Hallo,
leider finde ich über Google komplett gegensätzliche Angaben, daher hoffe ich hier auf Rat.
Es geht um den gewerblichen Einsatz einer Drohne.
Welche zusätzlichen Auflagen gibt es hier im Vergleich zur privaten Nutzung?
Unterschiedliche Aussagen gibt es insbesondere bei der Frage ob eine Aufstiegsgenehmigung im gewerblichen Bereich benötigt wird sowie ob jedes Mal das Ordnungsamt informiert werden muss?
Ich habe jedoch auch gelesen, dass nach der „neuen“ EU-Drohnenverordnung keine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich mehr stattfindet.
Jetzt ist die Verwirrung komplett.
Als Beispiel können wir eine Drohne unter 250g nehmen, die im privaten Bereich sehr wenig Einschränkungen hat.
Bis eine zertifizierte Drohne irgendwann erscheint, macht eine Drohne über 250g, für mich keinen Sinn, da ich auch in Wohngebieten mit weniger als 50m Abstand zu Menschen aufsteigen muss.
Viele Grüße
leider finde ich über Google komplett gegensätzliche Angaben, daher hoffe ich hier auf Rat.
Es geht um den gewerblichen Einsatz einer Drohne.
Welche zusätzlichen Auflagen gibt es hier im Vergleich zur privaten Nutzung?
Unterschiedliche Aussagen gibt es insbesondere bei der Frage ob eine Aufstiegsgenehmigung im gewerblichen Bereich benötigt wird sowie ob jedes Mal das Ordnungsamt informiert werden muss?
Ich habe jedoch auch gelesen, dass nach der „neuen“ EU-Drohnenverordnung keine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich mehr stattfindet.
Jetzt ist die Verwirrung komplett.
Als Beispiel können wir eine Drohne unter 250g nehmen, die im privaten Bereich sehr wenig Einschränkungen hat.
Bis eine zertifizierte Drohne irgendwann erscheint, macht eine Drohne über 250g, für mich keinen Sinn, da ich auch in Wohngebieten mit weniger als 50m Abstand zu Menschen aufsteigen muss.
Viele Grüße