dipul - Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt des BMVI

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Wenn Dipul als "offziellste" Stelle seine eigenen Angaben als nicht rechtsverbindlich bezeichnet, woher bekomme ich dann rechtsverbindliche Informationen über Beschränkungen, die nur für uns Drohnenpilioten gelten und daher nicht in wirklich offiziellen Luftfahrt-Dokumenten (z.B. ICAO-Karten) vermerkt sind?

      Ganz provokant gefragt: Kann ich die Dipul-Informationen, die ich mit keinem wirklich rechtsverbindlichen Dokument oder mit meinen Augen verifizieren kann, dann nicht einfach nur als Empfehlung und nicht als Verbot betrachten? Z.B. die Kennzeichnung von Supermärkten als Industrieanlagen oder der vorher erwähnte, bereits lange stillgelegte Steinbruch.
      Viele Grüße, Uwe
      DJI Air 3s / Avata 2 / Neo

      The post was edited 2 times, last by JUK-Bavaria ().

    • DIPUL nimmt dem Fernpiloten nicht die Verantwortung für die Einhaltung von § 21h Abs. 3 LuftVO ab. Ich verstehe die farbigen Flächen als Warnung, vor dem Überfliegen noch einmal genau zu überlegen, ob ich das darf. Und wenn es keine Warnung gibt, weil eine Geozone zu Unrecht nicht farblich markiert wurde? Auch dann verliert sie nicht ihre Bedeutung und der Fernpilot muss sie beachten.

      Ja, es gereicht einer Bundesbehörde nicht gerade zur Ehre, wenn sie Informationen herausgibt, die erhebliche Unrichtigkeiten aufweisen. Aber wie viel Personal müsste eingestellt werden, um DIPUL tagesaktuell zu halten? Es würde auch keinen großen Vorteil bringen, wenn eine Art Meldeportal für Fehler eingerichtet würde, weil die eingehenden Meldungen vor einer Umsetzung in die Karte verifiziert werden müssten.

      Wäre kein DIPUL besser als ein ungenaues DIPUL?
    • Eichsi wrote:

      Aber wie viel Personal müsste eingestellt werden, um DIPUL tagesaktuell zu halten?
      In Zeiten von AI`s?
      Nicht so viele, denke ich.
      Allerdings dürfte auch hier die wenige Vernetzung der verschiedensten Bundesbehörden einer der Gründe sein
    • @m01
      "Ignorantia legis non excusat"

      Du kannst nicht davon ausgehen dass alles was verboten ist vor Ort kommuniziert wird.
      Es ist DEINE Pflicht dich über Recht und Gesetz zu informieren und wie erwähnt kann Dipol schlichtweg nicht für absolute Aktualität seiner Karten garantieren. Alles fein, da gibts nix dran zu beanstanden.

      Wenn du anderer Meinung bist, steht es dir aber natürlich frei uns davon zu überzeugen dass du Recht hast, indem du einen Präzedenzfall schaffst und uns über den Ausgang vor Gericht informierst. Viel Erfolg.
    • maidn wrote:

      @m01
      "Ignorantia legis non excusat"

      Du kannst nicht davon ausgehen dass alles was verboten ist vor Ort kommuniziert wird.
      Es ist DEINE Pflicht dich über Recht und Gesetz zu informieren und wie erwähnt kann Dipol schlichtweg nicht für absolute Aktualität seiner Karten garantieren. Alles fein, da gibts nix dran zu beanstanden.
      Soweit so gut. Nur muß ich eben auch die Möglichkeit haben, mich verbindlich über eine Rechtslage informieren zu können. Wenn es weder in wirklichen verbindlichen Dokumenten nachlesbar noch vor Ort nicht erkennbar ist (m01 sein Beispiel mit dem Gasverteiler), dann schützt Unwissenheit sehr wohl vor Strafe.

      Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
      § 11 Irrtum
      (1) Wer bei Begehung einer Handlung einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Möglichkeit der Ahndung wegen fahrlässigen Handelns bleibt unberührt.
      (2) Fehlt dem Täter bei Begehung der Handlung die Einsicht, etwas Unerlaubtes zu tun, namentlich weil er das Bestehen oder die Anwendbarkeit einer Rechtsvorschrift nicht kennt, so handelt er nicht vorwerfbar, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.

