dipul - Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt des BMVI

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ich:
      "Zu "Badestellen" hält man in der Badeseason mind. 100m Abstand und macht keine Tiefflüge."

      willi62 wrote:

      Macht "man" das so? Hält "man" auch zu Wohngrundstücken ohne Not zusätzliche "Diskretionsabstände"? Also ich tue es nicht.




      Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
      § 21h

      (3) Der Betrieb in den nachfolgenden geografischen Gebieten ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

      8. über Freibädern, Badestränden und ähnlichen Einrichtungen außerhalb der Betriebs- oder Badezeiten,


      Da finde ich, sind 100m bei oftmals nicht genau abzugrenzenden Bereichen ziemlich brauchbar, während der Betriebszeiten.
      Um nicht in unnötige Gespräche verwickelt zu werden!


      Zu den Wohngrundstücken, da haben wir ja dies....


      7. über Wohngrundstücken, wenn ...
      c) der Betrieb in einer Flughöhe von mindestens 100 Metern stattfindet plus aa-dd-Anhänge
      Und trotzdem oft schon Nachbarn mit Gesprächsbedarf, wenn im eigenem Garten ein Vogel höher als bis zum Sichtschutz des Nachbarn aufsteigt.
      Von daher kann ich nichts verwerflich an Abstand finden.
    • Bernd Q wrote:

      genehmigungspflichtig
      nochmal: es ist nich einmal genehmigungsfähig. Was immer du da nach einem Gespräch mit dem "Bademeister" bekommst, ist keine Genehmigung.
      Welche Erleichterung hast du davon - es gab gar kein Erschwernis.


      YourMum wrote:

      Zu den Wohngrundstücken, da haben wir ja dies....
      7. über Wohngrundstücken, wenn ...

      c) der Betrieb in einer Flughöhe von mindestens 100 Metern stattfindet plus aa-dd-Anhänge
      Nein, das haben nur wenige in Ausnahmefällen (zB Laborprobentransport ohne Zickzackflüge).


      YourMum wrote:

      kann ich nichts verwerflich an Abstand finden.
      Ist es ja auch nicht, aber nun auch nicht Massstab einer allgemeingültigen Maxime - sonst stünde es so im § 21h.

      The post was edited 3 times, last by willi62 ().

    • Als ich die Frage aufgeworfen habe, ging es mir gerade nicht um Anstandsabstände oder Fragen des Betreibers. Es ging um die Kennzeichnung als Siedlung, die ja nun völlig andere rechtliche Aspekte beinhaltet als ein Freibad. Zudem ist auch nicht jedes Freibad in den Details auch so benannt, es gibt auch "Gesundheitszentren" oder "Wellness-Oasen", aus denen sich nicht wirklich die Eigenschaft als Freibad ableiten lässt.

      Auch der Aspekt "Menschenmenge" trifft, außer an sehr heißen Tagen im Hochsommer, eher selten zu. Zur Zeit sind die Liegewiesen ab 20m Entfernung zu den Becken praktisch menschenleer.

      Und nicht zuletzt finde ich interessant, dass der Überflug außerhalb der Badezeiten explzit erlaubt ist. Ich habe aber keine Regelung gefunden, die den Überflug während der Badezeiten explizit verbietet. Implizite Verbote wie Persönlichkeitsrechte greifen ja wohl nicht mehr ab einer Höhe, aus der einzelne Personen nicht mehr identifiziert werden können.
    • Ja, DIPUL hat keine eigene Farbe/Kennzeichnung für Freibäder und Co, sondern packt sie mit zu den Siedlungsflächen. Auch andere Geozonen des § 21h Abs. 3 LuftVO sind unter einheitlicher Färbung zusammengefasst. Das mag ungenau sein, aber die Warnfunktion, dass die Fläche nicht (jederzeit) überflogen werden darf, ist doch trotzdem gegeben. Mit einem Linksklick auf die Fläche bekommt man immerhin die Angabe, dass dort ein Freibad ist.
    • Eichsi wrote:

      Es dürfte häufig gar nicht einfach sein, den Betreiber eines Freibads oder einer Badestelle herauszufinden. Und macht es Dein Leben auch einfacher, wenn er "nein" sagt?
      In meinem Fall ist/war es relative einfach, denn der Betreiber ist die Stadt. Eine Mail an das Sport und Bäderamt war schnell geschrieben.
      Ein Nein habe ich bei all meinen Anfragen noch nie bekommen.


