Moin.
Habe schon viel gegoogelt, es bleiben aber Zweifel.
Darf ich in Niedersachsen als "Freizeitpilot" mit meiner Bestandsdrohne (DJi Spark) die 1:1- Regelung(Bundeswasserstraße) in Anspruch nehmen?
Stoße immer wieder auf die Ausnahme: Gilt nicht für Sport und Freizeit.
Habe schon viel gegoogelt, es bleiben aber Zweifel.
Darf ich in Niedersachsen als "Freizeitpilot" mit meiner Bestandsdrohne (DJi Spark) die 1:1- Regelung(Bundeswasserstraße) in Anspruch nehmen?
Stoße immer wieder auf die Ausnahme: Gilt nicht für Sport und Freizeit.
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