      Eichsis Ansatz, Dipul-Flugverbote als Warnungen (was ja auch nichts anderes als Empfehlungen sind) zu sehen, scheint mir da der einzig praktikable. Werde ich in Dipul vor einer Industrieanlage gewarnt, muss ich halt dreimal schauen, ob es wirklich anders ist. Fehlt die Warnung und ich kann es vor Ort nichts erkennen, dann greift IMHO §11, Abs. 2.
      Viele Grüße, Uwe
      DJI Air 3s / Avata 2 / Neo
    • JUK-Bavaria wrote:

      Wenn Dipul als "offziellste" Stelle seine eigenen Angaben als nicht rechtsverbindlich bezeichnet, woher bekomme ich dann rechtsverbindliche Informationen über Beschränkungen, die nur für uns Drohnenpilioten gelten und daher nicht in wirklich offiziellen Luftfahrt-Dokumenten (z.B. ICAO-Karten) vermerkt sind?
      Die Frage ist durchaus berechtigt, denn sofern eine Anlage oder ein Gebiet nicht erkennbar als XY gekennzeichnet ist und ich somit nicht erkennen kann, dass es sich bspw um eine Energieerzeugungsanlage handelt, dann bedarf es anderer verlässlicher Informationsquellen, die frei zugänglich sein müssen.
      Sieht ein Gebäude aus wie eine Garage und wird dieses auch objektiv durch einen Dritten für eine Garage gehalten, dann darf ich als Pilot auch von einer Garage ausgehen, wenn in Dipul nichts anderes vermerkt ist. Das wäre natürlich im Zweifelsfall und für den Einzelfall gerichtlich zu klären. Interessant wäre hier auch noch die Frage, wenn das Gebäude in unterschiedlichen Informationssystemen unterschiedlich ausgewiesen wird.
      Nach meinem Dafürhalten kann nicht verlangt werden, dass ich erst sämtliche Info-systeme, Apps und wer weiß was abklappere. Gibt es eine offizielle Seite, dann müssen dort zumindest bis zu einem gewissen Grad auch verlässliche Infos bereitgestellt werden. Warnhinweis hin oder her.
    • Eichsi wrote:


      Aber wie viel Personal müsste eingestellt werden, um DIPUL tagesaktuell zu halten?
      Gar nicht viel, Lösungen wie Map2Fly machen es ja besser, selbst die alte Droniq App war da vollständiger. OSM kennt fast jedes Gebäude nach Art der Nutzung, diese Daten muss man einfach nur darstellen.
      Noch ein Beispiel: Stromleitungen. Dipul klassifiziert in meiner Gegend nur 110 kV Leitungen als Energieverteilsystem nach §21. Alle anderen Hochspannungs-, Mittelspannungs- oder Bahnstromsysteme fehlen (anders als in Map2Fly, da sind die enthalten). Was gilt nun für mich als Pilot? Abstand 100 Meter auch zu Mittelspannungsleitungen? Oder sogar zu alten 230V-Freileitungen über Wohngrundstücken? Unklare Rechtslage erzeugt nur Probleme…
    • m01 wrote:

      selbst die alte Droniq App war da vollständiger
      aber ein großer Freund davon warst Du nicht, oder? ... Droniq App / Droniq Maps

