Personen überfliegen

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    • Personen überfliegen

      Hallo,
      ich bin mir unsicher ob ich mit meiner Drohne über Personen fliegen darf die ich vor dem Überflug darüber informiert habe.
      Meine Drohne hat ein Abfluggewicht von 895 Gramm und der Drohnenführerschein A2 ist vorhanden.
      Ein Beispiel: Auf einer Geburtstagsfeier im eigenen Garten sollen Luftaufnahmen von der Feier gemacht werden.
      Vielen Dank schon einmal für die Aufklärung.
      Gruß
      Jens
    • Hallo Jens, unbeteiligte Personen zu überfliegen, ist ja mit einer Drohne dieser Gewichtsklasse auch mit Fernpilotenzeugnis nicht erlaubt, also geht es darum, aus unbeteiligten Personen beteiligte Personen zu machen.

      Aus Unbeteiligten werden aber erst durch deren ausdrücklicher Zustimmung ("explicit consent") Beteiligte, nie lediglich durch Hinweise oder nur durch Information.
      Die jeweiligen Personen müssen dabei eben zum Ausdruck bringen, dass sie Deine Sicherheitsvorschriften verstanden haben und deinen Anweisungen während des Betriebs der Drohne Folge leisten werden.

      Diese Erklärung kann auch einfach mündlich erfolgen, wobei es dann empfehlenswert ist, jemanden dabei zu haben, der das im Fall der Fälle auch bezeugen kann. Ansonsten siehe hier, da habe ich dazu bereits mal was geschrieben: Erklärung für "beteiligte Personen"

      Der Vollständigkeit halber, wenn auch in Deinem Fall wohl nicht relevant:
      Was nie geht, ist eine Menschenansammlung zu überfliegen. Gemäß Definition der VO ist das "eine Vielzahl von Menschen, die so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen."
    • Überfliegen von Menschen

      In den C0/C1-Diskussionen ist das Überfliegen Unbeteiligter immer ein Thema, und die fehlende Möglichkeit in C1 soll ein realer Nachteil sein. Ich habe seit ein paar Jahren eine Mini2, mit der ich über anderen Menschen fliegen darf, habe das aber noch nie getan. Mir fällt auch kein Grund ein, warum ich das aktiv tun sollte. Wenn sich Menschen der Position der Drohne nähern, weiche ich aus. Ich will aber nicht ausschließen, dass vielleicht mal jemand unbemerkt unter meiner Drohne durchgelaufen oder -gefahren ist.
      Nun würde mich mal interessieren, warum das Überfliegen so wichtig ist und warum Ihr das tut?
    • Das was Du beschreibt ist das was die C1-Drohne darf.
      Die C0 darf dagegen ja Menschen absichtlich überfliegen.
      Damit sind natürlich keine Menschenansammlungen gemeint wie z.B. eine belebte Fußgängerzone oder ähnliches.

      Das Problem ist ja eher bei Privatanwendern im Urlaub vielleicht.
      Du kannst dann jetzt z.B. über einen Wanderweg mit unbeteiligten Menschen fliegen um die Landschaft zu filmen.
      Man könnte auch einfach über den Wanderweg gehen und erst dann starten. Dann hat man aber eventuell nicht die Ansicht die man gerne hätte.
      Bei der C1 müsstest Du warten bis auf dem Wanderweg eine Lücke kommt in der Du über den Wanderweg fliegen möchtest.

      Meiner Meinung nach ist das dürfen den meisten wichtiger als dass brauchen.
      Das ist zumindest bei mir so.
    • Nach meinen Kenntnissen ist mit einer C1 Drohne in A1 oder einem Gewicht von unter 250 Gramm mit dem kleinen Führerschein das Überfliegen von Menschenansammlungen verboten, nicht aber von kleinen Gruppen. Der Grund ist wohl, dass bei einem Absturz die Mitglieder einer Ansammlung wenig Ausweichmöglichkeiten haben.
    • Nein, in A1 unterscheiden sich die Betriebsgrenzen zwischen C0 und C1 klassifizierten Drohnen folgendermaßen - vgl. UAS.OPEN.020 (1) u. (2):
      • Mit allen C1 klassifizierten Drohnen (also < 900 g, remote- ID, Geo-awareness) darf der Pilot nur unter Bedingungen fliegen, bei denen er vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass keine Unbeteiligten überflogen werden und ggf. (also bei unerwartetem Erscheinen von Unbeteiligten) die Überflugzeit weitestmöglich reduzieren.
      • Mit C0 (und auch mit Eigenbauten < 250 g/Vmax 19 m/s oder Bestandsdrohne < 250 g) kann über Unbeteiligte geflogen werden - auch wenn das aus grundsätzlichen Erwägungen nach Möglichkeit vermieden werden sollte, und wo es unvermeidlich ist, sollte man äußerst vorsichtig sein.
      Jedoch niemals über "Menschenansammlungen".

