Kauf ohne Beleg

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Kauf ohne Beleg

      Hallo zusammen,

      Ich bin neu hier im forum und lese schon eifrig mit. Noch bin ich nicht im Besitz einer dji Drohne doch ich überlege gerade mir eine mini 2 anzuschaffen.

      Da bald die dreier ansteht liebäugele ich mit einer gebrauchten 2er.


      Hat jemand hier Erfahrung mit Garantie oder Gewährleistung falls etwas nicht in Ordnung sein sollte?

      Zb beim Kauf einer noch neu verpackten und eingeschweißten Drohne wo allerdings kein kaufbeleg bei liegt, da es zb ein Geschenk war.
      Sollte nun wider erwarten etwas nicht in Ordnung sein, reicht dem dji Service dann die Seriennummer oder ist kaufdatum und Beleg essentiell?
      Natürlich frage ich mich auch, warum man keinen kaufbeleg mehr hat, wenn die mini noch eingeschweißt ist. Aber das ist ein anderes Thema.


      Danke vorab.

      VG

      Jaegga
    • Gewährleistung und Garantie sind ja 2 Paar Schuhe.
      • Gewährleistung geht immer über den Händler. Hast Du keinen Kaufbeleg, wirst Du logischerweise auch keine in Anspruch nehmen können.
      • Garantie leistet immer der Hersteller. DJI gewährt grundsätzlich Garantie, und die läuft ab Registrierung der Drohne bei DJI über die Inbetriebnahme und das Konto, mit der die Drohne betrieben wird. Da sie noch eingeschweißt ist, wurde sie auch noch nicht bei DJI registriert, insofern kannst Du das dann über Dein DJI Konto selbst vornehmen und auch Garantieleistungen direkt bei DJI in Anspruch nehmen.
      Einen Kaufvertrag würde ich dennoch machen (empfiehlt sich sowieso immer), und dabei neben der Seriennummer der Drohne auch alle Personalien des Verkäufers aufnehmen, einschließlich Personalausweisnummer. Lässt er sich darauf nicht ein, Finger weg, nicht zuletzt auch wegen polizei.bayern.de/aktuelles/pr…ilungen/028483/index.html (Einbruch und Diebstahl bei DJI Deutschland)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ich meine mich zu erinnern, dass der Kaufbelegt schon wichtig war, zumindest bezgl. Garantie/Gewährleistung.
      Ohne Beleg: "...beginnt die Garantielaufzeit 90 Tage nach dem Herstellungsdatum, das auf dem Produkt angegeben ist, oder die Garantielaufzeit wird durch DJI spezifiziert." (Zitat DJI)
      Nachzulesen hier: Link zur DJI Webseite.
      Für Abschluss der Care-Refresh (Versicherung) allerdings nicht. Dafür gilt der Tag der Aktivierung der Drohne.
    • Ok, danke erstmal für den input.
      Man möchte ja nichts böses denken aber der Gedanke von Hehlerware kam mir auch schon. Selbst wenn man eine Drohne geschenkt bekommt dann sollte man an den Beleg kommen - solche Geschenke mit diesem Wert kommen ja meist aus näherem Umfeld... Sollte männlich meinen

      Ich schaue mal ob ich den Beleg dazu bekomme....

      Danke auch für die links..
    • Weiterhin auch gut zu wissen auch wenn es sich etwas überspitzt anhört. Mittlerweile werden auch die OVP gefälscht. Sprich, es wird eine gefälschte OVP beispielsweise von Apple usw. angeboten, dann kauft man den Kram, fährt nach hause und öffnet zu hause das eingeschweißte Gerät und als Überraschung hat man dort keinen Inhalt sondern nur Füllmaterial.

      Was das angeht sind besonders Handys, AirPods und angeblich wohl auch schon Macbooks sehr beliebt unter den Fälschergruppen. Sowas verkauft man dann aber auch nicht irgendwo zuhause im Wohnzimmer beim Verkäufer, sondern dann kommen diese mit Treffpunkten auf einem Parkplatz usw...

      Fazit: Wenn der Verkäufer ankommt, sich mit dir dann irgendwo treffen will, würde ich direkt ablehnen.

      Einen Kollegen ist das mit AirPods passiert. Da hatte die OVP noch Rechtschreibfehler und insgesamt kam ihm das alles komisch vor. Er hat den Verkauf dann abgebrochen.

      Soll keine Übertreibung sein, aber da ich zur Zeit selber ein neues Macbook suche, da meines letztens mit Kaffee geflutet wurde, ist mir sowas mit "wir können uns treffen" und "war ein Geschenk" schon mehrmals geschrieben worden. Ich nehme davon explizit Abstand, es sei denn ich darf das Teil vor Ort öffnen und kontrollieren.

      Grüße
    • Wie @skyscope bereits geschrieben hat, würde ich bei hochpreisigen Artikeln (hier Elektronik), auf einen Kaufvertrag bestehen.

      Als ich nach Vertragsende mein 2 Jahre altes iPhone XS verkauft habe, habe ich diese Vorlage genutzt:
      bilder.markt.de/cmsfiles/marktplatz/kaufvertrag.pdf

      Ab besten wäre auch, wenn du die ursprüngliche Rechnung dazu bekommst, sei es Original oder Kopie.
      DJI Air 3 Fly More Combo

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von _Markus_ ()