A1 A2 A3 Open - gewerblich / privat - Hilfe, was brauche ich eigentlich?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • skyscope schrieb:

      Guenther J. schrieb:

      Bist du sicher? Befinden sich Insassen eines Autos im Luftraum?
      Luftfahrtbundesamt:
      Unbeteiligte Personen
      Dies meint Personen, die am Betrieb des UAS nicht beteiligt sind und / oder die Anweisungen und Vorschriften eines UAS-Betriebs nicht kennen. Es ist dabei nicht relevant, ob die Personen dem UAS unmittelbar und direkt ausgesetzt sind. So gelten beispielsweise auch Personen in Autos, Bussen, Zügen oder Flugzeugen als unbeteiligte Personen.

      Muss jetzt jeder selbst mit umgehen, und mag für einen Richter auch gar nicht relevant sein. Ist ja nicht das einzige, was sich das LBA mal so ohne Rechtsnorm die EU-Verordnung frei interpretierend zurecht legt. Autos halte ich dabei aber für relativ gesichert, da eine plötzlich auftauchende nahe Drohne für einen sich erschreckenden Fahrer ein Risiko darstellen kann. Fahrgäste in Zügen würde ich persönlich jetzt eher weniger sehen (den Zugführer jedoch schon).
      Das LBA scheint das ja 1:1 aus den EASA F&Q bzw. aus vorherig gültigen Texten entnommen zu haben, jedenfalls haben die sich das nicht einfach so ausgedacht und zusammengedichtet.

      " Who is an ‘uninvolved person’?
      ..
      Examples of uninvolved people:
      • spectators gathered for sport activities, concerts or other mass events;
      • people in a beach or in a park, or walking on the streets.
      An uninvolved person is not only a person who is directly exposed to a drone, but could also be a person who is in a bus, car, etc., and who is indirectly exposed. For example, if a drone is flying over a car, its drlver should be considered to be an ‘uninvolved person’. The reason is that a drone flying close to a car (even if it does not impact it) could possibly distract its drlver and therefore cause a car accident.
      Regulatory reference: GM1 Article 2(18) Definitions, ED Decision 2019/021/R"
      Quelle: easa.europa.eu/en/the-agency/f…pen-and-specific-category


      Was ich nicht ganz verstehe, das was unter der Revision vom Sep 2022 jetzt steht,
      easa.europa.eu/en/document-lib…ons-eu#group-publications
      muss das nicht erst in Nationales Recht umgesetzt werden oder steht das bereits drüber?
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2