dipul - Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt des BMVI

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • OlliHH schrieb:

      Ich habe gar nicht vor da zu fliegen, aber ich könnte mit Dipol und Droniq dagegen argumentieren das ich da fliegen darf.

      Ich wollte auch nur mitteilen das mein Dipol auch "Aussetzer" hat.
      Das mein ich ja, wenn morgen dann in Dipul oder Droniq in dem Bereich wieder alles rot ist dann hast du plötzlich beim Argumentieren ein Problem.
      Deswegen habe ich da vor den Fliegen eine Bildschirmaufzeichnung gemacht.
    • Dragonfly_2 schrieb:

      @OlliHH So jetzt flieg mal da, lass dich von der Polizei erwischen und argumentier mal, das du laut der Map ja fliegen darfst. Und morgen ist da z.B. ein roter Kreis für Flugverbot. Wie will man sowas zeitlich festhalten?
      Auch wenn dipul eigentlich immer die Anlaufstelle vor allen anderen Kartendiensten für die Drohnenflüge sein sollte (jedem das seine), alleine schon, weil es von den Behörden zur Verfügung gestellt wird, ist man selbst immer noch dafür verantwortlich. Und das ist auch völlig in Ordnung so.

      Der Haftungsausschluss steht auch explizit bei der Dienstenutzung dabei: dipul.de/homepage/de/benutzerhinweise/#Haftungsausschuss

      Klar gibt es keine 100%-Sicherheit für den Fernpiloten, was solche Kartendienste betrifft, aber wer „hier da und dort fliegen will“ und weiß, dass dort eigentlich ein Rettungshubschrauberlandeplatz ist, zzgl. in der Regel ein Krankenhaus dabei ist, hat sowieso 2 geographische Gebiete (1,5 km-Radius Landeplatz, 100 Meter über und innerhalb eines seitlichen Abstand Krankenhaus) zu beachten und wenn diese umgesetzt werden sollen, eben jene Freigaben einzuholen.

      Dafür gibt es Telefon und E-Mail (Betreiberdaten sind recht einfach zu finden) wo man kostenlos nachhaken kann und sich dadurch viel Zeit (persönlich vor Ort z. B. Krankenhaus-Verwaltung) sparen kann und am Ende potenziell teures Lehrgeld in Form von möglichen Ordnungswidrigkeiten/Bußgeldern/Straftaten (wenngleich keine Absicht dahinter stand).

      Wird ein (Rettungs-)Hubschrauberlandeplatz, wie im genannten Beispiel von euch, nirgendwo (mehr) in bei offiziellen Behörden (DFS-Listen, PIS-Listen) aufgelistet, dann ist das auch keiner (mehr). Diese sind keine Landeplätze (mehr) und das Thema geographisches Gebiet aka 1,5 km-Radius mit gewissen Regeln entfällt vollständig.

      Ansonsten kostet „bislang“ Fragen bei den jeweiligen Luftfahrtbehörden in den Regierungsbezirken seines Standortes noch nichts. Denn diese haben in der Regel für ihre Region die aktuellsten Daten, ob das oder dieser Standort X noch was offizielles nach 21h ist oder nicht (mehr).

      Am Ende spart man sich viel kostbare Zeit und Geld, wenn man (ob Betreiber oder Luftbehörde) kontaktiert hatte. Denn dann weiß man für die Sache/Gegend X in Zukunft wo der Hase läuft und ist auch abgesichert.

      Grüße
    • B69 schrieb:

      Cuxlandcopter schrieb:

      Nur auf dem Handy nicht
      merkwürdig, gerade auf dem smartphone ausprobiert, funktioniert ... hab dann mal testhalber das ganze ohne Standortfreigabe aufgerufen, geht auch
      @Cuxlandcopter hast Du irgendwas anderes am phone verändert seit der letzten session, wo es funktioniert hat?
      Habe alles richtig eingestellt.

      Hier der Screenshot, damit ihr nicht meint ich wäre zu do.... Startpunkt mitten auf der Landebahn!
    • marting40 schrieb:

      ... oder es liegt daran das es gar kein Hubschrauberlandeplatz ist und deshalb rausgenommen wurde ..., ein Flug also meines Erachtens legal wäre,
      solange alle anderen Rechtlichen Bedingungen eingehalten werden.

      Siehe dazu die Erklärung von @skyscope

      Heli-Landeplätze / luftfahrtrechtliche Würdigung


      Naja, bis vor wenigen Wochen (Ich gugg da nicht immer nach) war noch ein roter Helikreis drin. Es ist ja auch das Helisymbol zu sehen im Kreismittelpunkt.
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • @Cuxlandcopter

      Du schaust bei Dipul auf die Version 4.3.3 ! Ich habe bei mir sowohl auf dem Handy als auf dem PC die version 4.4.0 und dort werden bei beiden
      die Geozonen angezeigt. Schau mal das Du auf dem Handy auch die 4.4.0 kriegst, ob sich damit dann etwas ändert.

