Versicherung als Schule - private oder gewerbliche Nutzung?

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    • Versicherung als Schule - private oder gewerbliche Nutzung?

      Hallo!

      ich bin Schulleiter einer Grundschule und noch unerfahren im Thema. Wir haben uns eine Drohne zugelegt (DJI Mini SE), um bei Schulfesten/Veranstaltungen auch Bilder aus der Luft zu machen. mit der DJI Mini SE darf man ja in der Nähe von Menschen aufsteigen (natürlich ohne die Menschenansammlung zu überfliegen). Wir fliegen nur auf dem Schulgelände. Die Bilder werden (mit Einverständniserklärung der Eltern) auf der Homepage oder im Schulhaus veröffentlicht.

      Jetzt zu meiner Frage bezüglich Versicherung:
      Handelt es sich um eine private oder gewerbliche Nutzung?
      Es wird kein Gewinn erzielt und es werden auch nicht wöchentlich neue Bilder veröffentlicht werden.
      Also kein Gewerbe -aber privat als Institution Schule ja irgendwie auch nicht…

      Vielleicht kann mir jemand helfen - damit wir nix falsch machen.

      Danke!
    • Hallo im Forum,
      die Einstufung nach privat oder gewerblich ist bezüglich der Versicherungen etwas missverständlich.
      Das Gesetz unterscheidet zwischen Flügen zu Sport- und Freizeitzwecken oder alle anderen Zwecke.
      Fürs Versichern bedeutet das: Flüge zu Sport- und Freizeitzwecken benötigen keine gewerbliche Versicherung, alle anderen schon.
      "Alle anderen" sind dabei also nicht nur "gewerblich", sondern eben auch das was du vor hast.
    • Hallo und willkommen im Forum,

      Gewinnabsicht ja/nein ist in diesem Zusammenhang nicht das führende Argument sondern der Zweck des Fluges: als privat gilt, wenn der Flug zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung durchgeführt wird ... ob das bei einem Schulfest noch gegeben ist? ;)
      Im Zweifel und um auf der sicheren Seite zu sein kann man für kleines Geld eine temporäre "Kurzzeitversicherung" abschließen (siehe z.B. Gilt mein Flug als gewerblich oder privat? uvm.)

      edit: und während ich noch schrieb war @RC-Role schneller :)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Hallo @Katun1979 und Willkommen hier um Forum.

      Euer Anliegen ist da etwas Speziell. Definitiv ist Euer vorhaben, wie schon weiter oben beschrieben, nicht als Flug mit einem Flugmodell anzusehen, da die Definition für den einzusetzenden Zweck die sog. „Sport- und Freizeitgestaltung“ voraussetzt. Während man eindeutig sagen kann, dass sämtliche gewerbliche Flüge nicht der „Sport- und Freizeitgestaltung“ unterliegen, kann man im Umkehrschluss nicht sagen, dass alle nicht gewerblichen Flüge eben dieser „Sport- und Freizeitgestaltung“ unterstellt werden können.

      Gewerblich heißt ja im ersten Sinne eine Gewinnabsicht. Die kann man Euch jetzt zumindest nicht direkt unterstellen. Bei einem Verein kann man eine Gemeinnützigkeit unterstellen. Trifft das auch für Schulen zu? Kann ich nicht sagen. Wenn aber z.B. eine Drohne bei einer Gemeinde eingesetzt wird, wird sie dem gewerblichen Aspekt unterstellt auch wenn mit diesem Einsatz keine direkte Gewinnabsicht unterstellt wird. Letztendlich ist es aber so, dass damit Arbeiten verrichtet werden, die eine externe Dienstleistung obsolet macht. Dadurch erfolgt jedenfalls eine Korrektur des Budgets was eine indirekte Gewinnoptimierung darstellt und somit eindeutig gewerblichen Charakter hat.

      Ähnlich sehe ich es auch bei der Schule: Ihr wollt Euch finanzielle Mittel sparen, die eine externer Dienstleister für solche Aufnahmen in Rechnung gestellt hätte. Unabhängig ob Ihr Euch jetzt nur die Möglichkeit offen halten möchtet, mit einer unabhängig vom angesprochenen Vorhaben vorhandenen Drohne, auch solche Aufnahmen machen zu können oder nicht. So ist zumindest dieses Vorhaben nicht durch den Zweck der „Sport- und Freizeitgestaltung“ abgedeckt.

