Ausnahmeregelung A2 - gewerblicher Betrieb

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Wenn aus dem Log zweifelsfrei und eindeutig hervor geht, dass die Drohne in der fraglichen Situation am fraglichen Ort im fraglichen Zeitraum nicht schneller als 3 m/s geflogen ist, dann folgt zwingend daraus, dass der Pilot/die Pilotin es sicherstellen konnte, dass diese Geschwindigkeit nicht überschritten wurde.
      Es dürfte folglich unmöglich sein, diesen Fakten etwas entgegen zu stellen, das sie entkräftet. Einen Gegenbeweis zu erbringen, sehe ich als aussichtslos.

      Wie der Pilot/die Pilotin das bewerkstelligt hat, dürfte dabei unerheblich sein.
    • Ich muss auch sicherstellen, wenn ich mit dem Auto in der Spielstraße unterwegs bin, Schritt zu fahren.
      Natürlich kann ich abgelenkt sein oder ich nen Krampf im Fuß bekommen, schon zeigt die Nadel 12 kmh an.
      Passiert dann noch etwas, gilt das Gleiche.
      Das Gefährdungspotential ist hier sogar eher höher, trotzdem muss mein Auto keinen Langsamfahrmodus besitzen.

      Ich denke, man hat beim BMVI und LBA schon genau abgewogen, wie es um Risiko und Nutzen steht.