dipul - Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt des BMVI

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • m01 wrote:

      Das ist die Frage: wenn ich mich ausschließlich in Dipul informiere und dort eine relevante Geozone fehlt, die auch vor Ort nicht erkennbar ist - hab ich mich dann ausreichend informiert?

      Diese Frage wird dir im Falle eines Falles nur ein Richter beantworten können.

      Ich mach das inzwischen so, kontrolliere aber kurz vorher noch in der Dronic-App die NOTAMS (da ist das DFS einfach am nächsten dran).
      Da irgendwelche Möchtegerne-Flugbeschränkungen von Landkreisen und Umweltbehörden nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil irrelevant sind, brauche ich auch nicht mehr die BfN-Seite. Dazu kommen noch evtl. Schilder vor Ort bez. Startverbote. Und last not least neben all dem Gesetzeskram noch ein gesunder Menschenverstand und ein Gefühl für Rücksicht auf die Mitbürger (Mitbürger, nicht Wutbürger ;) ).

      Und natürlich sollte man alle relevanten Drohnen-Gesetze/Verordnungen sowie die Allgemeinverfügungen des Gebietes kennen. Wobei uns letztere ja eher zum Vorteil gereichen...

      Ob das reicht, werde ich hoffentlich nie erfahren (siehe erster Satz).
      Viele Grüße, Uwe
      DJI Air 3s / Avata 2 / Neo
    • m01 wrote:

      Du darfst an eine WKA heranfliegen, weil Dipul das sagt?
      Nein, du darfst an WKA heranfliegen, weil sie keine geografischen Gebiete darstellen.

      WKA speisen in Nieder-, Mittel- und Hochspannungsnetze ein - aber nie in Höchstspannungsnetze. Somit zählen sie zu den dezentralen Erzeugungsanlagen (vgl. hier) - die keine geografischen Gebiete darstellen.

      Mit der Frage, was dezentrale Erzeugungsanlagen sind, befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) am 27.02.2018 (EnVR 1/17).

      The post was edited 3 times, last by willi62 ().

    • Kennt Ihr das?

      Klar, ist nicht rechtsverbindlich, aber so eklatante Fehler! Leider holen Dipul und droniq alles aus gleicher Quelle.
      Wirklich zuverlässig ist tatsächlich nur Map2Fly.


