1) Ich erinnere dringend an Regel A.1!
2) Nun meine bescheidene Meinung: Sofern die Schulungszentren, gleich welches Land, anerkannt wurden, ist es doch durchaus legitim, dort seine Prüfung abzulegen.
Ob "der" oder "der" dies mit seinem ureigensten Rechtsempfinden vereinbaren kann, ist nicht Gegenstand dieses Threads.
2) Nun meine bescheidene Meinung: Sofern die Schulungszentren, gleich welches Land, anerkannt wurden, ist es doch durchaus legitim, dort seine Prüfung abzulegen.
Ob "der" oder "der" dies mit seinem ureigensten Rechtsempfinden vereinbaren kann, ist nicht Gegenstand dieses Threads.