      Ihr benötigt also eine Versicherung, die auch Einsätze außerhalb dieses Zweckes abdeckt. Hier wird dann in aller Regel wieder von gewerblichen Nutzen geredet, das dies der Hauptanwendungsbereich solcher Versicherungen ist. Wie @WiGiNo berichtete, hat die Versicherung von Helden.de für 40,- €/Jahr bei 150,- € Selbstbehalt/Fall einen Passus drin, der gewerbliche Einsätze von Kleinunternehemern bis 6.000,- € Gewinn/Jahr oder 20.000,- € Umsatz/Jahr mit abdeckt. Eine absolute Top Versicherung für Privatleute die auch mal was nebenher machen. Ob die aber auch für Euch anwendbar ist, mag ich bezweifeln, da das Hauptanwendungsgebiet dabei auch die „Sport- und Freizeitgestaltung“ abbildet.

      Du wirst nicht drumrum kommen, Euer Anliegen genau zu definieren und mal direkt mit den Versicherungen persönlich Kontakt aufzunehmen. Da würde ich Dir im ersten Schritt immer noch die Helden.de empfehlen. Die haben auch günstige Versicherungen für den rein gewerblichen Einsatz im Programm und werden ggf. für Euren Einsatz eine spezielle Versicherung zuschneiden.

      Wichtig dabei ist auch der Einsatz von Piloten. Wer soll das Fliegen. Sind es mehr als eine Person oder gar Schüler kann ich Dir schon mal sagen, dass das alles nicht ganz so trivial ist wie es von außen aussieht, denn dann müsst Ihr eine sogenanntes Betriebshand erstellen und führen wo drin steht wer fliegen darf, was damit unter welchen Rahmenbedingungen gemacht werden darf, wie wird Wartung- und Instandhaltung gewährleistet usw. usw.. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass das i.a.R nicht mehr ohne erfahrene externe Hilfe möglich ist.
    • Dieselfan schrieb:

      Meine Frage wäre, wer tritt als juristische Person ggü. dem LBA auf?

      Ich habe ähnlichen Fall in der Firma: Da steht über einer Teilgesellschaft auch ein Konzern drüber.

      Letztendlich kann jede eigenständige Organisation (dazu zähle ich auch Schulen auch wenn ein Kultusministerium darüber steht) als juristische Person auftreten welche durch einen benannten Mitarbeiter gegenüber dem LBA als per Delegation oder von ihm benannte, natürliche Person vertreten wird. Das kann also der Schulleiter selbst oder ein per Delegation benannter Lehrer z.b. einer Drohnen AG sein.
    • keryx01 schrieb:


      dann sollte doch Punkt 2 und 3 langen.
      Sehe ich anders!

      Zu 2: Nebenberuf? Was macht er dann im Hauptberuf?

      Zu3: Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen sind z.B. öffentliche Drohnenrennen. Das da Aufnahmen von „innerbetrieblichen Veranstaltungen“ auch mit öffentlicher Beteiligung abgedeckt sind, ist m.E. damit nicht gemeint.

      Ich kann es auch nicht mit Bestimmtheit sagen, was die Versicherung letztendlich darunter versteht. Daher würde ich in jedem Fall mit der Versicherung den Einsatzbereich abstimmen. Lieber vorher reden als nachher wenn das Kind in den Brunnen gefalle ist. Ist übrigens für jede Versicherung empfehlenswert, sobald es nicht mehr in ein Standardschema passt, was meines Erachtens fast bei jedem gewerblichen Einsatz der Fall ist.

      Dieselfan schrieb:



      Heißt dann aber auch, der Delegierte wird VN. (?)
      Wie bei Auto auch, ist es nich zwingend, dass Halter/Betreiber und Versicherungsnehmer nicht ein und dieselbe Person ist. Bei der Betreiberregistrierung ist nur die Versicherung und die Versicherungsnummer gefragt, dass der entsprechende Schutz gegeben ist.

      Versicherungsnehmer wird in dem Fall die Organisation / Schule sein. In aller Regel sollte man da erst mal mit der Versicherung reden, die auch alles anderen Versivherungsangelegenheit bei der Orga / Schule regelt, ob die für Drohnen ggf. auch ein Produkt anbietet. Kann aber auch eine völlig andere sein. Verlangt die Versicherung einer juristischen Person die Benennung des Betreibers und dessen Ansprechpartner wird hier die Organisation und der bei der Registrierung benannte MA angegeben.

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