Na ich würde mal sagen er versucht ja das mildeste Mittel. Und wenn nicht hier wo dann ? Auf die Idee wäre ich aber auch nicht gekommen. Ich würde mit einer Mini FPV im Garten mal üben :)
      Ob es einem dann in dem Fall aber weiterhilft zu wissen welche Drohne es ist, dass weiss ich auch nicht.

      E.2 gelöscht

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