Die Droniq App berücksichtigt nur Gesetze und Verordnungen und keine Allgemeinerlaubnisse oder genereller Freigaben. Und das fliegen im kontrollierten Luftraum ist eben nur aufgrund einer solchen möglich, ähnlich der Allgemeinerlaubnis der Stadt Hamburg für das fliegen über Bundeswasserstraßen.
Bei der allgemein erteilten Flugverkehrskontrollfreigabe der DFS ist aber Obacht geboten.
Laut §21h LuftVO ist ein Abstand von 1 km von der Begrenzung von Flughäfen einzuhalten. Die Allgemeinfreigabe der DFS gilt aber nur ab 1,5 km. Soll in dieser 500 m breiten Zone geflogen werden, muss man selbst für jeden Flug eine Flugverkehrskontrollfreigabe einholen. Die DFS hat auf meine Anfrage hin nicht die Absicht, dies zu ändern.
Ganz schön blöde, ist aber so.
Bei der allgemein erteilten Flugverkehrskontrollfreigabe der DFS ist aber Obacht geboten.
Laut §21h LuftVO ist ein Abstand von 1 km von der Begrenzung von Flughäfen einzuhalten. Die Allgemeinfreigabe der DFS gilt aber nur ab 1,5 km. Soll in dieser 500 m breiten Zone geflogen werden, muss man selbst für jeden Flug eine Flugverkehrskontrollfreigabe einholen. Die DFS hat auf meine Anfrage hin nicht die Absicht, dies zu ändern.
Ganz schön blöde, ist aber so.