A1 A2 A3 Open - gewerblich / privat - Hilfe, was brauche ich eigentlich?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • A1 A2 A3 Open - gewerblich / privat - Hilfe, was brauche ich eigentlich?

      Hallo zusammen,

      Ich habe bisher noch keine Drohne, versuche aber bei der Anschaffung nichts falsch zu machen.

      Was ich mittlerweile weiss und auch schon habe:
      - Registrierung Drohnenpilot (erledigt)
      - Kleiner Drohnenführerschein A1/A3 (erledigt)
      - Haftpflichtversicherung für Drohnen (erledigt)

      Noch ausstehend sind:
      - Grosser Drohnenführerschein A2 (egal ob ich ihn brauche oder nicht, verkehrt ist es nicht und ich lerne sicher was)
      - eID -Plakette wenn die Drohne dann da ist

      Der Einsatzzweck:
      - Ich handle als Privatperson, die Fotos werden nicht verkauft oder für gewerbliche Zwecke benutzt
      - Ich werde ausschliesslich Häuser und/oder Grundstücke fotografieren, von welchen ich der Eigentümer bin oder von welchen die Eigentümer wollen dass sie fotografiert werden (-> Einverständnis)
      - Die Umgebungsbebauung wird teilweise sichtbar sein, das ist Zweck der Übung und nicht zu vermeiden
      - Die Umgebung ist ländlich / dörflich
      - Dass eine Person auf den Bildern in klein sichtbar ist kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden
      - Flughöhe ca. 10 - 40 Meter
      - Sichtverbindung zur Drohne ist immer gegeben
      - Ich kann vermeiden über einzelne Menschen zu fliegen (Menschenansammlungen gibt es hier nicht)
      - Ich werde je nach Winkel auch über Strassen / fremde Grundstücke fliegen müssen

      Insbesondere der letzte Punkt scheint mir anspruchsvoll. Darf ich das überhaupt? Und wenn ja unter welchen Umständen? Oder ist das der Killer für das Projekt? Jedes mal von jedem Grundstückseigentümer für einen kurzen Überflug eine Bewilligung einholen ist in dem Fall einfach nicht sinnvoll und teilweise auch nicht möglich da Eigentümer unbekannt, mehrere Eigentümer etc.

      Ich möchte und muss absolut auf der sicheren Seite sein. Keine Grauzonen. Kein "eventuell".

      Denkt ihr da wäre was möglich? <250g? <500g? Oder sogar darüber?

      Rein von dem was ich bisher auf Youtube gesehen habe würde eine DJI Mini 2 von den Flugeigenschaften und von der Bildqualität locker reichen, eine grössere Drohne wäre halt einfach nice to have.

      Vielen Dank im Voraus
      D
    • Dackelboot schrieb:

      auch über Strassen
      welche Straßen (Bundesfernstraßen)?

      Dackelboot schrieb:

      fremde Grundstücke fliegen müssen
      Einverständnis des Eigentümers liegt auch hier (wie oben geschrieben) vor? oder gilt wie weiter unten geschrieben "für einen kurzen Überflug eine Bewilligung einholen ist in dem Fall einfach nicht sinnvoll und teilweise auch nicht möglich"?

      Ansonsten am besten mal LuftVO §21h studieren, sollte viele Deiner Fragen beantworten ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Hallo B69

      Die Strassen sind eigentlich alle Innerorts, 50 km/h oder weniger, Eine L-Strasse und eine K-Strasse ist dabei, der Rest sind halt normale kleine Strässchen im Wohngebiet.

      Danke für den Hinweis mit LuftVO §21h, da werde ich mich mal schlaulesen.
    • Puh, also in LuftVO §21h hört sich das so an, dass ich eigentlich gar nicht in unter 100m Flughöhe über ein Wohngrundstück fliegen darf, wenn die Drohne eine Kamera hat und ich keine Einwilligung des Grundstückseigentümers habe. Ist mein Projekt also damit wirklich endgültig beerdigt? :o
    • Dackelboot schrieb:

      Puh, also in LuftVO §21h hört sich das so an, dass ich eigentlich gar nicht in unter 100m Flughöhe über ein Wohngrundstück fliegen darf, wenn die Drohne eine Kamera hat und ich keine Einwilligung des Grundstückseigentümers habe.
      Ohne weiteres ist das korrekt. Ansonsten bleibt noch der Weg über eine Ausnahmegenehmigung der Luftfahrtbehörde deines Bundeslandes ("Genehmigung für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen in geografischen Gebieten in der „offenen“ Kategorie" nach $ 21i LuftVO).
    • Vielen Dank auf jeden Fall schon mal für die Inputs.

      Ich habe mir das mal in der Realität auf Google Maps angeschaut. Ziemlich sicher wird es mir möglich sein, nur über öffentliche Flächen - in diesem Fall Strassen, Grünstreifen, Parkplätze - und nicht über private Wohngrundstücke zu fliegen.

