dipul - Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt des BMVI

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    • dipul - Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt des BMVI

      Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVI) bietet nun offiziell die "Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt" an, kurz:




      Neben allgemeinen rechtlichen Informationen und News gibt es auch einen Kartendienst ("Map-Tool"), Zitat:

      BMVI schrieb:

      "Das Map Tool stellt eine Deutschlandkarte mit allen nach der gültigen LuftVO festgelegten geografischen Gebieten dar. Die Karte verfügt über eine Fluggebietsplanungsfunktionalität sowie einen Prüfmechanismus auf Überlappung mit geografischen Gebieten."

      Auch Wohngrundstücke werden ausgewiesen.
      Nach erster Recherche geschieht dieses zum einen jedoch recht großzügig (Straßen in Wohngebieten werden mit ausgewiesen), zum anderen aber offenbar auch unvollständig. In beispielsweise meiner Umgebung gibt es zahlreiche Wohngrundstücke, die nicht im Map-Tool als solche ausgewiesen sind.

      Letztlich dürfte es aber sicher die Referenz zu den offiziell gemäß Artikel 15 Absatz 3 (EU-Verordnung 2019/947) ausgewiesenen GEO-Zonen sein, und auch als solche für Ordnungsbehörden maßgeblich herhalten. Es fehlen jedoch wie überall woanders auch die Landschaftsschutzgebiete.


      Diskussionen zum grundsätzlichen rechtlichen Rahmen der EU- und LuftVO bitte nicht in diesem Thread führen!
      Hier soll es bitte ausschließlich um das Portal gehen, nicht um die grundsätzliche rechtliche Basis. Dafür bitte hier hin Luftverkehrsordnung (LuftVO) ab 2021, in einen der anderen Threads zum jeweiligen Thema, oder einen neuen erstellen. Danke.

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Sehr nützlich wieder herum ist die genauere Bezeichnung von Industriegebieten, siehe Beispiel:



      Damit wird sich dann die Diskussion um "Was ist eine Industrieanlage" erübrigen.

      Schade ist, dass aktuell noch alle ICAO-HPs als N/A gelistet werden.
      Cheers Henrik
    • skyscope schrieb:

      Es fehlen jedoch wie überall woanders auch die Landschaftsschutzgebiete.
      Diese Aussage stimmt so nicht!
      In Map2Fly, was übrigens ähnlich aufgebaut ist, werden, neben allen anderen Sachen, auch LSG's angezeigt!

      Mir ist noch aufgefallen, das Siedlungen(Wohngrundstücke) in der falschen Farbe dargestellt werden, d.h. eigentlich lt. Legende sollen die Gelb sein, sind aber, wie Behörden, in orange!
      Außerdem erfolgt kein Hinweis, auf was man nun gklickt hat, also was an dem Punkt auf der Karte gültig ist.
      Edit: Nur Umständlich mit dem Kreis bei "Überlappende Geozonen"
      Ergänzung: Habe gerade gesehen, das Freiwillige Feuerwehren, zumindest die 2 in HH-Bergdorf auch nicht eingtragen sind.

      Für mich ist das eine abgespeckte, rudimentäre, nicht ausgereifte Map2Fly Variante. M.E. aktuell also eher unrauchbar. :|

      Nur mal so zur Info!

      Übrigens hätten die m.E. lieber Flynex (Map2Fly) unterstützen und deren System, das eben schon viel weiter ist, als Basis nehmen und ausbauen sollen, anstatt das Rad, mit viel Geld, neu zu erfinden! :|

      30K schrieb:

      Sehr nützlich wieder herum ist die genauere Bezeichnung von
      =O Irgendwie ist das eine merkwürdige Sprache! Ist das Spanisch? :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • 30K schrieb:

      Damit wird sich dann die Diskussion um "Was ist eine Industrieanlage" erübrigen.
      Sehe ich nach erstem oberflächlichem Check nicht so, das Portal wird eher neue Diskussionen aufwerfen (die ich aber dann direkt mit meiner LFB führe).
      Bspw. werden Gewerbegebiete oder auch einzelne -betriebe, sogar Reiterhöfe (!) als "Industry" und GEO-Zone gem. § 21h, Abs. 3 (3.) LuftVO aufgeführt, oder auch jegliche Windkraftanlage.
      Andere von mir beflogene und seit >70 Jahren bestehende Industriebetriebe sind aber gar nicht aufgeführt.