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von willi62 ()

    • Hallo, Willi,
      ich habe mich unklar ausgedrückt. Ich darf Menschen überfliegen, aber nicht über Menschen fliegen - klar? ;)

      Ich meine damit, dass ich im Flug nicht ständig checken muss, ob da unten gerade eine Familie spazieren geht. Ich sause drüber und gut is.

      Gruß
      Claus
    • Du hast recht, Claus, soweit das jetzt auf C0 oder Eigenbau/Bestandsdrohne <250 g bezogen war.

      Doch mit C1-Kopter und zwar schon vor dem Flug, musst du dir überlegen ob du begründeterweise davon ausgehen musst, ob es in deinem Betriebsbereich zu einer Annäherung an Unbeteiligte (auch nur Einzelne) kommen kann. Wenn du das nicht ausschliessen kannst, dann darfst du da nicht fliegen. Wenn es aber die leere Waldlichtung ist und plötzlich tritt die Familie aus dem dunklen Tann hervor und du nicht ausweichen kannst, dann musst du die Überflugzeit natürlich so kurz wie möglich gestalten.
    • Sind Flüge direkt über Menschenmengen in Deutschland genehmigungsfähig?

      Hallo liebe Piloten,

      gibt es in Deutschland die Möglichkeit Genehmigungen zu erhalten direkt mit einer Drohne über große Menschenmengen zu fliegen (z.B. Demonstrationen, Weihnachtsmärkte, Open-Air-Konzerte etc.) oder sind solche Flüge generell nicht genehmigungsfähig?

      danke
    • Für Hobby-Piloten wird das aber meiner Meinung nach nichts. (Nur um schöne Fotos fürs private Album zu machen wird das niemand genehmigen - ist meine Einschätzung. Man braucht da vermutlich ein "berechtigtes Interesse").

      Im professionellen Bereich (z.B. Konzert-Fotografie oder Sport-Fotografie) werden da z.B. nachgewiesene zwei- oder dreifach redundante Anbindung der Fernsteuerung zum Copter und Failsafe der Coptersteuerung bei Ausfall der Batterie und/oder der Verbindung gefordert. Das ist mit Consumer-Geräten vermutlich gar nicht machbar.
      (Genaueres weiß ich aber auch nicht - hatte mich nur mal mit nem Copter-Piloten unterhalten der bei einer Großveranstaltung vor der Bühne geflogen ist (über den Besuchern). Einzelheiten haben wir aber nicht ausgetauscht.)
      --
      Gruß aus dem Saarland, Jörg
    • skyscope schrieb:

      Nein, auch in der speziellen Kategorie gibt es keine Genehmigungen zum Überflug von Menschenmassen.
      Diese Aussage widerspräche dann aber der von @sergeim verlinkten Graphik von Dipul, oder? Oder steh' ich grad auf dem Schlauch? (durchaus möglich... ;) )
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • @Hikker, hypothetisch ist es möglich, ja. Praktisch nicht, insbesondere nicht bei (Eingangsbeitrag):

      Maat-43 schrieb:

      Ein Beispiel: Auf einer Geburtstagsfeier im eigenen Garten sollen Luftaufnahmen von der Feier gemacht werden.
      Und die zu erwartende SAIL-Stufe bei "Demonstrationen, Weihnachtsmärkte, Open-Air-Konzerte etc." dürfte bei IV oder V liegen, die Kosten gehen dann Richtung 10K Euro und mehr, und das auch nur, wenn man hinsichtlich des Antrags alles selbst macht, was diesbezüglich den wenigsten gelingen dürfte, das Thema ist nicht unkomplex. Und die Wartezeit beträgt aktuell ca. 20 Wochen, und das auch nur, wenn die EASA nicht noch involviert werden muss (zu erwarten ab SAIL III, Pflicht bei SAIL V).

      Kommt dann tatsächlich eine Genehmigung, werden die Auflagen so ausgestaltet sein, dass man einen solchen Betrieb hinsichtlich der Sicherheitsmassnahmen gegen das hohe Bodenrisiko nicht allein und auch nicht zu Zweit vornehmen können wird. Was man sowieso bei Beantragung schon so konzeptionieren sollte, sonst wird das mit der Genehmigung eh schon nichts.

      Insofern....

      ____

      Was eine Feier wie in #1 skizziert angeht, muss man dabei sowieso nicht über Menschenmassen fliegen, selbst mit einer C2 Drohne läuft man da in keine nennenswerte Schwierigkeiten für gute Aufnahmen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von skyscope ()