      Ralf hat das bei seinem Abgeordneten eingekippt und ich hoffe mal, es ändert sich was.
    • 00:21
      wo ist drohenflug erlaubt wie viele Nutzer schaut ihr da auf der Plattform digitalen Plattform für unbemante Luftfahrt nach beim Bundesministerium für digitales und Verkehr das mache ich oft wenn ich einen drohnenflug plane da kann ich die depool Map ein aufrufen oder in der dem Smartphone praktisch diese dronic App wo die deppolkarte hinterlegt ist jetzt ist die Frage ist diee depepmap zuverlässig indem sie alle Flugverbotszonen anzeigt gehen wir mal hin ich wollte letztes Wochenende fliegen beim lupfen im Schwarzwald diese schönen grünen sch
      01:13
      hier und hier seht ihr ich habe mir die Flugverbotszone eingezeichnet der Kreis landschautzgebiet hier ist keine Flugverbotszone da schief gelaufen ich habe gedacht das ist vielleicht ein Feder in der Karte dass die vergessen hat einzuzeichnen aber dem ist nicht so und zwar das Problem ist diese unterschiedlichen Zuständigkeiten von den Ländern ich habe dann eine Anfrage an depol gestellt ich hoffe das wird jetzt gleich groß ja und zwar dann heißt es bei diesem Gebiet handelt es sich um eine naturschutzfläche also
      02:00
      hier wird auf diese Information praktisch zu gegriffen die wir hier jetzt sehen Moment schön das ist ein geographisches Gebiet ist wenn man die Mail weiterliest dann muss man eine Anfrage stellen die ich natürlich für ein Hobbypilot unterschiedlich ist oder nicht positiv beschieden wird Anträge für Einflug in geographische Gebiete ist dann jetzt natürlich für mich auch nicht äh praktikabel weil die bekommt man einfach nicht ohne driftigen Grund was aber wichtig ist ist dass diese Landschaftsschutzgebiete länderspezifisch oder
      02:56
      landgreichspezifisch deklariert sind und ist praktisch Hickhack gibt zwischen und und Ländern und auch den Landkreisen da ist die gerade praktisch in Überarbeitung da funktioniert schon mal gar nichts und dann müsste wir noch beim landkreispaktis schauen ob man in diesem betreffenden Gebiet fliegen darf Landschaftsschutzgebiete zustimmen nur dann hätte ich praktisch äh diese ganzen Geschichte praktisch abgeklärt ob ich fliegen darf wie gesagt man sieht dann auch an den ähm wie gesagt schildern aber es ist ein hickhup die
      04:01
      den droten pilonen natürlich zu tief verunsichern und dass man kurz in Naturschutzgebiet oder Landschafts Schutzgebiet eintringt ohne dass man das entsprechende Schild sieht und dit der Drohne fliegt und damit eine ein Verstoß riskiert und auch eine Strafe das ist natürlich sehroptimal und verleitet einen das drohenfliegen weil immer für ein Flug dann 2 Stunden recherchieren ob man überhaupt dort in in dem Gebiet fliegen darf oder nicht ist sehr aufwendig und private Vorgaben bleibben davon unveründer berührt unberührt das
      04:39
      bedeutet dass Sie aktuell neben der deppol auch weitere Kanäle z.B die internetsein der Bundesländer oder auch der Landschaftsschutzgebiete beachten müssen da sich bei Einschränkungen zum drohnenbetrieb innerhalb einer landschaftsschutzgebietsverordnung formal nicht um ein geographisches Gebiet handelt wird dieses nicht in der Map Tool der deppool ausgewiesen es sind dennoch einige Vorgaben zu beachten ja das macht für uns natürlich sehr unübersichtlich grundsätzlich beginnt der Luftraum direkt über den Boden und
      05:13
      ist über das Luftfahrt luftfahrg geregelt das Starten landen kann aber durchaus separat auf Basis vom Landesrecht geregelt werden Hinweise zum sten und Länden in einem Naturschutzgebiet entnehmen Sie bitte der verord etc schreibt oder das Bundesministerium digitales und Verkehr schreibt die derzeitige Situation ohne ausgebiene wiesene landschaftsutzgebiete ist aus Sicht des Bundesministeriums für digitales und Verkehr nicht zufriedenstellend derzeit prüfen wir hierzu die Auswirkung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts und das wir
      05:58
      jetzt interessant und parallel an einer Lösung dieses Problems wir bitten daher noch um etwas Geduld was heißt es jetzt ich zeige euch mal dieses Urteil keine festleger von flutverbotszonen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes eine naturschutzgebürde darf nicht im Wege einer Naturschutzgebietsverordnung Flugverbote für Luftfahrzeuge anordnen das hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden das heißt theoretisch dürften wir jetzt Naturschutzgebieten fliegen die Antragstellerinnen bieten gewerbliche Ballonfahrten also hier
      06:41
      geht's um Ballonfahrten an an sie nutzen hierfür Startplätze im Umland des steinhuter Meeres bei Hannover im Mai 20160 beschloss die regionalfahsammlung Hannover die Verordnung über das Naturschutzgebiet todesmor Bereich des steinhoder Meers das Naturschutzgebiet ist ca 3200 Hektar groß und umfasst Teile der Wasserfläche des steinhutter Meeres und einen landbereich östlich und nördlich des Sees nach der nutchz naturschutzgebietsforderung ist es unter anderem Verbote im Naturschutzgebiet mit bebanden Luftfahrzeug zu starten eine
      07:20
      Mindestflughöhe von 600 m zu unterschreiden zu landen das ist natürlich beim Luftfahrzeug wieim Ballon kann das manchmal zu Problemen führen auf den Normenkontrollantrag der Antragsstellerin hat das ob verweitungsgericht die teilweise irgendwsamkeit des Naturschutzgebiets der Naturschutzgebietsverordnung festgestellt da es Fundes Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts geändert und der Revision der antragsstellerinen stattgeben eine Naturschutzbehörde ist nicht befugt eine flughöenfestlegung im Wege ein
      07:58
      Naturschutzgebiets Ordnung für Luftfahrzeuge anzuordnen diese Sperrwirkung folgt aus dem Regelungskonzept des Luftverkehrsgesetzes für dass der Bund in soweit abschließend von seiner ausschließlichen beschränk gesetzgebungs Zuständigkeit für das Luftverkehrsrecht Gebrauch gemacht hat hiernach können Beschränkungen der Nutzung des luftrabs nur durch das Bundesverkehrsministerium erfolgen dies gilt auch wenn europäisches Nutzungsrecht Naturschutzrecht ist verlangt gebiiete mit Beschränkungen zu belegen die gebotene Bestimmtheit der
      08:34
      gesetzlichen zuständigkeitsverordnung schließt es aus dass verschiedene Behörden zur verbindlichen Regelung einer Frage nebeneinander zuständig sind sprich was heißt es jetzt theoretisch heißt es ich darf aufgrund weil nur der Bund zuständig ist m praktisch in diesem Gebiet fliegt in Naturschutzgebieten weil die rechtliche Regelung hat nur der Bund das heißt hier wird wahrscheinlich in Zukunft eine Lösung kommen dass diese Naturschutzgebiete oder das habe ich vorgeschlagen dass die verpflichtend dem Bundesministerium gemeldet werden und in
      09:18
      deppol eingepflegt sind das ist praktisch deppol rechtsverbindlich diese Fluggebiete ausweist und so haben praktisch der flugpilot oder auchbeit der Kontrolle kann man rechtlich sehr eindeutig klären ob der Flug legal oder illegal Erflog ist erfolgt ist das ist eine rechts kein dieol hat jetzt kein rechts wirksame Gutachten hier gestellt die weien auch drauf hin dass sie keine Juristen sind sozusagen aber wir sehen den Hick was passiert natürlich können Fluggebiete noch zusätzlich ausgewegt werden die betribseinschränkungen
      10:00
      wiederspiegeln das war z.B bei der WM der Fall wo über die Städte praktisch Flug notham verhängt wird sind temporä Flugverbindungen die aucher bei Polizeieinsätzen wie man hier sieht das sind gerade die wo aktuell sind also hier ist einiges in Bewegung aber prinzipiell darf man in Naturschutzgebieten derzeit fliegen aber wie gesagt rechtlich keine ist muss man sich drauf auf einen rechtsstrechtelfenin einlassen wenn man das macht oder durchführt ich wollte euch das nur so mal mitteilen und eure Meinung da drüber hören wie ihr das seht
      10:41
      oder ob es euch auch klar war dass nicht nur diese diepool App praktisch diese Flugverbotszonen regelt sondern auch noch länderspezifischen und landkreichspezifischen Verordnungen danke für eure Aufmerksamkeit