      So wirklich rund ist das Ganze also (noch) nicht, da auch widersprüchlich mit geführtem LBA- und LFB-Schriftverkehr. Aktuell wird m.E. jedenfalls noch mehr unnötige Unschärfe in das ganze Thema GEO-Zonen reingebracht, als dass das Portal für mich in irgendeiner Form dienlich wäre. Im Gegenteil, da diese Zonen wohl so oder in anderer Form als Grundlage der Recherche von Ordnungsbehörden herhalten werden, darf man Debatten oder auch einer weiteren schriftlichen Aussortierung dann freudig entgegen sehen, á la: "Dieser Reiterhof ist eine Industrieanlage, steht doch hier!" ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      So wirklich rund ist das Ganze also m.E. nicht.
      Sollte es aber dan irgendwann sein...


      Dann wäre das soweit erledigt.
      Aber was machen wir uns überhaupt für Gedanken... selbst die lokale Zeitung hat einen Fotografen der regelmäßig im Tiefflug über die B9 neben dem Chemiepark und knapp über die Strommasten herfliegt.
      Und nein, die fliegen nicht in der SPEC
      Cheers Henrik
    • Ergänzung des Eingangsbeitrags:

      Diskussionen zum grundsätzlichen rechtlichen Rahmen der EU- und LuftVO bitte nicht in diesem Thread führen!
      Hier soll es bitte ausschließlich um das Portal gehen, nicht um die grundsätzliche rechtliche Basis. Dafür bitte hier hin: Luftverkehrsordnung (LuftVO) ab 2021, in einen der anderen Threads zum jeweiligen Thema, oder einen neuen erstellen. Danke.
    • Evtl. kennt sich jemand mit den in DIPUL verwendeten Kartenzeichen aus.

      Viele kenne ich oder decken sich mit den Standards, zu diesem hier fällt mir aber nichts ein.



      In der SAT Map ist dort eine Bauminsel

      Da gibt es dann noch weitere Symbole die sich mir nicht von selbst erklären.
      Auf der Dipul Seite verlief meine Suche hinsichtlich einer Kartenzeichen-Legende negativ.
      ..
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    • TimDJI schrieb:

      Evtl. kennt sich jemand mit den in DIPUL verwendeten Kartenzeichen aus.

      Viele kenne ich oder decken sich mit den Standards, zu diesem hier fällt mir aber nichts ein.



      In der SAT Map ist dort eine Bauminsel

      Da gibt es dann noch weitere Symbole die sich mir nicht von selbst erklären.
      Auf der Dipul Seite verlief meine Suche hinsichtlich einer Kartenzeichen-Legende negativ.
      Hi,

      das Symbol hier steht für markanten, oftmals Landschaftsprägenden, einzelstehenden Baum.

      Viele Grüße
      René

      P.S.: geoportal.geodaten.niedersachsen.de/legende/wms_dtk100v.gif

      Da dürften die meisten dieser Symbole drauf erklärt sein. Dipul selbst erklärt die meines Wissens nach nicht. Von Geobasis sind aber die Grunddaten, dafür findet man dann Legenden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Maverick92 ()

    • @Maverick92
      Danke dir, auch für das GIF, das hatte ich gesucht ;)

      Wenn ich mir hier bei mir im Umkreis, an Orten die von DIPUL, Map2Fly und Droniq gezeigten Einschränkungen anschaue, dürfte ich nach DIPUL fliegen, nach Map2Fly nicht und nach Droniq unter Beachtung der Hinweise.
      Das ist maximal irritierend.

      Wenn der Staat ein Tool für die Unterstützung der unbemannten Luftfahrt anbieten, dann bin ich geneigt, auch nur dieses zu nutzen.
      Warum sollte ich mir weitere, nicht offizielle Tools installieren und alle Erkenntnisse nach Einschränkungen überlagern und daraus eine maximal einschränkende Auslegung erreichen?