      Das bedeutet aber, ich brauche weniger als 150 Meter seitlicher Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, und Erholungsgebieten, richtig?

      Wenn ich diesen unterschreiten möchte gibt es 2 Möglichkeiten, entweder ist die Drohne unter 500g schwer (Bestandsdrohne) oder C0 klassifiziert (gibts noch nicht), oder aber ich habe den grossen A2-Schein, dann darf die Drohne unter zwischen 500g und 2 Kg sein und ich darf den seitlichen Abstand von 150m unterschreiten. Richtig?

      Dann käme aber immer noch die die Regelung mit 30/50 Metern Abstand zu unbeteiligten Personen, richtig?

      Noch besser wäre natürlich eine klassifizierte Drohne mit Langsamflugmodus, da könnte ich über einer Strasse bleiben, bis 5m an unbeteiligte ran und ich wäre auf der sicheren Seite. Oder sehe ich hier was falsch?
    • Bei vermieteten oder verpachteten Wohngrundstücken ist die Zustimmung des Eigentümers irrelevant.
      In LuftVO §21 h steht:

      der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dem Überflug ausdrücklich zugestimmt hat.

      Das bedeutet ALLE Mieter müssen für jeden einzelnen Flug zustimmen.
    • Mein Plan hat sich dahingehend geändert dass ich nur über meine eigenen Grundstück, über Grundstücke von denen ich die Genehmigung habe und über öffentlichen Grund (Strassen, nicht Bundesstrassen / Autobahnen) fliegen werde. Das müsste für meine Zwecke ausreichen.
    • Die Frage die sich mir nur grad stellt ist, wie unbeteiligte Personen in Wohngebäuden bzw. auf der Strasse zu bewerten sind.

      Beispiel:

      Ich fliege über meinem eigenen Grundstück. Der Nachbar ist 15m weiter weg, durchs Fenster sichtbar, aber in seinem Haus. Für den Drohnenflug relevant? Ich glaube nicht, richtig?
      Ich fliege über meinem eigenen Grundstück. Ein Spaziergänger läuft über den Gehweg vor meinem Haus und ist 20m weit weg. Für den Drohnenflug relevant? Ich glaube schon, richtig?
    • skyscope schrieb:

      Richtig und Richtig.
      Bei Personen, die in einem Auto unterwegs sind, gelten jedoch ebenfalls die jeweils relevanten Abstandsgebote.
      Sehr gut, vielen Dank.

      Dann muss ich mir jetzt überlegen ob mir die Mini2 für den Moment reicht, ich übergangsweise etwas um die 500-900 Gramm möchte und dazu den grossen Schein brauche oder ob ich einfach noch etwas abwarte bis die ersten C1 Drohnen kommen, vielleicht sogar ja eine Air 3S. Die würde alles abdecken.
    • Guenther J. schrieb:

      Bist du sicher? Befinden sich Insassen eines Autos im Luftraum?
      Luftfahrtbundesamt:

      Unbeteiligte Personen
      Dies meint Personen, die am Betrieb des UAS nicht beteiligt sind und / oder die Anweisungen und Vorschriften eines UAS-Betriebs nicht kennen. Es ist dabei nicht relevant, ob die Personen dem UAS unmittelbar und direkt ausgesetzt sind. So gelten beispielsweise auch Personen in Autos, Bussen, Zügen oder Flugzeugen als unbeteiligte Personen.

      Muss jetzt jeder selbst mit umgehen, und mag für einen Richter auch gar nicht relevant sein. Ist ja nicht das einzige, was sich das LBA mal so ohne Rechtsnorm die EU-Verordnung frei interpretierend zurecht legt. Autos halte ich dabei aber für relativ gesichert, da eine plötzlich auftauchende nahe Drohne für einen sich erschreckenden Fahrer ein Risiko darstellen kann. Fahrgäste in Zügen würde ich persönlich jetzt eher weniger sehen (den Zugführer jedoch schon).

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Das habe ich auch so gesehen, wobei Personen in Gebäude da nicht explizit erwähnt werden. Von daher gehe ich davon aus dass ich über eine Strasse fliegen darf, an welcher ein Haus steht, in welchem sich eine Person befindet. Erst wenn die Person aus dem Haus kommt ist es eine beteiligte Person.
    • Dackelboot schrieb:

      … Erst wenn die Person aus dem Haus kommt ist es eine beteiligte Person.
      Das mit Sicherheit nicht. Beteiligte Person ist eine Person, die zum einen vom Fernpiloten in die Massnahmen und Sicherheitsbestimmungen unterwiesen wurden und sich dann ausdrücklich (am besten schriftlich) damit einverstanden erklären, am ganzen Unterfangen beteiligt zu sein. Dann muss auch der geforderte Abstand nicht eingehalten werden.

      Im beschriebenen Fall handelt es sich um eine unbeteiligte Person zu der je nach Unterkategorie (A1-A3) der entsprechende Abstand eingehalten werden muss.