      Dein Anliegen ist ja verständlich, nur werden wir Dir hier nur bedingt helfen können ... am besten jeden Fehler direkt hier adressieren: dipul.de/homepage/de/kontakt/ und wenn das viele/alle machen, wird das tool über die Zeit qualitativ besser.
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • B69 wrote:

      aber ein großer Freund davon warst Du nicht, oder? ... Droniq App / Droniq Maps
      Deswegen sag ich ja: selbst die alte Droniq App. ;)
      Der Vorschlag macht Sinn. Wenn man Überregulierung vermeiden will („die rücksichtslosen Drohnenpiloten immer“), sollte man Fehlverhalten vermeiden - dazu gehört imho auch, dass diejenigen, die sich korrekt verhalten wollen, nicht über Dokumentationsmängel stolpern dürfen —> wenn Straßenschilder fehlerhaft aufgestellt werden, brauche ich mich nicht über resultierendes Fehlverhalten wundern.
    • Moin, wie ich eben schon im anderen Thread "Flugplanung" geschrieben habe, sind bei Dipul offenbar nicht mal Windräder als "NoFly-Zone" gekennzeichnet. Ich habe da mal das Positionskreuz direkt auf ein Windrad gesetzt. "Es liegen keine Einschränkungen durch geografische Gebiete vor." Also wer nach Dipul seinen Flug plant, läuft schnell Gefahr in Gebieten zu fliegen, wo es nicht erlaubt ist.
      Hobbypilot mit einer Mavic 3 Classic, sowie einer Mini 2 und einem Faible für tolle Landschaftsfotos- und Videos.
      Aktuell steht meine C1-zertifizierte Air 2S zum Verkauf -> dieses Forum -> Marktplatz -> "C1-zertifizierte-AIR-2S-mit-DJI-RC-zu-verkaufen"
    • DeStefM3C wrote:

      Also wer nach Dipul seinen Flug plant, läuft schnell Gefahr in Gebieten zu fliegen, wo es nicht erlaubt ist.
      Jetzt kann man sagen: ja gut, ein Windrad - das siehste ja, wenn Du davorstehst. ;) Aber im §21h sind ja auch Anlagen enthalten, da wüsste ich nicht mal wie sowas aussieht.


      §21h Absatz 3 wrote:

      Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung ausgeübt werden.
      ...steht ja nicht in großen Buchstaben außen am Gebäude dran.

      Oder:

      §21h Absatz 3 wrote:

      Neben den festgelegten geografischen Gebieten kann das Bundesministerium für Digitales und Verkehr oder eine von ihm bestimmte Bundesbehörde weitere geografische Gebiete festlegen und Einzelheiten zum Betrieb der unbemannten Luftfahrzeuge bestimmen.
      ...und damit ist hoffentlich auch gemeint, dass diese Bestimmungen selbst vom Katholischen Militärbischofsamt (eine Bundesbehörde!) zentral über Dipul, als NOTAM o.ä. kommuniziert werden muss und nicht als PM auf der Homepage der jeweiligen Behörde versteckt werden darf.
    • Manche Dinge lassen sich ja relativ einfach klären. Auf meine Anfrage an die entsprechende Stelle wurde innerhalb von 2 Stunden geantwortet.

      Diese Bild hatte ich meiner Anfrage beigefügt:



      Hier die Antwort auf meine Anfrage:

      dipul Serviceteam wrote:

      Lieber Nutzende der dipul,

      vielen Dank für Ihre Anfrage über das Kontaktformular der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung vornehmen können.

      Die ausgewiesenen geografischen Gebiete entsprechen der Rechtsauffassung des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), die sich maßgeblich an der bestehenden Gesetzesbegründung orientiert.

      Im Rahmen des § 21h Absatz 3 Nummer 3 Luftverkehrs-Ordnung (Luft-VO) werden dabei nach Auffassung des BMDV nur Anlagen der zentralen Energieerzeugung und Energieverteilung in dipul angezeigt, die in das Höchstspannungsnetz einspeisen, sowie Anlagen, die in das Verteilnetz und in das Übertragungsnetz einspeisen oder Windparks auf See. Die Auslegung zur Ausweisung von Anlagen, Stromtrassen und Windkraftanlagen basiert auf einer verhältnismäßigen Abwägung zwischen Sicherheit und Leichtigkeit beim UAS-Betrieb.

      Die von Ihnen benannte Anlage ist ebenfalls in unserem Datenbestand vorhanden, jedoch aus o.g. Grund (keine Anlage der zentralen Energieerzeugung und Energieverteilung) nicht im Map Tool der dipul als geografisches Gebiet ausgewiesen.