      Beispiel, hier in der Ecke gibt es links vom Golfplatz liegend, einen Barockgarten.
      Der ist kaum besucht, wenig Menschen anzutreffen.
      Im nördlichen Areal endet dieser in einem Friedwald.







      Gesunder Menschenverstand sagt mir, nicht über das Areal der Friedwaldes und nicht im Garten fliegen, wenn dort zu vielen Menschen unterwegs wären.
      Fliegen JA, weil Dipul es nicht einschränkt. NEIN weil LSG lt. Geoportal und Map2Fly

      Aber wie kann ich das nun nach diesen unterschiedlichen Infos selbst am besten einordnen, also um es z.B. bei einer Begegnung mit Interessenspersonen, vernünftig argumentieren zu können? Es geht um dieses Areal goo.gl/maps/SC69rqijW7voddxS6





      53.743382, 10.222931
      ..
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TimDJI ()

    • Sowohl Dipul als auch Droniq kennen keine Landschaftsschutzgebiete. Daher melden diese da keine Probleme während Map2Fly dort Fehler meldet.
      Für Landschaftsschutzgebiete musst du für jedes einzelne LSG in die Verordnung schauen, ob Drohnen erlaubt sind.

      Bei dem Garten ist es bzgl. der Personen in meinen Augen eine Situationsentscheidung. Menschen vorhanden? Wenn nein, kannst du, wenn ja, eben nicht.
      Bleibt dann noch die Frage obs Privatgrund ist und der Eigentümer zustimmen muss.

      Viele Grüße
      René
    • TimDJI schrieb:

      Aber wie kann ich das nun nach diesen unterschiedlichen Infos selbst am besten einordnen
      Dipul:
      Ausweisung der GEO-Zonen nach LuftVO.
      Betriebsverbote: Allgemein gültig.
      Bundesweit normiertes Luftrecht

      Map2Fly:
      Zusätzlich Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete.
      Betriebsverbote: Möglicherweise.
      Kommunal und individuell geregelter Naturschutz.
      Daneben noch weitere Hinweise zu "Könnte sein"-Gebieten.

      Droniq:
      Abseits von NOTAMS, wen interessierts noch?


      Und das alles behandelt sowieso nur Luftrecht, nichts anderes. Wie immer.
      Tausendmal berührt, Tausendmal ist nix passiert.

      Daher um die Frage zu beantworten:
      Man ordnet das am besten selbst ein, in dem man es selbst einordnet, und zwar übergeordnet nicht nur aufs Luftrecht geschaut. Keine App nimmt einem das ab.
      Bedeutet letztlich, sich für einigermassen Rechtssicherheit übergeordnete rechtliche Kenntnisse aneignen oder eben mit einiger Unsicherheit unterwegs sein zu müssen. Systemimmanent.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Selbst einordnen und bewerten - das ist mir ja quasi klar, ansonsten würde ich mich wie das Gro der Hobbyflieger möglichst wenig mit beschäftigen und "unwissentlich" mit gutem Gewissen fliegen und deshalb beschäftige ich mich ja auch mit den unterschiedlichen Apps und deren bewusst eingebauten Einschränkungen.
      Da muss man ja als "Laie" auch erstmal drauf kommen, dass GEO Zonen nach Art.15 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 keine LSG ausweisen (das war falsch bzw. sind dort keine Geozonen aufgelistet), deshalb in DIPUL das Flug-OK (ok, jetzt hab ich es)

      Eine gültige Plattform wäre toll, dann könnten sich alle Interessengruppen dran abreiben, also Vorort im Zweifel...zusammen reinschauen.
      Und die Einschränkungen die sich aus Besitz und Persönlichkeitsrechten ergeben (können), das ist oft etwas Bauchgefühl, Feingefühl oder auch mit Vorabklärung grob regelbar.
      ..
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von TimDJI ()

    • Fehlendes Straßenbild bei Dipul-Karte auf Smartphone

      Ich habe seit einiger Zeit das Problem, dass auf meinem Smartphone (Samsung S20) auf der Dipulkarte zwar alle Flugeinschränkungen angezeigt werden, aber die Straßenkarte verschwunden ist. Auf dem PC ist alles in Ordnung. Ich habe bislang keine Einstellmöglichkeit gefunden. Ist das bei euch auch so?

      Gruß Karsten