      Ich habe leider Tonstörungen am Mac und gönne mir mal das Transkript dazu.


      ..
      Air 3S, Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • Sind Freibäder Siedlungen? Ich hatte ein bisschen in Dipul gestöbert, wo man so fliegen darf, da ist mir ein gelber Bereich zwischen Fluss (keine Bundeswasserstraße) und Gewerbegebiet aufgefallen. Reingezoomt und angeklickt: Siedlung (1 Zone) - Freibad. Zuerst dachte ich, das ist einer der vielen Fehler in Dipul, aber das hat System. Alle Freibäder, die mir spontan eingefallen sind, sind als Siedlung markiert.

      Jetzt mal ab von der Frage, ob es moralisch ist, halbnackte Menschen durch die Kamera zu betrachten oder zu filmen: Ein Freibad ist so ziemlich das Gegenteil einer Siedlung. Wer da versucht, auch nur eine Nacht zu verbringen, fliegt achtkantig raus. Und die meiste Zeit, vom Herbst bis zum Frühjahr und während der Saison von Betriebsende bis Betriebsbeginn, hält sich da so gut wie niemand auf.

      Gibt es eine gesetzliche Regelung, die Freibäder 24/7/365 unter Siedlungen subsumiert? Oder wie könnte Dipul sonst zu dieser Einordnung kommen?
    • Dipul hat jetzt keinen besonderen Punkt für Freibäder und auch nicht für moralisch. Der Punkt ist uA: Fliegen über Menschenmassen.
      In der freibadfreinen Zeit könnte ein Gespräch mit dem Betreiber Klarheit bringen.
      Gruß - Bernd

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      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.

      The post was edited 1 time, last by Bernd Q ().

    • Bernd Q wrote:

      ... Der Punkt ist uA: Fliegen über Menschenmassen.
      In der freibadfreinen Zeit könnte ein Gespräch mit dem Betreiber Klarheit bringen.
      Nein, der Punkt ist § 21h Abs. 3 Nr. 8 LuftVO, wie Eichsi schon geschrieben hat, sonst gar nichts.
      Und außerhalb der Betriebszeiten hat der Betreiber keinerlei Entscheidungsrechte.

      Edit: Auch innerhalb der Betriebszeiten hat der Betreiber direkt keine Entscheidungsrechte. Der Betreiber ist insofern komplett raus.
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • Zu "Badestellen" hält man in der Badeseason mind. 100m Abstand und macht keine Tiefflüge.
      Dann wird oder dürfte das niemanden mehr interessieren.
      Das sollte man bei Liegewiesen im Umfeld von "Badestellen" auch tun.
      Oder wenn sich im Garten nebenan wer sonnt.

      Etwas gesunder Menschenverstand hilft hier , Missverständnissen vorzubeugen
    • Sorry, da hab ich mich doch echt verküppelt. In § 21h Abs. 3 Nr. 8 LuftVO steht es ja nun wirklich sehr eindeutig.

      In Sachen Betreiber: Auch wenn ich es nicht muss, hole ich mir in solchen Dingen generell die Genehmigung des Betreibers.
      Hat mich schon vor einigen Diskussionen bewahrt.
      Gruß - Bernd

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      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
    • Nein, es ist nicht genehmigungspflichtig aber so eine Genehmigung macht mir das Leben einfacher. Und nur das zählt für mich.
      Gruß - Bernd

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