Laut der EASA geht es darum, dass sich unbeteiligte Personen im Notfall von einer herabstürzenden Drohne rechtzeitig entfernen können.
EASA: Drohnen in der Nähe von Menschen fliegen schrieb:
Eine Menschenmenge gilt per definitionem als „unbeteiligt“. Eine „Menge“ wird nicht durch eine bestimmte Anzahl von Personen definiert, sondern durch die Einschränkungen, die dies für die Möglichkeit der Personen innerhalb dieser Menschenmenge bedeutet, sich zu bewegen und einer außer Kontrolle geratenen Drohne zu entfliehen. Wenn Menschen so dicht gedrängt stehen, dass ihre Möglichkeit, sich frei aus der Menge zu entfernen, eingeschränkt ist, dann wird dies als eine Menschenansammlung betrachtet (dies ist der in der Drohnenverordnung verwendete Begriff).