      OlliHH schrieb:

      Naja, bis vor wenigen Wochen (Ich gugg da nicht immer nach) war noch ein roter Helikreis drin
      ... habe ich überhaupt keine Zweifel das es so war ... :) ! Wenn mittlerweile jemand Dipul darauf hingewiesen hat das es sich um eine H-Landestelle und nicht um einen H-Landeplatz laut
      ICAO Karte handelt, dann wäre es ja nur schlüssig das der Helikreis bei Dipul rausgenommen wurde. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von marting40 ()

    • Also ganz ehrlich, bei diesen ICAO karten ist ja aufgrund der miesen Auflösung wirklich nix zu sehen .... ich frage mich wer und warum die nutzt.
      Bilder
      • Bildschirmfoto 2024-03-01 um 15.34.17.png

        1,21 MB, 1.024×624, 17 mal angesehen
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • Nun habe ich was entdeckt, aber ändern kann ich es nicht.
      Der Seitenaufruf auf beiden Geräten erfolgt gleich:
      1. BMDV
      2. Dipul
      3. Map Tool

      Auf dem PC erscheint die Version 4.4.0
      Auf dem Handy erscheint die Version 4.3.3

      Sehr suspekt.... ich warte mal ab.
    • Frage zu Industrieanlagen - Dipul

      Hallo liebe Forengemeinde!

      Natürlich wurde meine Frage schon mehrfach im Forum behandelt, aber mir stellen sich leider immer noch Fragen...

      Gemäß §21h 100m Abstand zu Industrieanlagen, ok.
      -> wann ist nun aber eine Industrieanlage eine Industrieanlage gemäß §21h?
      Ich habe deswegen beim Luftamt nachgefragt, es gäbe hierfür keine genauere Definition. Es gilt das, was in Dipul steht.

      Ich nehme also zur Einschätzung Dipul zur Hilfe, denn auch das BMVD sagt ja immer "das was in Dipul steht, gilt!"
      Ich komme aus dem "Solnhofener Revier", Steinbruchgebiet.
      Steinbruch #1, seit 30 Jahren stillgelegt - komplettes Areal Industrieanlage gemäß Dipul.
      Steinbruch #2 5 km weiter, voll in Betrieb, riesige Anlage mit mehreren Produktionsgebäuden, >250 Mitarbeitern, eröffnet irgendwann in den 1970ern - KEINE Industrieanlage gemäß Dipul
      Steinbruch #3 direkt nebenan auch aus den 1970ern, voll in Betrieb - nur das Verwaltungsgebäude (!) ist laut Dipul eine Industrieanlage gemäß Dipul, der Steinbruch mit seinen Produktionsgebäuden nicht.

      Bei mir im Ort ist ein kleines Gewerbegebiet, kleine Handwerksbetriebe, bspw. ein Bauunternehmen welches das Betriebsgelände als Parkplatz / Lager für Bagger und Ziegelsteine nutzt aber dort nichts produziert. -> Industrieanlage laut Dipul.
      Das Betriebsgelände wurde zu klein, Erweiterung wegen Wohnbebauung aussen rum nicht möglich, man hat sich also ein paar hundert Meter weiter auf einem Acker ein neues Betriebsgelände geschaffen -> keine Industrieanlage laut Dipul.

      Und das ist doch gelinde gesagt alles a Gschmarri hoch drei, und leider keine Einzelfälle. Die Kategorisierung von Industrieanlagen in Dipul kann man doch gefühlt irgendwie in der Pfeife rauchen.

      Auf mein tiefergehendes Nachbohren beim Luftamt und auch bei Dipul habe ich bislang nur Schweigen als Antwort erhalten.

      Daher, wie ist das nun. Ist das was in Dipul angezeigt wird nun die alles und einzig dominierende Auslegung des §21h die man als Pilot zwingend einhalten muss auch wenn sie irgendwie Blödsinn ist, oder ist Dipul eher als "Hilfsmittel" zu verstehen bei dem man aber als Pilot durchaus noch einen Ermessensspielraum hat?
      Ermessenspielraum natürlich in beide Richtungen, "Flugverbot" für mich wo ich es für notwendig erachte ebenso wie für eine "Erlaubnis" wo ich es für unproblematisch halte?

      Viele Grüße
      el Gordo
    • Dipul ist, wie andere apps auch, ein Hilfsmittel und als solches nicht rechtsverbindlich.

      Darauf wird von Dipul explizit hingewiesen, siehe dipul.de/homepage/de/benutzerhinweise/
      "... Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann daher nicht übernommen werden. ..."

      Wer Fehler findet kann sich über dipul.de/homepage/de/kontakt/ an Dipul wenden ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()

    • OlliHH schrieb:

      Also ganz ehrlich, bei diesen ICAO karten ist ja aufgrund der miesen Auflösung wirklich nix zu sehen .... ich frage mich wer und warum die nutzt.
      ZB der Sichtflieger in seiner Sportmaschine. Wenn er in die Kontrollzone einfliegen will, dann muss er sich am Pflichtmeldepunkt Delta über Funk beim Tower melden. Und da er auf Sicht fliegt und sich an Geländemarken und Infrastruktur orientiert, kann es das sehr genau machen, wenner an dem entsprechenden Autobahnabzweig angekommen ist.