Rechtliche Auseinandersetzung mit diversen Problematiken; neue Beitragsreihe

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Rechtliche Auseinandersetzung mit diversen Problematiken; neue Beitragsreihe

      Liebe Kopter - Gemeinde!

      Ich bin selbst angehender Jurist und arbeite an einem IT-rechtlichen Lehrstuhl. Aus eigenem Interesse und als Forschungsschwerpunkt habe ich mich entschlossen, mich etwas genauer mit dem Thema "Quadrocopter und Recht" zu beschäftigten. Ich habe hierzu auf meinem Blog eine Themenreihe gestartet und auch meinen ersten Beitrag bereits online:

      highfocus.de/quadrocopter-recht-teil-1/

      Während in diesem ersten Teil zunächst die rechtlichen Grundfragen geklärt werden sollen, möchte ich mich in den nächsten Beiträgen dann spezifischen Themen, wie bspw. dem Urheberrecht / dem Kunsturheberrecht / dem Allgemeines Persönlichkeitsrecht / der rechtlichen Bewertung des FPV-Flugs / einem möglichen Hausfriedensbruch durch Überfliegen von Grundstücken, etc. widmen.

      Ich würde mich sehr freuen, Leser für meinen jetzigen und für künftige Beiträge gewinnen zu können und bin auch sehr gerne für Anmerkungen und Fragen offen, welche dann ggf. in meinen Folgebeiträgen behandelt werden können. Im Blog kann auch eine Benachrichtigungsfunktion aktiviert werden, um bei Folgebeiträgen automatisch benachrichtigt zu werden.

      Beste Grüße

      Alex
    • Hallo,

      mir gefällt die Zusammenstellung der Thematik in einem Blog gut, insbesondere, wenn sie fundiert ist. Beim Lesen des ersten Eintrages fiel mir etwas auf, das ich so nicht stehen lassen möchte. Nicht jedes unbefugte Betreten einer "grünen Wiese" erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, da es hier regelmäßig daran mangelt, dass die Wiese "befriedet" ist.

      Gruß
      Werner
    • Hallo!

      Vielen Dank für das wertvolle Feedback!

      Es stimmt natürlich, dass in § 123 StGB nur Wiesen fallen, die befriedet sind. Habe dabei an die klassischen Grundstücke gedacht, die eben meist eingezäunt sind. Habe das in meinem Text verbessert.

      Vielen Dank und beste Grüße
      Alex