      willi62 wrote:

      nochmal: es ist nich einmal genehmigungsfähig. Was immer du da nach einem Gespräch mit dem "Bademeister" bekommst, ist keine Genehmigung.
      Welche Erleichterung hast du davon - es gab gar kein Erschwernis.
      Ein Bademeister ist zwar ein Meister aber sicherlich in solchen Dingen nicht ausschlaggebend und wohl auch selten sachkundig. Ob es nun genehmigungspflichtig ist oder auch nicht, Fakt ist, das genau dieser Bademeister in Unkenntnis der Sachlage angerannt kommt und er wird vermutlich nicht sehr freundlich sein oder mich zu einem Eis einladen wollen. Eine schriftliche Genehmig aus der Tasche gezaubert und gut ist. In anderen Dinge gibt es mit der Genehmigung vor dem Flug eine mündliche Info.

      Solche Dinge betrachte ich als "Erschwernis" die ich nicht brauche und genau darum mache ich mir das Leben einfacher.

      Jeder mag in solchen Dingen seine eigene Vorgehensweise haben, nur ich für meinen Teil, habe keine Lust an epischen Diskussionen und bin bei solchen Dingen mit meiner Vorgehensweise bis jetzt immer gut gefahren oder besser gesagt geflogen.

      @Admin, sorry für meinen kurzen Ausflug aber es war mir einfach wichtig, meinen Standpunkt zu erklären. Ich habe fertig.
      Gruß - Bernd

      _________________________________________________________
      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
    • New

      Ruhrpottler wrote:

      ... Ich habe aber keine Regelung gefunden, die den Überflug während der Badezeiten explizit verbietet. ...
      Art. 15, Abs. 1 in der 947er
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
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      Ruhrpottler wrote:

      Implizite Verbote wie Persönlichkeitsrechte greifen ja wohl nicht mehr ab einer Höhe, aus der einzelne Personen nicht mehr identifiziert werden können.
      Du fliegst dann mit der falschen Drohne.
      168mm mit der Mavic, erfreuen jedes Spannerherz
      ..
      Air 3S, Mini 3 Pro, Macbook Air M2
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      Ruhrpottler wrote:

      Ich habe aber keine Regelung gefunden, die den Überflug während der Badezeiten explizit verbietet. Implizite Verbote wie Persönlichkeitsrechte greifen ja wohl nicht mehr ab einer Höhe, aus der einzelne Personen nicht mehr identifiziert werden können.
      Beim UAS-Betrieb über Freibädern, Badestränden und ähnlichen Einrichtungen sind die Abstände zu Menschen gemäß der jeweiligen Unterkategorie der Betriebskategorie „offen“ der DVO (EU) 2019/947 einzuhalten.

      Die Regelungen des Datenschutzes bezogen auf die möglicherweise anzutreffenden Personen sind zu beachten.
      Fernpilotenzeugnis A1/A3 - A2 - STS
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      Ich habe aktuell das Problem, dass mit Dipul.de nur leere Seiten anzeigt, sowohl auf dem PC, als auch auf dem Handy und in verschiedenen Browsern.
      Das war mir gestern schon bei einer Reserveübung aufgefallen und eben zuhause wollte ich das nochmals checken und wieder identisches Verhalten.
      Klappt es bei euch denn ?

      VG
      Micha
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      HenryCon wrote:

      Bernd Q wrote:

      Ein Bademeister ist zwar ein Meister aber sicherlich in solchen Dingen nicht ausschlaggebend und wohl auch selten sachkundig.
      Wenn ein Bademeister vor Ort ist, dann sind die Betriebs- oder Badezeiten aktiv, und somit ein NoGo.
      Wenn der Schwimmmeister mit dem Hochdruckreiniger im leeren Becken steht oder gerade das Becken füllt, ist definitiv keine Betriebszeit. Und auch Vor- und Nachkontrollen der Anlagen und der Technik außerhalb der Betriebszeiten gehören zu seinen Aufgaben.

      Die Betriebszeiten erkennt man am Aushang an der Kasse oder an der Anwesenheit von Badegästen.

      Bademeister arbeiten in Wannen- und Therapiebädern. Viele Schwimmmeister mögen es nicht, Bademeister genannt zu werden, weil sie eine ganz andere, vor allem eine lebensrettende Ausbildung haben.