      Bei weiteren Fragen sind wir gern für Sie da.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr dipul Service Team


      Herausgeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr • Projektgruppe Unbemannte Luftfahrt • Invalidenstraße 44 • 10115 Berlin • Telefon: +49 30 18 300-0• Verantwortlich für Realisierung und laufenden Betrieb: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH • Am DFS-Campus • 63225 Langen • Tel.: +49 6103 707-0
      Gruß - Bernd

      _________________________________________________________
      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
    • DeStefM3C wrote:

      Moin, wie ich eben schon im anderen Thread "Flugplanung" geschrieben habe, sind bei Dipul offenbar nicht mal Windräder als "NoFly-Zone" gekennzeichnet. Ich habe da mal das Positionskreuz direkt auf ein Windrad gesetzt. "Es liegen keine Einschränkungen durch geografische Gebiete vor." Also wer nach Dipul seinen Flug plant, läuft schnell Gefahr in Gebieten zu fliegen, wo es nicht erlaubt ist.
      War da nicht was mit "zentraler Energieversorung"? Wenn die Windräder nicht dazugehören, gibt es doch keine Abstandsregel, oder?

      3. über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von der Begrenzung von Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs, militärischen Anlagen und Organisationen, Anlagen der zentralen Energieerzeugung und Energieverteilung sowie Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung ausgeübt werden, wenn die zuständige Stelle oder der Betreiber der Einrichtungen dem Betrieb des unbemannten Fluggerätes ausdrücklich zugestimmt hat. Anlagen der zentralen Energieerzeugung sind all diejenigen an das Verteilernetz angeschlossenen Energieerzeugungsanlagen, die keine dezentrale Erzeugungsanlage im Sinne des § 3 Nummer 11 des Energiewirtschaftsgesetzes sind,
      Wenn diese Windräder jetzt keine zentralen Energieerzeuger sind, gäbe es ja auch keine Abstandsregel.
      Womit wir wieder beim Thema Dipul wären: Ich kann als Laie nicht beurteilen, welches Windrad ein zentraler Energieerzeuger ist und welches nicht. Also muss ich mich auf die Dipul verlassen können...

      EDIT: Die Antwort hat sich mit der davor überschnitte...
      Viele Grüße, Uwe
      DJI Air 3s / Avata 2 / Neo
    • m01 wrote:

      Heißt implizit: Du darfst an eine WKA heranfliegen,
      Das würde dann ggf. aber noch der Start- und Landepunkt bleiben. Oft stehen Windräder auf Privatgrund (z.B. von Bauer). Wenn Du außerhalb der Privatgrundfläche starten/landen musst, käme evtl. noch VLOS ins Spiel. ^^
    • An wie vielen Feldern steht denn das Start/Landung von UAV verboten ist???

      Das der Grundstückseigentümer das eventuell verbieten kann (m.M. kann er das nicht, wenn er das betreten nicht verbieten kann), bedeutet nicht, das er gefragt werden muss.
    • Jens Wildner wrote:

      Das würde dann ggf. aber noch der Start- und Landepunkt bleiben.

      Schon klar, dass das davon unabhängig gilt. Mich wundert nur die Aussage, dass das Nichtauflisten der WKA in Dipul eine bewusste Entscheidung ist, wo es sich doch um keine rechtsverbindliche Auskunft handelt. Man stelle sich vor, in ICAO Karten fehlt eine CTR, weil der Herausgeber befand, dass diese CTR ja eigentlich keine Relevanz mehr habe.
    • Dipul ist ja nicht irgendwer. Einfach mal aufs Impressum schauen.

      Grundsätzlich sind nur schuldhafte Verstöße relevant, d.h. Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

      Fahrlässigkeit bedeutet für uns, daß wir uns nicht oder nicht ausreichend informiert haben oder Dinge die wir beiverständiger Herangehensweise hätten bemerken müssen ignoriert haben.

      Eine Geozone, die auf dem einschlägigen Portal des Bundes nicht kommuniziert wird und auf die es vor Ort keinen Hinweis gibt zu verletzen kann kaum als Fahrlässigkeit ausgelegt werden.